Kann man mir einfach die Rente Streichen?

12 Antworten

Wenn man krankheitsbedingt (Früh-)Verrentet wird kann das auch wieder Rückgängig gemacht werden. Das ist dann, so mein Rechtsempfinden, aber nicht einfach so möglich.

Ich würde Ihnen empfehlen, sich einen Anwalt zu suchen der sich mit sowas auskennt. Unabhängig davon ob eine entspr. Versicherung besteht oder nicht, kann ich einen Anruf beim eigenen Versicherungsunternehmen empfehlen. Häufig haben sie einen Tip an wen man sich wenden kann.

Hallo,

Ja kann sie, weil sie dir sicherlich auch bescheinigen, das du mindestens ein 6stündiges tägliches Leistungsvermögen für irgendeine Tätigkeit hast. Medikamentöse Einstellung gegen Epilepsie führt dazu, da du anfallslos bist. Ich hatte einige Fälle im widerspruchsausschuss, wo dann die Epilepsie keine Bedeutung für das verringern der Leistungsfähigkeit mehr hatte.

Beste Grüße

Dickie59

Hallo Teddy21366,

Sie schreiben:

Kann man mir einfach die Rente Wegnehmen ? Ich bin nun 48 Jahre,<

Antwort:

Gehen wir davon aus, daß es sich bei Ihrer Rente um eine Erwerbsminderungsrente handelt, so kann Ihnen die DRV diese Rente entziehen, wenn die Gründe und Ursachen, die zur Bewilligung dieser Rente geführt haben, entfallen!

Bei der Erwerbsminderungsrente geht es grundsätzlich immer darum, in wieweit Ihre Leistungsfähigkeit auf Grund Ihrer gesundheitichen Beschwerden auf Dauer beeinträchtigt ist!

Da Sie laut Ihren Angaben derzeit 48 Jahre alt sind, haben Sie demzufolge noch ca. 20 Jahre Wartezeit bis zur Regelaltersrente vor sich!

Das ist für die DRV ein erheblicher Kostenfaktor! Rechnen Sie Ihre derzeitige Rente auf 20 Jahre hoch und dann können Sie absehen, um welche Beträge es hier für die Solidargemeinschaft geht.

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

google>>

Prüfen Sie also Ihre Krankenakte, ob da ggf. Optimierungsbedarf/Optimierungsmöglichkeiten sind:

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Teddy21366 
Fragesteller
 01.10.2014, 20:04

ich Danke euch für eure zahreiche Hilfe! *

Habe nur zwei sachen nach zutragen:

1.) Ich habe die Rente " Die Erwerbsminderungsrente" Bekommen bis 30.10.14.

2.) Ich habe dazu noch Buthochdruck ( der jetzt Okey ist ) und ei Schalganfall gehabt.

Konrad Huber  01.10.2014, 20:18
@Teddy21366
1) Ich habe die Rente " Die Erwerbsminderungsrente" Bekommen bis 30.10.14.<

Antwort:

Es ist durchaus im gesetzlichen Rahmen, daß die Erwerbsminderungsrente pro Periode auf maximal 3 Jahre befristet bewilligt und dann rechtzeitig vor Ablauf rechtzeitig ein Antrag auf Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente bei der DRV eingereicht werden muß!

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß Sie auch während des Rentenbezuges regelmäßig Ihre behandelnden Ärzte aufsuchen um glaubhaft nachweisen zu können, daß Ihre gesundheitlichen Gebrechen und Leistungseinschränkungen weiterhin vorhanden sind und/oder diese sich ggf. verschlimmert haben!

2.) Ich habe dazu noch Buthochdruck ( der jetzt Okey ist ) und ei Schalganfall gehabt.<

Antwort:

Sie müßen den Nachweis erbringen, daß Ihre Leistungsfähigkeit weiterhin unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt ist!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Du hast also Epilepsie, aber seit 3 Jahren merkst Du davon nichts mehr. Wieso sollte Dir dann die Rentenversicherung weiterhin Rente zahlen, wenn Du zwar Epilepsie hast, aber ohne spürbare Auswirkung? Du kannst dann ja arbeiten gehen.

Teddy21366 
Fragesteller
 27.09.2014, 16:37

Hallo Zwei jahre Nicht 3 Jahre! ist auch egal ich bin glücklich das es( weg ? ) ist ! aber das heißt ja nicht das ich keine Epilepsie mehr habe. Dazu müssen 3-5 Jahre rum sein um die Medikamente ab zu setzen !

Das kann dir hier niemand sagen. Das bestimmen ausschließlich die Fachärzte der Rentenversicherung.

Eine zeitlich befristete Rente, kann natürlich jederzeit beim Weiterbewilligungsantrag auch abgelehnt werden.