Kann ich das Geld bekommen oder den Hund zurück?
Ich habe einen Rassehund mit Kaufvertrag verkauft, leider war ich wohl zu gutgläubig und mir ging es mehr darum dem Hund schnell ein neues Zuhause zu geben, da ich keine Zeit für diesen aufbringen konnte (die Dame wirkte ja auch sehr nett und da lebte bereits ein weiterer Hund im Haushalt, ein Garten war auch vorhanden).
Und zwar haben wir im Vertrag unterschrieben, dass sie eine Anzahlung leistet bis zum Ende Februar (sie hatte also ca. 1 Woche Zeit das Geld zu überweisen), der Hund wurde ihr aber schon übergeben an dem Tag an dem auch unterschrieben wurde. Der Rest (Restsumme steht ebenfalls im Vertrag) wird in Raten von jeweils 150€ bezahlt, das wären dann nämlich 2 x 150€ und 1 x 100€ (habe im Vertrag nur erwähnt "..In Raten von jeweils 150€ überwiesen...", aber da die komplette Restsumme von 400€ sowieso erwähnt ist, sollte das ja für den Anwalt kein Problem sein es so einzufordern).
Die Dame schreibt mir nun nicht mehr zurück auf Nachfrage was los sei wegen der Bezahlung, zuerst meinte sie in 2 Tagen (nach der Frist) wäre es drauf, jetzt sind 4 Tage rum und es ist Wochenende...
Da ich im Kaufvertrag den Eigentumsvorbehalt erwähnt habe, bestünde ja auch die Möglichkeit den Hund wieder zu bekommen oder? Das wäre für mich zwar sehr umständlich wegen der fehlenden Zeit, aber ich würde es evtl. mit Hundebetreuung schaffen können.
Jetzt ist es die Frage, wenn es dem Hund da dennoch gut geht, er da seine Bezugsperson gefunden hat... Ist es überhaupt rein nach dem Vertrag gesehen möglich das Geld noch zu sehen? Ansonsten käme ja nur der Eigentumsvorbehalt in Betracht.
Ich danke euch vielmals für die Hilfe, das finde ich einfach schrecklich verantwortungslos von der Dame !!! Würde dann direkt am Montag zum Rechtsanwalt gehen, eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.
6 Antworten
Also dass jetzt auf der Fragestellerin rumgehackt wird, finde ich nicht in Ordnung. Sie hat den Hund verkauft und sich auf Ratenzahlung eingelassen. Ok. Das war vielleicht etwas "Blauäugig". Aber es ist auf jeden Fall vom Käufer nicht ok, eine Ware zu kaufen und dann nicht zu bezahlen. Und vor Gericht ist der Hund nun mal eine Ware. Das kann man jetzt gut finden oder nicht - das ist einfach so.
Bei jedem Versandhaus bekommt man Ärger, wenn man Ware auf Raten kauft und dann nicht bezahlt. DAS ist nämlich nicht ok. Aber scheinbar ist das in unserer Gesellschaft mittlerweile ein "Kavaliersdelikt". Man bezahlt die Handwerker nicht, die eine Dienstleistung erbracht haben, man will zwar alles haben, aber nicht dafür bezahlen.
Lass Dich nicht verunsichern - ich würde sofort zum Anwalt gehen. Der Hund gehört immer noch Dir solange er nicht vollständig bezahlt ist.
Ich danke für Ihr Verständnis.
Wenigstens habe ich einen anständigen Kaufvertrag gemacht und selbstverständlich kann man das Geld dann erhalten. Es ist nun mal ein Lebewesen und für die Aufzucht dieses bezahlt man ebenfalls sehr viel Geld sowie für das Zubehör und Futter was es mit gab für einen großen Hund.
Du wirst den Hund doch nicht wieder holen und ihn dann nochmal verkaufen, das arme Tier!
Schreib die Dame an, schreibe ihr, dass du zum Anwalt gehst wenn das Geld nicht überwiesen wird, du wirst sehen was dann passiert. Den Anwalt kannst du dann immer noch einschalten.
Na ja........Würde ich einen Hund abgeben, würde ich nichts dafür verlangen, es sind Lebewesen........
Ich weiß nicht was du da machen sollst, ich bin immer in der anderen Position, ich nehme Hunde auf. Aber ich würde vorher auf Herz und Nieren geprüft und das ist auch gut so.
Keine Ahnung, fahr bei der Frau vorbei, ich finde wirklich, das du es dir sehr leicht gemacht hast. Guck, dass es dem Hund gut geht.
