Kann ich Widerspruch gegen ein medizinisches Gutachten einlegen??

6 Antworten

kontere dem Jobcenter mit der Information das das keine echte Untersuchung war da das Ergebnis ein Gefälligkeitsgutachten für das Jobcenter war wende dich auch an die Ärztekammer und Klage gegen den beschied. Den das passiert öfters mal .Verlange ein neues  Gutachten mit der Begründung dein Gesundheit zustand hat sich extrem  verschlechtert dan müssen die ein neues machen aber diesmal achte darauf das das von der Krankenkasse  und Nicht zb vom Gesundheitsamt. Durch fürt wird das recht hast du  wen du bezweifelst da da Gutachten  wahr ist,.

Snuggl 
Fragesteller
 17.02.2017, 00:25

das werde ich mal versuchen... mein behandelnder Arzt, der mich am 09.03 wieder operieren wird, sagte heute ich müsse wohl zum Sozialgericht und klagen... aber danke für die Antwort

herakles3000  17.02.2017, 00:37
@Snuggl

Für das Jobcenter und das Arbeitsam ist mittlerweile das Verwaltungsgericht zuständig weiß aber nicht ob das auch in deinem Fall so ist.! Leider kann man den Entscheidungen des Jobcenters nicht trauen,

Wie schon geschrieben - gegen ein Gutachten kannst Du keinen Widerspruch einlegen - nur gegen den daraus resultierenden Verwaltungsakt. Sollte hier ein entsprechender Bescheid ergehen, kannst/solltest Du gegen diesen zwar vorerst widersprechen - jedoch muß dann zeitnahe der entsprechende Beleg /Beweis erbracht werden.

Wer die Kosten für das Gegengutachten aufkommt kann ich Dir nicht sagen, aber dies wäre nötig um den weiteren Verlauf zu ändern.

Hattest Du mal den Hausarzt gefragt ob er einen wirklich unabhängigen Gutachter kennt. Dies ist immer das schwierigste Problem bei solchen Geschichten. Der Gutachter hat im Sinne der Arge / Jobcenter begutachtet. Der nächste arbeitet wohl für die Rentenversicherung und schreibt Dich gesünder, als Du es jemals warst....

Snuggl 
Fragesteller
 15.02.2017, 23:50

ich habe nächste Woche wieder nen Hausarzt Termin, da werde ich nochmal nachfragen... danke für die Antwort

Wir haben schon einmal gegen ein Gutachten vom Amtsarzt Widerspruch eingelegt, wurde abgelehnt und dann über einen Anwalt beim Sozialgericht Klage eingereicht. Es ging dabei um die Berechtigung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen. Zwischenzeitlich wurde ich von einem Anwalt des medizinischen Dienstes des Kreises noch telefonisch massiv bedroht.

Blieb nur der Weg über den Anwalt. Kurz vor dem Gerichtstermin machte das Amt dann einen Fallrückzieher. Da darf man sich wirklich nicht einschüchtern lassen.  

Snuggl 
Fragesteller
 16.02.2017, 07:03

oh, da kann ich mich ja noch auf Stress einstellen.. gut das zu wissen. Aber wenn es sein muss dann klage ich halt. Dieses Gutachten wird mir bei meinem Rentenantrag sonst nur schaden. Vielen Dank für die Antwort

  • Gegengutachten
Snuggl 
Fragesteller
 15.02.2017, 23:38

kann ich dafür selber zu einem medizinischen Dienst gehen, oder kann auch mein Haus-oder Facharzt das anordnen?