Gebrauchtwagen beim Händler. Übergabe lässt auf sich warten. Was tun?

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...wenn ein Verkäufer nicht leistet, wird man nicht so ohne weiteres unterstellen können, daß die Kaufsache mangelhaft war/ist. Man kann ihn aber in Verzug setzen. Wenn kein fester Liefertermin vereinbart war, muß ma dem Verkäufer dazu eine Frist setzen. Liefert er nicht, befindet er sich, mit Ablauf der Frist, in Verzug, mit der Folge, daß er dem Käufer von nun an alle, aus der Verzögerung enstehenden, Kosten zu ersetzen hat (also auch die für ein Ersatzfahrzeug). Will man vom Kaufvertrag zurücktreten, muß man dem Verkäufer eine weitere Lieferfrist setzen. Sobald diese abgelaufen ist, kann man, durch entsprechende Erklärung, vom Vertrag zurücktreten + sein Geld zurück verlangen...