Kann ich meine Pause verkürzen?

4 Antworten

Der AG MUSS dafür schauen dass du als AN die 30 Minuten Pause einhälst, und das am Stück. Zumindest ist das die Gesetzesgrundlage hier in der Schweiz.

Dein AG darf auf diese "Idee" gar nicht eingehen.

Diese 30 Minuten Pause sind gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Die können zwar aufgeteilt werden, allerdings nur auf "Blöcke" von mind. 15 Minuten.

Wenn Ihr jetzt 15 Minuten Pause macht und die anderen 15 Minuten auf z.B. zwei Raucherpausen aufteilt, gelten diese Raucherpausen nicht als Pause im Sinne des Gesetzes. Der AG hätte Euch in diesem Fall nur 15 Minuten Pause gewährt und das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

Da Du in den Themen "Betriebsrat" hast, vermute ich mal, dass es einen solchen gibt.

Sprecht den BR doch mal an und fragt, ob man nicht eine Betriebsvereinbarung bezügl. Raucherpausen machen kann.

Wir haben in unserer BV-Arbeitszeit so eine Regelung. Festgelegt sind die Pausen im Schichtbetrieb, die Kernzeitenregelung für MA mit Gleitzeit und eben die Modalitäten für Raucherpausen (für Raucherpausen wird grundsätzlich abgestempelt).

die Pausenzeiten sind betrieblich angeordnet - die ist zur Erholung da

ihr stempelt eure Zeit beim Kommen - Gehen, Pausen

für die Raucherpausen müsst ihr wieder ausstempeln, und ein - warum sollen die Nichtraucher benachteiligt werden

Hedwig2006 
Fragesteller
 01.07.2019, 18:32

Die sollen ja nicht benachteiligt werden. Die Nichtraucher haben ja auch 30 min Pause. Die Raucher wollen ihre 30 min nur anders verteilen.