(KFZ-Versicherung) Allianz schickt keine Kündigungsbestätigung?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, bin ziemlich am verzweifeln.
Und zwar folgende Situation: Ich habe am 17.05.2018 vor Ort Vertrag A bei einem namhaften Anbieter abgeschlossen. Vertrag A läuft regulär bis zum 17.05.2020, dieser wurde von mir im August 2019 "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt, da er mir viel zu teuer war. Daraufhin bekam ich eine Kündigungsbestätigung zum 17.05.2020. Da mir bis dato nicht klar war, dass man ihn auch zum 01.01.20 hätte kündigen können, schloss ich Mitte November Vertrag B ab, welcher 15€ günstiger im Monat ist und kündigte über Aboalarm Vertrag A nochmals, diesmal zum 01.01.2020. Ein Versandnachweis seitens Aboalarm und Bestätigung eines Support-Mitarbeiters, dass meine Kündigung erfolgreich eingegangen sei und der Versand bestätigt wurde, sowie die Kündigung selbst sind vorhanden.
Leider bekam ich seitens Versicherer A keine gewünschte Kündigungsbestätigung - selbst nach zweimaligem Nachhaken per E-Mail. Lediglich zwei Eingangsbestätigungen meiner Nachrichten erhielt ich- sonst nichts.
Jetzt ist meine Frage: Kann man einen KFZ-Versicherungsvertrag überhaupt doppelt kündigen, bzw. war diese Kündigung überhaupt gültig und wie geht es jetzt weiter?
Normalerweise würde für meine Kündigung eine Kündigungsgarantie seitens Aboalarm bestehen, jetzt habe ich aber eine kleine Klausel gelesen, die Folgendes besagt:
"Du hast eine reguläre, ordentliche Kündigung verschickt. Kein Anspruch besteht bei einer Sonderkündigung, einer außerordentlichen Kündigung oder einem Widerruf. "
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gilt die Kündigungsgarantie nicht, oder verstehe ich jetzt etwas falsch?
Außerdem wurde ja per Fax gekündigt, Allianz schreibt jedoch in ihr Sonderkündigungsrecht, dass eine Sonderkündigung schriftlich erfolgen muss... gilt eine Kündigung per Fax auch oder nur eine per Post?
Soll ich eventuell mal vor Ort beim Versicherer A nachhaken und ihm die Situation schildern, bzw. was soll ich tun?
8 Antworten
... aber wer sonne aberwitzige Laufzeit wählt, kann doch auch nur zu diesem ausdrücklich so vereinbarten Ablauf kündigen.
Zudem sollen die Kunden aufgrund einer Sonderregelung eine SF-Klasse geschenkt bekommen, wird hier jedenfalls behauptet.
Jeder Versicherungsvertrag endet zum eingetragenen Ablaufdatum und dies ist in deinem Fall der 17.05.2020 und somit kann man ihn auch nur zu diesem Datum kündigen.
Und somit wirst du auch keine Kündigungsbestätigung zum 01.01.2020 bekommen können.
Die Kündigungsbestätigung zum 17.05.2020 ist dir ja auch schon zugegangen.
Nein, der Gesetzgeber räumt dem Versicherungsnehmer zum Ablauf seines Versicherungsvertrages die Kündigungsmöglichkeit ein. Und dies kannst du im VVG nachlesen.
Der Gesetzgeber räumt dem Verbraucher per Gesetzt die Möglichkeit ein seine kfz Versicherung zum Jahresende zu kündigen
Das ist Quatsch. Der Vertrag kann zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Wenn das nicht der 01.01. ist, kann auch nicht zum 01.01. gekündigt werden.
Leider nur Wunschdenken von dir... :-((
...dann benenne mal den Paragraphen des VVG!
Da mir bis dato nicht klar war, dass man ihn auch zum 01.01.20 hätte kündigen können, schloss ich Mitte November Vertrag B ab, ...
