KFZ-Versicherung Ablehnung Bonität?

4 Antworten

Nun, bei einer Insolvenz mit Restschuldbefreiung sind bestimmt Gläubiger auf der Strecke geblieben. Für einen Versicherer ist dies eben ein rotes Tuch. Mit jemandem der schon einmal in die Insolvenz ging, möchten viele eben keine Geschäfte machen. Rechtlich muss die Versicherung nur die Mindestdeckungssummen der Haftpflichtversicherung anbieten. Dies hat sie offensichtlich getan.

Für dich stellt sich hier nun die Frage, warum es in der Zeit, in der noch die negativen Einträge stehen, gleich wieder ein Jahreswagen sein muss.

Warum backst du in dieser Zeit nicht einfach kleinere Brötchen, kaufst dir einen älteren Gebrauchten, der 2 Jahre hält und kaufst dir anschliessend im Jahr 2016 den Jahreswagen. Bis Ende 2015 wirst du die Hypothek der negativen Schufa-Einträge mit dir herumtragen und diese immer wieder spüren.

Auch nach der Restschuldbefreiung ist nicht alles auf Null gesetzt. Dies war dir schon zu Beginn des Insolvenzverfahrens bekannt.

easyrider2013 
Fragesteller
 02.06.2014, 23:27

Danke. Aber auch das beantwortet die eigentliche Frage für mich nicht. Ich finde es auch etwas anmaßend, alle jemals von einem Insolvenzverfahren betroffenen Menschen über einen Kamm zu scheren. Weit mehr als 2/3 meiner Clienten sind Frauen, die im Rahmen von Trennung und Scheidung alles verloren haben, nachdem sie von den ehemals Angetrauten auch noch gründlich über den Tisch gezogen worden sind. Diesen Damen mag man Dummheit vorwerfen können, aber in aller Regel keine böse Absicht, Dritte um ihr Geld zu bringen.

Nun fragst du, warum der Betroffene nicht kleinere Brötchen backt? Ja, warum sollte er denn, wenn er in der Praxis bereits rehabilitiert ist? Nur auf dem Papier ist das eben noch nicht der Fall. Die Rehabilitation ist ja auch nicht vom Himmel gefallen. Es besteht eine Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die nach meiner Erfahrung der Durchschnittsdeutsche nicht auf sich nehmen würde, die obendrein mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu erreichen ist. Ein Auto, dass eben so fährt, birgt ein vielfach erhöhtes Ausfallrisiko, was bei Wiederholtem Auftreten heutzutage auch ganz schnell den Job kosten kann. Will er nicht riskieren. Wozu auch, wenn die Kohle für einen zuverlässigen, neueren Wagen ja schließlich mal da ist?

Fakt ist doch, dass die Gesellschaft einem einmal in Not geratenen Menschen im Grunde gar keine Chance mehr geben WILL. Selbst wenn die Eintragungen gelöscht sind. Bleibt nur zu hoffen, das denen, die anderen den Stempel aufdrücken, eines Tages zum umdenken bewegt werden.

Interesierter  02.06.2014, 23:50
@easyrider2013

Ich kann die Bitterkeit sehr gut verstehen, bedenke jedoch bitte, dass nicht die Gläubiger die Schulden aufhäufen sondern die Schuldner selbst. Einen unschuldigen Schuldner, der in die Privatinsolvenz geht, gibt es nicht, auch wenn du ihn hier gerne herbeireden möchtest. Nicht der Schuldner ist das Opfer sondern seine Gläubiger. Diesen ist der Schuldner Geld schuldig geblieben und hat es auch nun, da es ihm finanziell wieder besser geht, nicht beglichen. Warum sollte er auch, die Schulden sind gestrichen worden. Der Dumme war der Gläubiger. Diese Information schreckt potentielle Geschäftspartner eben ab. Zum Schutz der Gläubiger gibt es die Schufa. Bedenke bitte, auch die Gläubiger haben Rechte! Deine System-Schelte halte ich für unangebracht. Deutschland hat ein sehr verbraucherfreundliches Rechtssystem. Nur diesem hat dein Client zu verdanken, dass er heute schuldenfrei ist.

