Kfz-Eigentümer?

14 Antworten

Eigentümer eines Kfz ist derjenige, der den Kaufvertrag unterschrieben, den Kaufpreis bezahlt und das Fahrzeug ausgehändigt bekommen hat.

coyotincaos  27.02.2009, 10:57

und der Satz was bedeutet der?

Kabark  27.02.2009, 10:58
@coyotincaos

Dass der Inhaber dieses Dokumentes nicht zwingend der Eigentümer des Fahrzeugs sein muss.

coyotincaos  27.02.2009, 11:02
@Kabark

Wann bin ich dann Eigentümer? Hab bezahlt, stehe im Brief und trotzdem ist der Standartsatz auch drin ;-(

Kabark  27.02.2009, 11:06
@coyotincaos

Und? Die Zulassungsstelle, die das Dokument ausstellt, ist über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse ja nicht informiert.

Der halter ist der Schuldner es ging und geht in diesem Land immer um die schuld. Er gibt mit der Unterschrift seinen Besitz ab und hat ihn verpfändet, obwohl er zugleich der Schuldner ist, hat einiges mit personsenstand zu tun. In diesen Land besitzt niemand was, wie denn auch die Eigentümer sind unsere besatzer!!!!!!

faberge  26.10.2017, 01:22

Genauso ist es! Ohne Friedensvertrag mit den Siegermächten sind wir besitzlos. Der 2+4 Vertrag ist kein Friedensvertrag. Wir haben ebenfalls keine Staatsangehörigkeit. Deshalb müssen wir auch zur Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises auf die Ausländerbehörde. Deshalb gilt bei uns auch immer noch die Haager Landkriegsordnung, die besagt, dass Gerichtsvollzieher keinerlei Handhabe besitzen, wie z.B. bei Pfändungen etc. Es gibt auch keine staatlichen Institutionen, sondern nur Firmen, die allesamt für ihr tun persönlich haften müssen, auch die Gerichtsvollzieher.

Diejenigen, die hier in ihrer Ignoranz der Tatsachen darauf beharren, daß der KFZ-Brief oder der Fahrzeugschein Urkunden sind, die den Eigentumsnachweis liefern, sollten einmal jeweils unter dem Punkt C4c nachlesen, was da steht! Und wenn man versucht, das nicht nur zu lesen, sondern auch zu verstehen, dann merkt auch der Dümmste, was los ist! Da steht:„Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ Oder Wikipedia unter Zulassungsbescheinigung: Eigentumsschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Fahrzeug verfügungsberechtigt ist."

Verfügungsberechtigt heißt nicht Eigentum der Besitz!!! Was die eisten noch nicht begriffen habe, ist die Tatsache, daß eine Person nichts mit Fleisch und Blut zu tun hat, sondern Fiktion im Handel ist = VORNAME NACHNAME auf der Geburtsurkunde. Letztere wurde vom sog. Staat ausgestellt und gegründet und gehört damit dem Staat. Also: KFZ ist registriert auf jur. Person -> diese = registriert beim Staat (registrieren = Eigentumsübertrag) => KFZ gehört dem Staat. Und wenn du deine Steuer = Miete nicht bezahlst, darfst du mit ihrem Auto nicht mehr fahren. Wer das nicht glaubt sollte anfangen, sich mal genauer zu erkundigen, wie unser System in Wirklichkeit funktioniert und nicht jeden Mist glauben, den uns das System einzubläuen versucht.

Um die Frage zu klären ob man der Eigentümer des Fahrzeug ist,mit den Unterlagen die der Ware(Auto,Motorrad,...usw.) beigefügt sind (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) muss man zu erst einen Blick in den "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" des Kraftfahrt-Bundesamtes werfen.Und hier gibt es ein Erklärung zu Feld C4c "Nach der Richtlinie 1999/37/EG, geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG ist ein Hinweis darüber aufzunehmen, ob der Inhaber der Zulassungsbescheinigung Eigentümer des Fahrzeugs ist. Wegen der national geltenden Rechtsstellung des Fahrzeughalters ist der Text bereits eingedruckt und darf nicht gestrichen oder verändert werden." Da der Fahrzeughalter repräsentativ der Bundesbürger "Peter/Petra Mustermann"(Deutsch Michel) woll ne eindeutige Rechtsstellung hat wie dem Wortlaut zu entnehmen ist muss die hier erst mal erklärt werden. Deutch Michel ist nach seinem Objektiven empfinden ein Subjekt und damit eine natürliche Person,was Deutsch Michel nicht weiß das er nach den Unterlagen(PERSONALAUSWEIS der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND) die er mit sich führt und den Tatsächlichen Juristischen (Subjugation durch die Sieger Mächte) Gegebenheiten, DEUTSCH MICHEL ist und damit eine Eindeutige Rechtsstellung inne hat,demnach ist DEUTSCH MICHEL ein juristische Person und es ist der bürgerliche Tod eingetreten(Der Eintritt des bürgerlichen Todes hatte u. a. folgende Konsequenzen:Verlust jeglichen Eigentums,Annullierung einer bestehenden Ehe und sonstiger Verwandtschaftsverhältnisse,Verlust der Vormundschaftsfähigkeit,Verlust der Fähigkeit, als Zeuge gehört zu werden,Verlust der Fähigkeit, Rechtsgeschäfte abzuschließen).DEUTSCH MICHEL ist also noch BGB § 90 eine Sache,ein Objekt und demnach haben Sachen,Objekte(DEUTSCH MICHEL) weder Besitz noch Eigentum.