Leider ein ganz großer Irrtum, welcher hier immer wieder von Laien im Versich.geschäft verbreitet wird!
Du hast eindeutig einen unterjährigen Kfz-Versich.vertrag und dieser ist nur unter dem Jahr kündbar - wie der Name schon sagt - mit Frist von 1 Monat zum Vertragsablaufdatum, und eben nicht zum 31.12. eines Jahres!!!
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Vielen Dank für die Antwort, nur was muss ich jetzt tun? Habe bei Check24.de gelesen, dass im Falle einer Doppelversicherung wie bei mir, der neue Vertrag automatisch beendet wird, da nicht zwei Versicherungen gleichzeitig laufen können. Ist dies richtig? Bzw. Bin ich richtig mit der Annahme, dass ich jetzt nichts weiter tun muss?
Ja - der bisherige Vertrag hat die "älteren Rechte" und somit wird der neue Vertrag per Beginn aufgehoben!
Bzw. bin ich richtig mit der Annahme, dass ich jetzt nichts weiter tun muss?
Wieder ein Irrtum - natürlich mußt du deine beiden Vertragspartner darüber informieren, daß hier eine Doppelversicherung besteht und diese 2 klären dies dann unter sich.
Falls du dann weiterhin 2 Prämienrechnungen ins Haus bekommst, dann ist was schiefgelaufen...
PS: Wieso hast du denn keine Versich.vermittler, welche dies für dich klären könnten??? Dafür sind doch die Vermittler da...
Vertrag A läuft regulär bis zum 17.05.2020, dieser wurde von mir im August 2019 "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt, da er mir viel zu teuer war. Daraufhin bekam ich eine Kündigungsbestätigung zum 17.05.2020. Da mir bis dato nicht klar war, dass man ihn auch zum 01.01.20 hätte kündigen können
Wenn der Vertrag als Ablauf den 17.5.2020 hat, kann man ihn nicht zum 1.1.2020 kündigen.
"Der 30. November gilt, sofern die Hauptfälligkeit der 1. Januar ist, allgemein als Stichtag für eine Kündigung der Kfz-Versicherung. Das Sonderkündigungsrecht kann unabhängig davon in Anspruch genommen werden."
So steht es im Sonderkündigungsrecht des Versicherers A
Hast du denn ein Sonderkündigungsrecht? Dieses hast du in der Regel innerhalb eines Monats nach Mitteilung über eine Beitragserhöhung.
Der 30. November gilt, sofern die Hauptfälligkeit der 1. Januar ist...
Leider falsch - deine Hauptfälligkeit ist doch jeweils zum 17.05. jeden Jahres - oder wann bezahlst du denn deine Versich.prämie???
Logisch kannst du die Versicherung zum 31.12.19 kündigen. Das steht dem Verbraucher per gesetzt zu
Nö du ,
Man kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ablauf des Vertrages kündigen . Dies hat nichts mit einem gesetzlich festgelegten Datum oder Stichtag zum tun, sondern mit einem vertraglich vereinbarten Datum -Sonderkündigungsmöglichkeiten ausgenommen.
In diesem Fall wurde schlichtweg eine unterjährige Laufzeit mit den bekannten Daten gewählt. Deshalb kann ( sollte ) das Verhalten der Allianz korrekt sein . - Und die Antwort von : Kim294 stimmt allemal ...
Leider eine falsche Info :-((
Der FS hat doch einen unterjährigen Kfz-Versich.vertrag und somit nicht kündbar zum 31.12. eines Jahres :-(((
Wo bitte hast du denn dies wieder rausgelesen???
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die bedarf keiner Bestätigung der Gegenseite.
... bei meiner muss son Ding aber schriftlich erfolgen und meine Unterschrift tragen, beides ist hier nicht so gemacht worden.
Klar kannst du vorher kündigen. Der Gesetzgeber räumt dem Verbraucher per Gesetzt die Möglichkeit ein seine kfz Versicherung zum Jahresende zu kündigen.