Ich möchte mit dir hier jedoch nicht über Schuld oder Nicht-Schuld diskutieren. Es geht um diesen Clienten, der eine Lösung braucht.

Prinzipiell hat dein Client keinen Rechtsanspruch auf eine Vollkasko-Versicherung und wenn sich keine Versicherung findet, wirst du dagegen nichts machen können. Der einzige Ausweg aus dieser Situation, der sich mir auf die Schnelle erschliesst, wäre ein gebrauchtes Auto, bei dem keine Vollkasko notwendig ist.

Das Argument der Unzuverlässigkeit ist nach meinem Dafürhalten überbewertet. Ich fahre seit 25 Jahren ausschliesslich Gebrauchte, die allesamt schon einige Kilometer auf dem Buckel hatten. Ich habe mit diesen Autos, es sind 7 Stück an der Zahl, keines war jünger als 3 1/2 Jahre und keines hatte unter 100.000 km, insgesamt gut 500.000 Kilometer zurückgelegt und hatte dabei 2 Pannen. Dies waren jeweils Reifenpannen durch eingedrungene Fremdkörper, also keine alters- oder laufleistungsbedingten Ausfälle. Es handelte sich dabei um einen Audi, 2 VW, einen Citroen, 2 Fiat und einen Honda.

ralosaviv  03.06.2014, 00:03
@Interesierter

Selbstverständlich haben die Gläubiger Rechte. Das soll auch so sein und das verurteile ich auch nicht. Der ehemalige Schuldner darf -unabhängig von einer Schuldfrage- aber nun nicht für alle Ewigkeiten seine Rechte abgesprochen bekommen und dass er seine Schulden irgendwann los ist und die Gläubiger in die Röhre gucken, ermöglichst schließlich das "verbraucherfreundliche Rechtssystem".

Aber du hast Recht: eine Diskussion über Sinn oder Unsinn der Inso und ihren Konsequenzen ist ja jetzt nicht zielführend. Wenn es nach dem Willen des Gesetzgebers lediglich die Pflicht zur Haftpflicht mit Mindestdeckung gibt, hat er wohl Pech gehabt. Unlogisch ist es trotzdem, da die Begründung ja lautet, Zahlungsausfallrisiko - und das wäre durch Kaution und Vorausleistung eben völlig beseitigt.

madquad  03.06.2014, 08:09
@ralosaviv

Die Vorabzahlung würde sich für ein Jahr belaufen. Was ist danach? Keiner möchte ein Risiko eingehen. Das hat nichts mit Recht oder Unrecht zu tun.

Das Inso Verfahren wurde vom Gesetzgeber ins Leben gerufen und in der Tat mit der Absicht eben genau diesen überschuldeten Menschen wieder die Möglichkeit bieten zu können die Kaufkraft steigen zu lassen. Nur muss das keinen Versicherer interessieren.

DerHans  03.06.2014, 09:25
@easyrider2013

Wenn er jetzt "so gut da steht", warum leistet er nicht einfach die geforderte Vorkasse.?Dann ist die Sache doch erledigt.

Interesierter  03.06.2014, 12:49
@ralosaviv
aber nun nicht für alle Ewigkeiten seine Rechte abgesprochen bekommen

Lass bitte die Kirche im Dorf!

  1. Dem ehemaligen Schuldner wird kein Recht abgesprochen. Wenn du anderer Meinung bist, sag mir bitte, um welches Recht es hier geht.

  2. Bis zum 31.12.2015 ist nicht für alle Ewigkeiten.

  3. Du hast richtig erkannt, dass diejenigen, die in die Röhre gucken, die Gläubiger sind. Die Bewertung der Bonität über die Schufa hat ihren Sinn. Natürlich ist ein negativer Eintrag für den Betroffenen ein Problem. Deswegen sollte jeder bestrebt sein, seine Schulden zu bezahlen und keine negativen Einträge zu erzeugen.

  4. Negative Schufa Einträge sind das Ergebnis von nicht bezahlten Schulden. Darüber braucht sich doch niemand zu beschweren.

easyrider2013 
Fragesteller
 03.06.2014, 14:34
@madquad
Die Vorabzahlung würde sich für ein Jahr belaufen. Was ist danach? 

