Kauf einer gebrauchten Schreckschuss Pistole?

1 Antwort

Du übergibst das Geld, und übernimmst die Ware. Das ist alles. Es ist kein Kaufvertrag notwendig. Es ist auch vollkommen wurscht, wer als ursprünglicher Käufer irgendwann einmal beim Händler eingetragen wurde. Da die Verkäufe des Händlers nirgends hin gemeldet werden (müssen), sind Folgegeschäfte keinen Regeln unterworfen, außer dem Alter des Käufers.