Kann man bei Schulden "beim Staat" in Privatinsolvenz gehen?

4 Antworten

Zunächst handelt es sich um Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlung, Diese werden nicht von der Restschuldbefreiung erfaßt.

Bußgelder mußt Du bezahlen, daran führt kein Weg vorbei. Das kann letztlich sogar zu einer Beugehaft führen.

Geldstrafen werden nach Tagessätzen verhängt. Kannst Du sie, auch in Raten, nicht bezahlen, hast Du die Möglichkeit sie in gemeinnützige Arbeit umwandeln zu lassen, rechne mit 6 Stunden pro Tagessatz. Wenn auch das nicht klappt mußt Du die Tage absitzen

Das sind keine Schulden, sondern Strafen. Zahlst du nicht, droht dir Beugehaft).


Maeeutik  29.02.2016, 09:05

Nur der Ordnung halber:

Umwandlung von Geldbussen ist keine Beugehaft. Beugehaft dient dazu jemanden zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen zu veranlassen aber derart kann keine Zahlung erzwungen werden.

Und um die anderen hier zu ergänzen. Schulden gegenüber "dem Staat", die nicht aus entsprechenden Bußgeldern und Strafen resultieren, sind ebenso von der Restschuldbefreiung umfasst, wie andere Schulden auch.

Der Staat muss eine Privatinsolvenz genauso respektieren.

Wenn du beispielsweise Schulden bei einer Stadtbücherei hast (die ja oft von der Stadt betrieben wird), dann gehen die mit in die Insolvenz. Nur um mal ein Beispiel zu nennen.

Nein, das geht nicht. Siehe §302 InsO