Kann ich wegen wiederholter Schikanen durch den Vermieter ein Miet-Zurückbehaltungsrecht ausüben?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sich so ein Mieter verhalten würde, dürfte er wegen Störung des Hausfriedens abgemahnt werden und bei weiterer Störung gekündigt werden. Der Mieter wäre sogar berechtigt, die Miete zu mindern.

Hier liegt der Fall genau anders rum. Der Vermieter ist der Störer. Der Mieter sollte ihn also auffordern (abmahnen), sein Verhalten zu normalisieren und die Störungen einzustellen, das schriftlich mit Fristsetzung von einer Woche. Für den Fall des Verzuges ankündigen (den Brief per Einwurfeinschreiben) , dass du 30% der Bruttomiete ab nächstem Monat zurückbehalten wirst. Das ist keine Mietminderung, der Zurückbehalt wäre nach Einstellung der Störungen nachzuzahlen.

Auf Unterlassung zu klagen (was theoretisch zwar zulässig wäre), brächte hier wohl keinen Erfolg, da das Gericht aus der Erfahrung her Klage nicht annähme.

... für mich kann da etwas nicht stimmen. Wenn sie denn, wie hier behauptet wird, geschäftsunfahig ist, kommt auch ein Betreuer.

So schnell kann ein Mieter gar nicht schauen.

Karsten1966 
Fragesteller
 10.07.2017, 19:13

Das ist das, was hier keiner von uns versteht. De Anwalt vom Mieterverein hat uns (schriftlich) mitgeteilt, daß die gute Frau prozeß- und geschäftsunfähig ist. Die Richterin hat aber eine Betreuung abgelehnt - obwohl jeder sagt, daß bei Geschäftsunfähigkeit automatisch ein Betreuer bestellt wird. Ist hier aber nicht so.....Die Frau macht, was sie will.

Vergiss es.

Unberechtigte Mietminderung kann zur Kündigung führen und ich sehe hier keinen Ansatz für eine Mietminderung.

Auch das im Kommentar erwähnte Schreiben kann für Dich nach hinten losgehen, denn das was man behauptet, sollte man auch eindeutig beweisen können.

Ist es ein Zweifamilienhaus in dem auch die Vermieterin wohnt, kann sie erleichtert kündigen nach §573a BGB.

Auch wenn Du es nicht lesen willst, umziehen ist das Beste und Du solltest zumindest auf Wohnungsuche gehen.

Karsten1966 
Fragesteller
 09.07.2017, 21:30

Sind 3 Mietparteien (eine Wohnung steht seit Auszug der älteren Dame leer, sie darf die Wohnung aber nicht mehr vermieten - Geschäftsunfähigkeit). Außerdem wäre das in meinem Fall keine Minderung, sondern ich würde 2 bis 3 Wochen zurückbehalten. Kündigen darf man erst (so viel ich weiß), wenn der Rückstand 2 Monatsmieten umfasst. Und welchen Anwalt soll sie nehmen ? Der letzte Anwalt von ihr hat beim Amtsfericht Antrag auf Vollstreckung gestellt, da sie die Anwaltskosten nicht bezahlt hat. Unsere Miete an sie wurde daraufhin gepfändet....

johnnymcmuff  09.07.2017, 21:35
@Karsten1966

Kündigen darf man erst (so viel ich weiß), wenn der Rückstand 2 Monatsmieten umfasst.

Kündigen kann man ab einer Miete und 1 Cent.

Was nutzt es die Miete 2-3 drei Wochen zurückzuhalten?

Du meinst dann ändert sich was?

Machst Du das ständig ist das auch ein Kündigungsgrund.

Wenn sie geschäftsunfähig ist, dann muss es ja Jemanden geben der sich um sie kümmert, aber das hilft Dir auch nicht.

Du wirst dort nicht glücklich solange sie dort wohnt.

Karsten1966 
Fragesteller
 09.07.2017, 21:39
@johnnymcmuff

Ich bin nun mal leider kein Geldscheisser. In der heutigen Zeit ist man für eine Kaution locker 1500 € los - zusätzlich die Umzugskosten (und der Wohnungsmarkt sieht auch nicht gerade rosig aus). Und die Kaution von der Vermieterin bekommen wir auch so einfach nicht zurück - hat ja kein Geld. Und leider hat die Richterin am Amtsgericht eine Betreuung abgelehnt, weil dies einer Enteignung gleichkommt. Da überschneiden sich halt unterschiedliche Interessen (haben wir zu hören bekommen). Sie ist geschäftsunfähig, aber es gibt keinen Betreuer.... Der Zurückbehalt soll ihr ja nur signalisieren, daß wir uns nicht alles von ihr gefallen lassen wollen....

johnnymcmuff  09.07.2017, 21:46
@Karsten1966

Mache es wie Du meinst, ich habe auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen.

