Kaufvertrag Grundstück - Steuerhinterziehung?
Guten Tag,
mein Bruder hat kurz vor seinem Tode ein Grundstück verkauft. Der Kaufvertrag ist von Käufer und Verkäufer unter notarieller Aufsicht unterschrieben worden. Ich als Erbin trete nun in das Verkaufsgeschäft ein und werde vom Notar, der den Kaufvertrag zu verantworten hat, aufgefordert, die Verkäuferpflichten zu erfüllen. Folgendes Problem:
Ich habe nun Kenntnis, wie der Kaufvertrag zustande kam. Ich habe Belege dafür, dass der Kaufpreis im Kaufvertrag absichtlich zu niedrig angesetzt wurde, und ein erheblicher Teil der Kaufsumme 'unter dem Tisch' hätte erfolgen sollen. Dieses Angebot kam von Seiten der Käufer!! Der Kaufvertrag sieht eine Schriftformerfordernis vor. Nebenabsprachen sind nur gültig, wenn dies auch in Schriftform existiert. Ich habe lediglich E-mails, aus denen klar hervorgeht, dass hier Geld nebenbei hätte fließen sollen. Auch der Notar müsste dies wissen, weil beim ersten Vertragsentwurf noch der Quadratmeterpreis ausgewiesen war und die Verkaufssumme stimmte. In der Überarbeitung des Vertrages wurde der Quadratmeterpreis gestrichen, die Grundstücksfläche deutlich erhöht und der Verkaufspreis blieb unverändert und wurde als Pauschalpreis ausgewiesen. Im Kaufvertrag steht, dass die Vertragsparteien auf die "Folgen einer unrichtigen Kaufpreisangabe" hingewiesen wurden und dass der Notar diverse Steuern auch eigenmächtig an das Finanzamt abführen wird.
meine Frage hierzu:
Mache ich mich als Erbin, die jetzt automatisch die Verkäuferpflichten einnehmen muss, strafbar, wenn ich hier 'Geld unter dem Tisch' nehme? Ist der Kaufvertrag vielleicht sogar ungültig aufgrund dieser Nebenabsprachen? Worauf sollte ich achten und muss ich die Behörden informieren?
Wäre toll, wenn jemand diese Fragen beantworten könnte. Danke und einen schönen TAg.
3 Antworten
Es wäre nicht schlecht, wenn Du noch schreibst, in welchem Land die Sache abläuft.
Deutschland kennt keine Immobilienertragssteuer.
Dein Bruder und der Käufer hatten die gemeinschaftliche Absicht die Steuer zu hinterziehen. Durch die notarielle Beurkundung unter die Unterschrift ist die Tat auch vollendet. Beide waren Steuerhinterzieher.
Wenn Du das Schwarzgeld annimmst, dann bist Du ebenfalls (Mit-)Täter, denn Dir war die ganze Konstellation bekannt und hast wissentlich mitgemacht.
Tritt vom Vertrag zurück und besteh auf einem ordentlichen Vertrag.
Oder mach mit und sei bereit die Konsequenzen zu tragen.
Der Kaufvertrag ist nichtig, weil ein falscher Kaufpreis benannt wurde (http://www.frag-einen-anwalt.de/Nichtigkeit-Grundstueckskaufvertrag--f109685.html) Du solltest dich dem Notar gegenüber mit allem was du weißt offenbaren.
In dem speziellen Fall würde ich einen Fachanwalt konsultieren.
Der Notar wird dir keine große Hilfe sein schätze ich.
Der Verkauf ist noch nicht abgewickelt. Es wurde bisher nur der Kaufvertrag unter notarieller Aufsicht unterschrieben. Der Notar ist verpflichtet, für die Verkäuferseite die Immobilienertragssteuer an das Finanzamt abzuführen. Wenn der offizielle Kaufpreis viel niedriger ist, als der tatsächliche Kaufpreis, bekommt auch das Finanzamt weniger Geld. Ich glaube nicht, dass denen das passt. Auch kann sich der Notar im Nachhinein nicht mehr herausreden, weil ich ihm über all diese Vorgänge in Kenntnis gesetzt habe. Also ich hoffe schon, dass der Notar jetzt selber einen Lösungsvorschlag unterbreitet. Der Notar sitzt hier m.E. mit im Boot.
Schon, dennoch vertritt er nicht deine Interessen wie es ein RA tun würde.
Notare sind unparteiisch und beurkunden was ihnen vor der Nase liegt
Rechtsanwalt ist parteiisch und versucht im besten Falle das Richtige für dich zu tun