Kann man für beschädigte Ware im Supermarkt "Rabatt" verlangen?

9 Antworten

ich arbeite bei Penny und in unserer Geschäftsverordnung steht, eigenmächtige Rabattaktionen sind verboten. Vielleicht ist es bei kleineren Läden die nicht einem großen Unternehmen angehören anders?

Man kann nicht verlangen, da man keinen Anspruch darauf hat. Gerade in kleinen Märkten kann man da aber oft etwas herausschlagen., Die Verkäuferin wird die Filialleiterin fragen und die gibt dann Rabatt oder nicht.

Wenn die Verkäuferin dir beschädigte Ware günstiger verkauft, ist das übrigens rechtlich absolut korrekt (für dich). Der Vertrag ist gültig, auch wenn die Verkäuferin das intern verboten bekommen hat. Aber nur, wenn du nichts von dem Verbot weißt.

Hallo qwasyxedc,

du meinst also, ein Produkt billiger zu bekommen, bei dem du vorher die Verpackung eingedrückt oder eingerissen hast?

Ich glaube nicht, dass du da Nachlass bekommst, denn solche Artikel werden aussortiert und als Schwund ausgebucht.

Liebe Grüße

ichausstuggi

qwasyxedc 
Fragesteller
 12.03.2013, 20:18

"du meinst also, ein Produkt billiger zu bekommen, bei dem du vorher die Verpackung eingedrückt oder eingerissen hast?"

Echt witzig was einem die Leute hier schon wieder unterstellen wollen. Jeder kennt das wenn ne Packung zerrissen im Supermarkt steht und bei Produkten wo das egal ist fragt man sich halt was damit passiert. Auf die Idee das man das absichtlich machen könnte wäre ich wirklich nie gekommen, aber gut das es dafür Leute wie dich gibt. :)

Im Supermarkt wenn Ware beschädigt ist (bspw. Verpackung nicht in Ordnung und offensichtlich kaputt), ansich aber noch verkaufbar, wird dann Rabatt gewährt?

Nein, sie wird aus dem Verkauf genommen und an die Mitarbeiter oder "Die Tafeln" verschenkt.

Die Marktleiter haben nämlich herausgefunden, das Schnäppchenjäger die Packung bewusst beschädigen um für sich einen Rabatt herauszuschlagen :-)

G imager761

qwasyxedc 
Fragesteller
 12.03.2013, 20:21

Ich befürchte zwar fast das sie weggeschmissen werden aber wäre schön wenn sie wirklich an die Mitarbeiter oder Tafeln abgegeben würden. :)

Wie unten erwähnt, auf den Gedanken sie selbst zu beschädigen bin ich bisher nicht gekommen.

Ob Rabatt gewährt wird oder nicht liegt immer in den Händen des Verkäufers!

Ein zu erfüllender Kaufvertrag mit einer mangelhaften Sache kann aber bereits vor Gefahrübergang schon gemindert werden. Allerdings wird ein Kaufvertrag erst an der Kasse geschlossen und somit kommt diese Konstellation hier nicht in Betracht, denn der Verkäufer wird idR dir die Sache nicht verkaufen.

Allerdings könnte dir der Mangel auch erst nachdem du bezahlt hast aufgefallen sein. In diesem Fall hast du nämlich Anspruch auf die Mängelrechte.