Kann man von einem Autokauf nach Unterzeichnen des Vertrages noch zurücktreten?

12 Antworten

Sofern du nur eine Bestellung unterschrieben hast, kannst du deine Bestellung widerrufen, WENN der Verkäufer dir noch keine Auftragsbestätigung hat zukommen lassen. Zu einem Vertrag gehören immer Zwei.

Nein, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, kannst Du nicht wieder zurücktreten. Widerrufsrecht gilt nur bei Haustürgeschäften. Ich glaube nicht, dass Du das Auto an der Haustür gekauft hast. Vertrag ist Vertrag.

Guppy194  19.06.2009, 08:33

so ist es, alles andere ist Gestochere im Nebel

Ja, das kann man. Das BGB sieht da die Fristen für die Rückabwicklung eines Kaufvertrages vor. Oder noch nicht Wirksamen Kaufvertrag. Schau mal zum Widerrufsrecht in §§ 355 BGB. Gehe zu Deinem Autohändler und erkläre Ihm Deine Situation. Wenn er Seriös ist wird er Dich verstehen. Bei einem privaten Verkauf muss der Verkäufer auch ein Einsehen haben. Das ist aber meisten Schwierig.

Siam1  19.06.2009, 08:25

>>Das Rücktrittsrecht bei Fernabsatz-Verträgen

>>Ein solches gibt es nur beim Fernabsatz (Internetkauf). @kasi10, bist Du dir da sicher? Oder ist mir da etwas entgangen.

>>Mir ist das bekannt, dass es nur dann greift, wenn der Händler hier ein Rückgaberecht auf 355 BGB eingeräumt hat und darauf hinweist.

siehe >> http://www.lkw-unfall.org/GesetzeundRecht/AutokaufperInternet >> >>>Die §§ 312b ff BGB treffen besondere Regelungen für die so genannten Fernabsatz-Verträge.

kasi610  19.06.2009, 08:49
@Siam1

Ich gehe davon aus, das der Händler dies auch getan hat, wenn er seriös ist. Es gibt aber auch noch die Möglichkeit des Widerufs bei Finanzierungen einer Sache. Man sollte in aller Ruhe den Vorgang besprechen um eine gegenseitige Lösung zu finden. Ich habe es jedenfalls schon einmal so rückabgewickelt und hatte keine Probleme. Der Händler war mir sogar Dankbar, das ich rechtzeitig auf Ihn zugekommen bin. Siehe auch §§ 361 a BGB.

Siam1  19.06.2009, 09:19
@kasi610

Der Widerruf nach § 361a BGB (nach Fernabfragesetz) sagt aus,dass der Verbraucher zum Rücktritt berechtigt ist, wenn die Leistung nicht zu der bestimmten Zeit oder innerhalb der bestimmten Zeit nicht erfüllt werden. Von Rückabwicklung ist nicht die Rede. Gut, dann ist das Kulanzsache. Trotzdem DH für Antwort. (aus meinem Nachbarkreis war der Mann einer Nachbarin plötzlich verstorben. Dieser hatte zuvor ein Auto bestellt. Sie musste den Vertrag erfüllen.)

kasi610  19.06.2009, 09:32
@Siam1

Wenn Sie den Kaufvertrag des Fahrzeuges mit unterschrieben hat, dann ist Sie an den Kaufvertrag gebunden. Hier hätte das Autohaus schon aus Pietätsgründen nicht auf den Kaufvertrag bestehen sollen. Nach dem Tod erlöschen alle Verpflichtungen einer Person, Sie hätte das Fahrzeug nicht abnehmen brauchen, wenn Sie nicht unterschrieben hätte. Das wissen wir hier aber nicht genau. Auch die Mithaftung als Ehepartner greift nach dem Tod des Partners nicht. Nur gemeinsame Schulden bleiben bestehen. Übrigens gibt es dieses Widerrufsrecht des Vertrages auch im Einzelhandel. Dort kann ich die gekaufte Ware innerhalb von 14 Tagen zurück bringen und erhalte mein Geld zurück.

Siam1  19.06.2009, 10:18
@kasi610

Sorry,da bist Du im Irrtum. Es ist ein Service des Händlers, dass der Kunde die Ware bei Nichtgefallen umtauschen kann. Einen gesetzlichen Anspruch hat man darauf nicht. Anders ist die Sache bei Onlinekäufen. Wer im Internet oder beim Versandhändler bestellt, hat ein gesetzlich verbrieftes Widerrufsrecht. 14 Tage lang. Ohne Angabe von Gründen

http://tinyurl.com/n7drem

http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Legenden/index.html?http > Legenden im Recht (dazu gibt es auch einen Beitrag über Vertragsrecht, bezüglich der Frage Autokauf-Rücktrittsrecht.

jep , so du kein Unternehmer bist, und im Sinne eines Kaufmanns unterzeichnet hast , hast du 10 Tage , der Widerspruch sollte (aus Beweisgründen) schriftlich per Eionschreiben erfolgen. Wenn Du allerdings als Unternehmer gehandelt hast, greift das Widerrufsrecht nicht !

uni1234  30.09.2016, 19:21

Was nen Müll. Wenn du schon Unsinn schreiben willst dann benutz wenigstens die 14 Tage Frist. Das ist weniger falsch...

Klar kannst Du vom Vertrag zurücktreten (z.B wg. Irrtum), allerdings trägst Du den Schaden der dem Verkäufer entstanden ist.

Wie kann man "rein interessehalber" einen Vertrag unterschreiben? Wozu ist denn ein Vertrag da?

Uwe