Das ein Umzug teuer ist weiß ich, aber wäre mir egal wenn ich dann meine Ruhe hätte.

Home sweet home.  :-)

albatros  10.07.2017, 14:26

Es ist doch nicht beabsichtigt die Miete zu mindern sondern über einen Teil der Miete das Zurückbehaltungsrecht auszuüben um Druck auf die Vermieterin auszuüben und sie zu veranlassen, ihr Verhalten zu ändern. Der Zurückbehalt ist/wäre nach Beendigung der Attacken (Störungen) nachzuzahlen.

Karsten1966 
Fragesteller
 10.07.2017, 19:17
@albatros

Genau so (allerdings kompletter Einbehalt nach Ankündigung durch Mieterverein) ist es schon einmal geschehen - da hatte sie über mehrere Tage den Allgemeinstrom abgestellt (nur sie hat Schlüsselgewalt). Damit gab es im März dann keine Heizung und kein Warmwasser, kein Flurlicht, keine Klingelanlage..... Seit dem Rückbehalt hat sie zumindest diese Schikane unterlassen.....

johnnymcmuff  10.07.2017, 20:12
@Karsten1966

Sowas scheint ja zu wirken, dann würde ich jetzt auch entsprechend handeln.

Nein! Psychisch krank heißt nicht blöd. Nach zwei fehlenden Monatsmieten ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch die fristlose Kündigung im Briefkasten zu haben.  Androhen kannst du es natürlich, aber welchen Sinn soll das haben? Deine Vermieterin wird sich nur bestätigt fühlen und die Schikanen werden demnach nicht weniger werden. Eher würde das m. E. nur noch zu einer Verschlimmerung der Situation führen.Den gleichen Erfolg dürften die Anzeigen gehabt haben.

Ist die Frau tatsächlich psychisch krank oder vermutest du das nur? Es gibt auch notorische Nörgler, die in jedem Menschen nur böses vermuten.

Karsten1966 
Fragesteller
 09.07.2017, 21:33

Die Frau ist erwiesenermaßen psychisch krank, sie ist sogar deswegen prozeßunfähig. Ich würde die Miete ja nur 2 bis 3 Wochen zurückhalten (da sie das Geld braucht, wäre das zumindest ein Schuß vor den Bug), damit es nicht zu einem 2-Monats-Rückstand kommt. Die Miete halt nur verspätet zahlen....

TrudiMeier  09.07.2017, 22:44
@Karsten1966

Irgendjemand wird sich doch um die Verwaltung des Hauses kümmern, wenn sie geschäftsunfähig ist? Aber auch wenn du die Miete verspätet zahlst - das machst du ein paar Mal und lieferst dem Vermieter wieder einen Grund zu kündigen. Bessern wird das die Situation auch nicht. Im Gegenteil.

DerHans  10.07.2017, 11:53
@Karsten1966

mehrmals verspätet zahlen, ergibt auch einen (ordentlichen) Kündigungsgrund

Karsten1966 
Fragesteller
 10.07.2017, 19:29
@TrudiMeier

Nein, das Haus wird (noch) durch sie selbst verwaltet. Aber da sie völlig die Übersicht verloren hat (unsere Miete wurde sogar schon gepfändet) haben die Kinder vorm Amtsgericht Antrag auf finanzielle Betreuung gestellt. Haben eben Angst um ihr Erbe - kümemrn tut sich von denen keiner, wollen mit ihrer Mutter nichts zu tun haben (was ich sogar verstehen kann)

Bringen Sie jeden dieser Tatbestände, soweit beweisbar, zur Anzeige.

Karsten1966 
Fragesteller
 09.07.2017, 19:11

Die Polizei interessiert das nicht. Heute erst dagewesen. Ist kein Straftatbestand. Ordnungsamt nicht zuständig. Betreuungsstelle sagt, solange keine Gefahr für andere oder die Olle selbst ausgeht, keine Chance.

schelm1  09.07.2017, 19:16
@Karsten1966

Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Karsten1966 
Fragesteller
 09.07.2017, 21:24
@schelm1

Hab ich schon....Anwalt vom Meterverein. Haben die Miete wegen eines anderen Vorfalls schon einmal zurückbehalten. Dies wurde vom Mieterverein angekündigt....ist aber mittlerweile Geschichte....