Kind aus erster Ehe

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Normalerweise müßte das Kind vom Amts/Nachlassgericht angeschrieben werden. Ansonsten einfach mal beim zuständigen Amtsgericht nachfragen.

Wenn ich das KInd wäre Würde ich das erbe dankent ablehen! Auf solch einen Elternteil kann ich auch nach dem Tode Verzichten! Doch anspruch hat man! wenn aber kein kontakt besteht und das Kind nichts von dem Tod eines Elternteiles weis,kann das Kind auch Keien anspruch erheben und nach einer frist(wie lange sie ist,ist mir nicht bekannt) erliacht der anspruch! So ist das leider mit den Deutschen Gesetzen! Aber das richtig ist bestimmen ja Leider nicht die OTTO normal verbraucher!

Kinder, aus welche Ehe auch immer ,sind erbberechtigt. Kinder zu verschweigen halte ich für moralisch untragbar und ist womöglich strafbar.

Dacopasajo 
Fragesteller
 16.07.2008, 21:26

So sehe ich das auch. Aber das "Kind", das sogar am Sterbebett des Vaters saß, möchte nichts gerichtlich unternehmen und fragt sich, ob es von behördlicher Seite automatisch kontaktiert wird. Egal, ob etwas zu vererben ist oder evtl. nur Schulden da sind.

drweskott  02.03.2017, 11:37
@Dacopasajo

es wird automatisch kontaktiert und über seine rechte informiert, der gesetzgeber will damit recht und ordnung schützen, auch wenn innerhalb von familien oft kämpfe ums erbe toben........

In diesem Falle. Zweite Ehefrau und ein Kind aus erster Ehe. Das Kind hat einen Erbanspruch von 50 % aus der Erbmasse des Vaters (Erblassers). Das Erbe gilt als automatisch angenommen, wenn es binnen 6 Wochen nicht abgelehnt wird. Auf jeden Fall nachfragen beim zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht. Im Normalfall, werden die Erben vom Nachlassgericht benachrichtigt. Oder Erbschein beantragen beim Nachlssgericht bezw. nachfragen ob bereits ein Erbschein beantragt wurde z.B. von Ehefrau. Hat eine Testamentseröffnung bereits stattgefunden ?

mit dem tod des vaters wird das kind (egal ob ehelich oder unehelich) erbe gemäß der gesetzlichen erbfolge, es muß nichts aktiv dazu tun. in der regel kann das nachlassgericht die gesetzlichen erben über das einwohnermeldeamt/personenstandsregister selbst ermitteln. wenn irgendjemand versucht, durch falschinformation zu verhindern, dass jemand erbt und als erbe auch ermittelt wird, begeht er eine straftat. dem gericht sollte dies aber auffallen: kind war zuerst da, danach 2.frau.