Lesen, verstehen, antworten. Neben der Vorauszahlung wurde eine Kaution von zwei Jahresprämien angeboten. Naturgemäß bleibt diese bis zum Ende eines Vertragsverhältnisses als Sicherheit stehen. Würde dann die nächste oder übernächste Vorauszahlung ausfallen, könnte der Versicherer ja kündigen und hätte aus der Kaution immer noch sein Geld.

easyrider2013 
Fragesteller
 03.06.2014, 14:37
@DerHans

@Der Hans, die geforderte Vorkasse bezieht sich aber nur auf die Haftpflicht. Der Versicherer möchte darüber hinaus auch bei zusätzlichen Absicherungen keine Versicherungsleistung anbieten. Die Vorkasse ist nicht das Problem.

ralosaviv  03.06.2014, 20:22
@Interesierter
Lass bitte die Kirche im Dorf!

Ja, ich habe bewußt übertrieben, habe gegen Schufa, Infoscore & Co. allerdings auch eine Abneigung, die aus dem Datenschützer in mir resultiert.

Die Speicherung von Daten muss zunächst einmal inhaltlich wahr sein. Das ist sie hier insofern wohl, als dass die Insolvenz und die Restschuldbefreiung aus den öffentlichen Verzeichnissen also übernommen worden sind.

Zum zweiten muss das Interesse an der Auskunft nicht nur begründet sein, sondern das Interesse des Aufkunft Einholenden muss höher anzusiedeln sein, als das Interesse der Person, über welche die Informationen heraus gegeben werden.

Und hier streiten sich Datenschützer nicht erst seit gestern!

  1. Wenn dem Insolvenzschuldner eine Restschuldbefreiung zum vermeintlichen Neuanfang nach 7 Jahren ausgesprochen wird, ist er seinen Verpflichtungen während der Dauer des Verfahrens wohl nachgekommen. Aus den öffentlichen Verzeichnissen verschwinden die Eintragungen nach 6 Monaten. Schufa und Konsorten speichern für weitere 3 Jahre, was nicht nur ich für nicht vertretbar halte.

  2. Eine Versicherung bekommt hier nur die Auskunft, Bonität rot oder grün. Wenn die Bonität aber zum Zeitpunkt der Auskunft wiederhergestellt ist, ist die Auskunft, die Bonität sei schlecht, aber schlicht falsch und verhindert aus objektiv aktuell nicht vorliegenden Gründen die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben, obwohl genau das lt. Gesetzgeber nach einem solchen Verfahren wieder möglich sein soll.

  3. Du kannst eine negative Auskunft nicht damit begründen, dass ja mal irgendwann irgendwelche Gläubiger in die Röhre gucken mussten. Dann dürfte die Auskunft ja eigentlich nie wieder positiv werden. Wenn die Bonität wieder hergestellt ist, ist sie wieder hergestellt und da ist die Behauptung des Gegenteils im Zweifel sogar eine üble Nachrede.

  4. Ich finde deine Meinung durchaus krass. Es mag ja ganz beratungsresistente Fälle geben, die auch kein Problem damit haben, immer wieder auf Kosten anderer zu leben. Im großen Ganzen ist aber die logische Schlussfolgerung aus einer Insolvenz nicht, dass das ein Spaziergang war, den der ehemals Betroffene ein zweites mal sicher noch schneller geht, sondern dass Jemand der das mal durch exerzieren musste geläutert sein wird. Es sei denn, die Gesellschaft macht einem auch nach so einer Zeit das Leben weiterhin schwer und läßt einen so oder so nicht mehr am normalen Leben teilnehmen. Dann gibt es sicherlich auch Fälle die irgendwann resignieren und sich sagen, wenn ich sowieso nicht mehr auf die Beine komme, ist es ja auch egal.....

Du urteilst mir ingesamt im Thema zu pauschal. Hier setzen sich Auskunfteien aber grds. über die Praxis der Insolvenzgerichte hinweg, was auch aus rechtlicher Perspektive noch nicht ausgestanden sein dürfte.

