Von Freundin getrennt - ab wann kann Auszug und Schlüsselrückgabe gefordert werden?

9 Antworten

Wenn sie nicht mit im Mietvertrag steht, kannst du sie sofort rauswerfen. Und ja, du kannst sie auch auf Hausfriedensbruch verklagen, ebenso wie du die Rückgabe des Schlüssels verlangen kannst.

Hat sie denn jemanden, wo sie sofort unterkommen könnte? Wenn nicht, würde es in meinen Augen die Menschlichkeit gebieten, dass du mit dem Rauswurf so lange wartest, bis sie eine Unterkunft gefunden hat. Sie sollte sich allerdings zügig an die Suche machen.

Trance4Life 
Fragesteller
 01.01.2015, 13:22

Sie hat definitiv die Möglichkeit, wo anders unterzukommen. Hier geht es jedoch nicht um Menschlichkeit, sondern um den rechtlichen Teil.

putzfee1  01.01.2015, 13:30
@Trance4Life

Wenn sie die Möglichkeit hat woanders unterzukommen, dann wirf sie umgehend raus.

Wenn du alleine im Mietvertrag stehst muss sie raus. Aber meistens ist das ganze rechtlich einfacher als in der Realität. Setzt ein schreiben auf und fordere Sie auf Bis zum nächsten ersten die Wohnung zu verlassen. Das Problem ist auch ob sie Miete bezahlt hat oder du alleine. Wenn du die miete allein übernommen hast und sie nichts dazu beigetragen hat geht das ganze schneller.

Rechtlich ist das eher schlecht gehalten. Ich persönlich würde ihre Sachen packen, vor die Tür stellen und das schloss austauschen.

Aber das ist eben nicht immer das richtig

Trance4Life 
Fragesteller
 01.01.2015, 15:54

Miete zahlt gar niemand, aber die Wohnung ist mein Eigentum.

ich glaube, man kann sie sofort raus werfen und ich würde das auch tun und ein neues Schloß ausbauen lassen und sie wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

Würde ihr aber vorher eine geringe Frist von einer Woche setzen, selbst ihren Plunder zu packen und zu gehen und sonst alles raus werfen und sie auch raus werfen und wie gesagt Schloß austauschen lassen und zur Sicherheit fragen Sie Ihren Anwalt noch mal. Ich kann solche Kletten auch nicht leiden. Ja, es ist schon jetzt Hausfriedensbruch, wenn sie nicht geht nach Auffoderung, wenn es Ihre Wohnung ist. Ich hätte die im hohen Bogen, auch notfalls mit Gewalt, Notwehr, raus geworfen und deren Plunder auch hinterher.

Es gab ja auch mal gute Zeiten zwischen euch sonst hätte sie nicht bei dir gewohnt. Klärt in einem Gespräch wo sie hin gehen könnte und wieviel Zeit sie dafür braucht. Das wäre beiderseitige Fairness. Dann sparst du dir das Schloss auswechseln usw.

Umgehend das Türschloss auswechseln (lassen) und ihr eine angemessene Frist setzen (bspw. 3 Wochen mit genauem Datum per Einwurf-Einschreiben) für die Abholung persönlicher Sachen (Eigentum). Im Schreiben darauf hinweisen, dass danach die Sachen entsorgt werden.

Trance4Life 
Fragesteller
 01.01.2015, 13:16

und wenn sie behauptet, dass im Einschreiben nichts dergleichen drinnen stand? Das Einschreiben beweist zwar, dass ich ihr geschrieben habe, aber nicht was...

gegnhang  01.01.2015, 13:31
@Trance4Life

Einfach einen namentlich benannten Zeugen in das Schreiben aufnehmen.