Um jetzt wieder zurück zu kommen warum in Teil I C.4c und Teil II C.4c dieser Satz steht,gibt Leitfaden des KFB noch einen Hinweis auf Richtlinie 1999/37/EG, geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG(http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:1999:138:0057:0065:DE:PDF) hier sind nun alle Codes die in der Zulassung Teil I und Teil II aufgeführt sein können enthalten(die älter Version ist da noch etwas deutlicher in der Erklärung). Teil I kann also den Inhaber der Zulassung(C.1) enthalten wie es auch deutlich auf der Zulassung Teil I zu erkennen ist, und ferner kann sie den Eigentümer (1999/37/EG,2003/127/EG) enthalten (C.2) da es diesen Punkt nicht gibt muß es also nach der Richtlinie ( (C.4) Wenn die Zulassungsbescheinigung die Daten gemäß Abschnitt II.6 Code C.2 nicht enthält, die Angabe, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung a) der Fahrzeughalter ist,b) nicht der Fahrzeughalter ist,c) in der Zulassungsbescheinigung nicht als Fahrzeughalter ausgewiesen wird.) einem Hinweis geben wie es auf der Zulassung Teil I zu lesen gibt das gleiche ist dann noch mal in Teil II zu finden.

Zusammen gefasst, ist weder Zulassung Teil I, Teil II und der Kaufvertrag der Nachweis des man Rechte(Besitz,Eigentum) an der Ware hat.Der Inhalt der Zulassung (Teil I,Teil II) ist also der Rechtsstellung von DEUTSCH MICHEL geschuldet.(der er/sie sich jetzt woll bewusst ist).Gleichzeitig sollte hier noch erwähnt werden das die Ware(Auto,Motorad,...usw.) mit der Eigenschaft mit der sie verkauft wird,der Besitzstand noch der Eigentumsstand lässt sich mit den Unterlagen (Zulassung)klären, unverkäuflich ist,der wert der Ware gegen 0€ tendiert und sie eigentlich verschenkt werden muss um sie los zu werden.

PatrickLassan  23.10.2012, 10:20

,was Deutsch Michel nicht weiß das er nach den Unterlagen(PERSONALAUSWEIS der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND) die er mit sich führt und den Tatsächlichen Juristischen (Subjugation durch die Sieger Mächte) Gegebenheiten, DEUTSCH MICHEL ist und damit eine Eindeutige Rechtsstellung inne hat,demnach ist DEUTSCH MICHEL ein juristische Person und es ist der bürgerliche Tod eingetreten

Wenn jemand, der nicht einmal weiss, was eine juristische Person ist, sich an Rechtsberatung versucht, dann kommt solch ein Geschwafel dabei heraus.

Das ganze kann man in einem Satz zusammenfassen: Die Zulassungsbescheinigungen weisen lediglich den Halter und nicht den Eigentümer des Fahrzeugs aus, und das war immer schon so.

PatrickLassan  23.10.2012, 10:24
@PatrickLassan

Der Eintritt des bürgerlichen Todes hatte u. a. folgende Konsequenzen

Im alten Rom und vielleicht auch noch im Mittelalter.

DEUTSCH MICHEL ist also noch BGB § 90 eine Sache,ein Objekt und demnach haben Sachen,Objekte(DEUTSCH MICHEL) weder Besitz noch Eigentum.

Was denn nun - juristische Person oder Sache oder doch natürliche Person?

Das ist normal,solange Du abbezahlst, gehört der Bank das Auto, Du darfst nur zahlen und fahren

PatrickLassan  23.10.2012, 10:21

Hat damit nichts zu tun.