Kellerflur voll mit Gegenständen, Mieter sollen Wege räumen?

6 Antworten

Mal angenommen, du bist der Vermieter und willst (musst) im Kellergang Ordnung schaffen. Dazu brauchst du kein Musterschreiben. Es gibt, mal angenommen, eine Hausordnung, die vermutlich auch den Kellergang und dessen Reinigung einbezieht.

Da wäre jeder Mieter mit der Reinigung periodisch (monatlich 1 x allgemein) zu verpflichten. Nun haben die lieben Mieter monatelang nichts dergleichen getan.

Du schreibst jeden Mieter an, er möge sein Eigentum bis zum 15.08.2018 aus dem Kellergang räumen und lässt dir den Erhalt der Aufforderung unter Fristsetzung bestätigen. Am 16.08.2018 kontrollierst du den Kellergang, Überzähliges lässt du durch Sperrmüll der Kommune entsorgen, denn hier besteht Verzicht auf Eigentum.

Die Kosten kannst du im ersten Jahr nicht auf die Mieter umlegen aber im Wiederholungsfall im 2. Jahr als Kostenstelle bei den Betriebskosten Hausreinigung.

Nur bei eindeutigem Hinweis auf einen Eigentümer wäre der Beweis zu sichern und eine separate Rechnung dem Mieter zuzuleiten.

Normalerweise ist das in der Hausordnung geregelt. Wenn Mieter die nicht erfüllen, können sie vom vermieter abgemahnt werden.

Unterstützt werden kann das mit Aushangzetteln mit Fristsetzung.

Falls Gefahr im Verzuge ist (Flucht- oder Rettungswege versperrt oder Zugang zu Gashahn unpassierbar) können die Sachen sofort geräumt werden. Als Vermieter würde ich den zustand fotografieren, einzelne Gegenstände zuordnen und die Eigentümer dieser Gegenstände dann mit den Kosten belasten.

Der Vermieter steht dann in schlechten Schuhen, wenn er nicht ausreichend Abstellraum zur Verfügung gestellt hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Asscactus12 
Fragesteller
 29.07.2018, 14:10

Danke sehr für die Antwort.

Die Mieter haben doch ihre Kellerräume, wieso sollte noch ausreichend Abstellraum zur Verfügung gestellt werden?

Kleidchen2  29.07.2018, 14:21
@Asscactus12

Wenn sie die Räume haben ist das kein Problem.

Sandkorn  29.07.2018, 19:22

>Der Vermieter steht dann in schlechten Schuhen, wenn er nicht ausreichend >Abstellraum zur Verfügung gestellt hat.

Sorry, aber da irrst Du dich ganz gewaltig. In einem Mehrfamilienhaus hat jede Mietpartei ihren Keller/Abstellraum und damit muß sie auskommen. Wer entsprechend mehr Müll/Hausrat o. ä. bunkern will muß sich selber nach einem geeigneten Platz umschauen (z. B. einer Garage o. ä.).

Kein Vermieter ist verpflichtet, einer Mietpartei unbegrenzt Lagerplatz zur Verfügung zu stellen - und das ist auch vollkommen richtig so.

Kleidchen2  29.07.2018, 21:01
@Sandkorn

Das habe ich nicht behauptet. Ich habe davon geschrieben, dass ausreichend Abstellraum zur Verfügung gestellt werden muss. Die Größe ist in der Bauordnung geregelt. So muss in NRW jede Wohnung nach §49 BauO einen Abstellrum von mind. 6qm vorweisen. Das ist die Definition von ausreichend.

Als erstes würde ich mal die Mietparteien (per Aushang) bitten dafür zu sorgen, daß künftig der Kellerflur nicht mehr als Abstellraum benutzt wird.

>Nun wie soll man am besten vorgehen um die Mieter aufzufordern den Kellerflur zu räumen? Darf der Vermieter das?

Natürlich darf er das, warum nicht? Ist doch sein Haus. Sollten alle Aufforderungen und Androhungen nichts nützen hat er die Möglichkeit, die Leute per Gerichtsbeschluss aus dem Haus zu werfen

Die Mitmieter können sich nur beim VERMIETER beschweren. Dieser kann den entsprechenden Mieter auffordern KURZFRISTIG dieses Hindernis zu beseitigen.

Kommt dieser Mieter dem nicht UNVERZÜGLICH nach, ist das eine Störung des Mietverhältnis und würde eine Kündigung rechtfertigen.

Der Vermieter kann natürlich auch auf Kosten des Verursachers, dieses Hindernis selbst beseitigen lassen (von einer professionellen Firma)

Asscactus12 
Fragesteller
 29.07.2018, 13:34

Kennen Sie bestimmte Webseiten wo man so einen Musterschreiben herunterladen kann? Damit es sprachlich korrekt geschrieben ist

DerHans  29.07.2018, 13:37
@Asscactus12

Wenn du der Vermieter bist, bekommst du Hilfe beim

Haus- und Grundbesitzerverein.

Der Vermieter darf nicht nur, sondern muss ggf. auch aus Versicherungstechnischen Gründen die Wege / Räume freihalten.

Aufforderung mit Frist setzen. Danach dann eine Abmahnung usw.