Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeug ausgewiesen? (WAS BEDEUTET DAS)?

8 Antworten

Es kann sein das ein Auto das mir Gehört auf dich angemeldet ist...

Ganz einfach, ich bin eine Firma die Leasing anbietet du hast das Fahrzeug es ist auf dich zugelassen trotzdem ist vertraglich geregelt das es mein Auto ist.

Du hast ja den Teil 2 auch wenn da dein Name drinn steht ist es nicht zwangsläufig deines nichtmals wenn du Teil1 und 2 hast ist es zwangsläufig deines wenn wir ein Vertrag haben in dem Steht das es meines ist dann ist es meines egal wer die Papiere, Schlüssel oder sonst was hat.

Das bedeutet nichts weiter als dass die Zulassungsbescheinigung, egal, ob Teil 1 oder Teil 2, kein Eigentumsnachweis ist, sondern lediglich nachweist, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, d.h. wer Halter des fahrzeugs ist.

Weder noch. Die Angabe in Teil II ist lediglich der Halter, nicht der Eigentümer. Wer dort namentlich steht kommt für die Steuer auf und ist auch Ansprechpartner wenn irgendwas mit dem Fahrzeug verübt wird (Falschparken, Unfall, etc.).

Zum Lesen:

https://www.600ccm.info/1/180120/Kein_Eigentumsnachweis_Zulassungsbescheinigung_Teil_II

Der Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer und Fahrzeugeigentümer können 3 verschiedene Personen(Institutionen) sein!

3 Beispiele dazu:

Herr Groß kauft ein Fahrzeug und benötigt ein Darlehen von Sparkasse XYZ,

Herr Groß wird als Fahrzeughalter eingetragen.

Frau Groß versichert das Fahrzeug auf ihren Namen.

Der Fahrzeugbrief wird bei der Bank hinterlegt = also der derzeitige Eigentümer.

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Frau Klein kauft ein Fahrzeug und ist damit Eigentümer

Herr Klein meldet das Fahrzeug auf seinen Namen an und versichert es und ist somit Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter.

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Wenn du einen Kaufvertrag für das Fahrzeug hast der auf deinen Namen läuft und das Fahrzeug bezahlt hast ist es dein Eigentum.

Wer dann Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer wird spielt dann keine Rolle.

Ein Kfz muss weder zwangsläufig dem Halter (Fahrzeugschein) oder der im Fahrzeugbrief eingetragenen Person gehören, noch gehört es demjenigen, der den Fahrzeugbrief in Besitz hat.

Im Regelfall wird vermutet, dass die Person im Fahrzeugbrief Eigentümer ist. Bindend ist das aber nicht. Wenn ich ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle zulasse und mein Name im Brief erscheint, würde die Zulassungsstelle damit ja quasi die Eigentumsverhältnisse festlegen. Das kann und darf sie aber gar nicht, denn wem ein Fahrzeug gehört, ist eine zivilrechtliche Frage und keine verwaltungsrechtliche.