Muß der Verkäufer beschädigte Einwegflaschen oder -dosen zurücknehmen und das Pfand auszahlen?

5 Antworten

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Hallo, ich betreibe selber einen Getränkemarkt und kenne das Problem nur all zu gut! Ich habe auch einen Automaten der auch 99% aller DPG Flasche erkennt und zurücknimmt. Das 1% sind oft Flaschen die zu sehr zerdrückt sind und des DPG Zeichen nicht mehr richtig zu erkennen ist. Nun ist es so, das ich den Kunden dann natürlich auch verstehe aber wenn der Pfandartikel zu sehr beschädigt ist dann bekomme auch ich kein Geld mehr dafür und meiner Meinung nach heißt Pfand "wieder verwendbar", das ist wie als würde man Pfand für z.B ein geliehenes Auto zu hinterlegen. Man würde das Pfand ja auch nicht mehr bekommen. Also versteht da bitte auch den Handel.( auch wenn es Aldi, Lidl oder Netto warscheindlich nicht umbringt) aber den kleinen Einzelhänder es massiv schadet! MfG FRED

kfkon 
Fragesteller
 13.08.2009, 20:25

Vielen Dank erst einmal für Deine Antwort. Aber es ist doch so: Ich bezahle das Pfand ja nicht auf das Etikett, sondern auf die Flasche. Wenn es eine Mehrweg ist, ist sie auch mit beschädigtem Etikett wieder verwendbar. Dosen und PET-Flaschen werden sowieso vernichtet. Da ist meiner Meinung nach das Ziel, den Müll von den Straßen zu bekommen.

le4927  16.12.2009, 14:06

Bitte, machen Sie sich besser kund nach dem genauen Gesetzestext! Sicherlich ist es richtig, wenn das Rücknahmezeichen oder der Barcode nicht mehr lesbar ist, das Pfandgeld auch verfällt. Ist aber Eines von Beiden lesbar, so hat der Kunde auch das Recht sein verauslagtes Geld zurückzubekommen!

Gruß:

Leo

karottensalat  09.11.2018, 00:18

Ich verstehe Fred auf jeden Fall aber dann kommt das Problem ja von höherer Stelle wenn auch er kein Pfand mehr dafür bekommt.

Sein Argument mit Mehrweg finde ich so nämlich nicht richtig denn zB Dosen können ja gar nicht erneut gefüllt, geschlossen und wieder benutzt werden. Die müssen ja eingeschmolzen werden. Warum kann man also keine leicht beschädigte Dose einschmelzen sondern muss sie umweltschädlich anderweitig entsorgen? Das ist doch nicht der Sinn warum man Pfand einführte.

Solange zweifelsfrei erkennbar ist, daß es sich um eine bepfandete Verpackung handelt ist der Händler verpflichtet sie auch zurück zunehmen, vorausgesetzt es ist dieselbe Verpackungsart die er auch verkauft. Die Regelung, daß Logo und EAN unbeschädigt sein müssen ist lediglich ein Hinweis um die Rücknahme zu vereinfachen. Wenn ein Automat sie nicht erkennt kann/muss der Händler die Verpackung manuell zurück nehmen. Auch wenn die Gefahr besteht, daß er es selbst nicht mehr erstattet bekommt. Wobei hier (theoretisch) auch dasselbe Prinzip gilt.

Der Pfand muss erstattet werden es muss nur erkennbar sein das es eine Pfanddose ist ,also das Pfandlogo muss erkennbar sein . Hatte schon ein paarmal Probleme mit Angestellten und Filialleiter eines Globusmarktes, aber ein Anruf bei der Zentrale und das wissen wo das Gesetz steht hat das Problem gelöst.

Normalerweis müssen die die Dosen annehmen. Dies können die auch manuell aus der Kasse machen. Man muss nur erkennen können das es sich auch wirklich um eine Pfanddose/ Flasche handelt. Der Barcode un d das Zeichen für Einweg muss aber lesbar sein. Die stellen sich oft so blöde an. Ansonsten versuch es mal im Getränkemarkt. Da wo ich immer hingehe machen die keine Probleme.

Probiers in 5 Supermärkten. EINER wird dir bestimmt weiterhelfen!