Interesierter  03.06.2014, 22:35
@ralosaviv

Du betrachtest die Dinge nur aus der Sicht des Schuldners und auch hier stellst du ausnahmslos dessen Rechte, denen sich alles und jeder unterzuordnen hat, in den Vordergrund. Diese Sicht der Dinge ist mir zu einseitig.

Es ist nunmal nicht so, dass mit der Restschuldbefreiung alles auf Null gestellt wird. Die Insolvenz wird den ehemaligen Schuldner noch einige Jahre nach der RSB belasten. Das ist jedem, der den Weg der Insolvenz geht, schon vorher klar.

Hast du selbst schon einmal in Größenordnungen Geld durch die Insolvenz eines Anderen verloren? Weisst du, wie es sich anfühlt, wenn die eigene Existenz bedroht wird, weil ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt? Musstest du schon einmal eine zweite Hypothek auf dein Haus aufnehmen, um nach solch einem Ausfall deinen eigenen Verpflichtungen nachkommen zu können?

Wenn du dann nach 6 oder 8 Jahren noch immer am abstottern bist, während dein ehemaliger und nun schuldenfreier Schuldner nach der RSB sich gerade einen Jahreswagen kauft und sich über die böse Versicherung aufregt, kriegst du dann nicht auch einen dicken Hals? Denk bitte darüber mal nach.

Da kann aber etwas nicht stimmen. Mir sind Kunden bekannt, die dürfen sogar mit Zustimmung während der Ins. in der Versicherung (hier HUK Coburg) bleiben. Es geht also.

OHne dass ich eine Versicherung benennen kann, würde ich aber einen Makler vor Ort ansprechen und nicht online irgendwas machen. Führt immer zur Bonitätsabfrage. Der Makler kann das eher umgehen.

Da die KFZ-Haftpflicht in Deutschland eine Pflichtversicherung ist, gilt auch Kontrahierungszwang. Natürlich muss keine Gesellschaft ihn zu jeder Bedingung nehmen.

Er bekommt jederzeit eine Haftpflichtversicherung gegen Vorkasse für die erste Jahresprämie.

Das macht dann JEDE Versicherungsgesellschaft.

easyrider2013 
Fragesteller
 02.06.2014, 22:57

Das weiß ich und es beantwortet auch meine Fragen nicht!

Bingster13  02.06.2014, 23:11
@easyrider2013

Ein diesem Kommentar vorangestelltes

Vielen Dank

hätte auch dir gut zu Gesicht gestanden^^.

Ich hatte gerade vor, deine Frage zu beantworten. Jetzt verzichte ich allerdings lieber darauf ;-)

VollCooolEy  02.06.2014, 23:20
@Bingster13

Geht mir auch so.

Manches Vergnügen besteht darin, mit größtem Vergnügen darauf zu verzichten.

Unentgeltlich tätige Helfer sollte man stets höflich behandeln - nicht nur im wirklichen Leben, sondern auch in sozialen Netzwerken.

Bingster13  02.06.2014, 23:21
@VollCooolEy

Dem ist nichts hinzuzufügen - außer einem Like natürlich :D

easyrider2013 
Fragesteller
 02.06.2014, 23:34
@Bingster13

Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich noch in Rage über das letzte Telefonat mit einer Versicherungsgesellschaft war, als ich diesen Kommentar ohne ein Wort des Dankes einfach so hin geschleudert habe. War sch.eixe. Sorry.

Interesierter  02.06.2014, 23:58
@easyrider2013

Warum bist du in Rage? Weil sich jemand erdreistet, nicht das zu tun, was du von ihm verlangst?

Du solltest über deine Einstellung zu Geschäften, die auf einer beiderseitigen Willenserklärung beruhen, nachdenken.

easyrider2013 
Fragesteller
 03.06.2014, 00:15
@Interesierter

Naja, so würde ich das jetzt nicht formulieren. Natürlich ärgert es mich, wenn ich ein Ziel nicht erreiche. Allerdings spiegelt das jetzt nicht meine Grundeinstellung zu Vertragsverhältnissen.