Aus welchem Grund sollte man einen Hund verschenken? Das ist überhaupt nicht richtig! Es ist ein Rassehund! Es ist ein Lebewesen, der mit Liebe und viel Zeit aufgezogen ist und es kostet ne Menge Geld einen Welpen groß zuziehen. Alles hat seinen Preis.! Es ist doch kein Müll, den man einfach so verschleudert. Und jemand ,der den HUnd einfach nicht bezahlt, hat keinen positiven Charakter, da hätte ich auch Angst um meinen Hund und ein wahnsinnig schlechtes Gewissen.
Allerdings sollte man die Leute vorher genau prüfen, die einen HUnd möchten und nicht dem erst Besten verkaufen. Man muss schon ganz sicher sein, das der Hund es gut haben wird.
Auf Raten zu verkaufen, ist nie eine gute Idee. Und wenn man Pech hat, kriegt man sein Geld nicht, auch nicht mit Kaufvertrag. Anwaltskosten können da noch höher sein, als der Kaufpreis. Da kann man nur hoffen, dass es dem Welpen gut geht. Das ist immer ärgerlich. Versuch sie einfach weiterhin zu erreichen. Oder schreibe einen Brief.
Na ja, für Müll bekommt man selten Geld, so im Alltag.
Eben, es ist ein Lebewesen, wenn man es nicht mehr halten kann, kann man es in liebevolle Hände geben, auch ohne Geld dafür zu verlangen.
Ein Tierheim oder eine Organisation sind auf Gelder angewiesen, das finde ich gerechtfertigt aber wenn einer sein Tier privat abgibt ist es viel wichtiger zu gucken, dass es dem Tier geht gut. Egal ob er Geld dafür bekommt oder nicht.
Übrigens, ich habe immer für meine Hunde gezahlt.
Ich hätte ein schlechtes Gewissen wenn ich mein Familienmitglied verkaufe.......
für mich klingt das mit "dann weiß ich nicht, ob sie die Tierarztkosten zahlen kann" als billige Ausrede von dir, nicht zugeben zu müssen, dass es ums geld geht. Hol den armen Hund nicht zurück, wenn er dort glücklich ist!
Als Züchter kann man Welpen nicht einfach so verschenken. Dann wäre man ja gar nicht mehr in der Lage Hunde zu züchten. Das ist ein sehr hoher Zeitaufwand und vor allem kostet es eine Menge! Klar ist es ein Lebewesen aber man muss ja wohl die Zucht auch versorgen.
Sorry aber lieber so als bei einer Besitzerin zu sein die einem Hund finanziell nicht gewachsen ist und es nicht einmal für notwendig hält, Verträge einzuhalten bzw. für ein Lebewesen zu zahlen
Rechtschutz vorhanden! Ich habe gedacht,beim durchlesen der Frage,sei froh,das der Hund ein neues und( kann ich nicht sagen) ein schönes zu hause gefunden hat. Wenn Du aus dem Hund ein Geld raus holen willst,kommt es Dir nicht sehr viel auf das Wohlergehen des Hundes an,sondern aufs Geld. Frage ist jetzt,was ist wichtiger? Hund ein schönes zu hause,oder Du pochst aufs Geld?
Die bezahlt nicht mal den Hund, woher soll ich wissen dass sie die Tierarzt Kosten bezahlen kann ? Das wird nämlich noch vieeeel teurer !
Die Tierarztkosten gehen Dich ja gar nichts mehr an,Du hast Deinen HUnd verkauft!
Der Hund ist noch immer in meinem Eigentum und es geht mich sehr wohl was an ob es ihm gut geht und die Frau genug Geld zur Verfügung hat um ihn im Notfall zum Tierarzt zu bringen! Der behält den Hund sonst nämlich dort bis zur Bezahlung!
Solche Gedanken kommen Dir aber erst im Nachhinein,oder?! Ich glaube,Du hast alles falsch gemacht,was falsch gemacht werden konnte! Tut mir leid,noch mehr um den Hund!
Zum verkaufen gehört auch eine Bezahlung!
Sie hat ja bezahlt,aber nur einen Teil.
Vergiss es, du wirst kein Geld mehr sehen.
Muss eigentlich jedem klar sein, dass ein Käufer der nicht bar bezahlen kann, kein Geld locker machen wird.
Wer den Preis für einenHund nicht direkt auf den Tisch legen kann, hat auch kein Geld um einen Hund zu unterhalten.
Kannst du als Lehrgeld abbuchen.
Habe das Geld mittlerweile erhalten können! ;-)
Ein Kaufvertrag sieht den Wechsel eines Besitztums (Hund) gegen eine Leistung (Geld) vor. Wird eine der Vertragsbestandteile nicht oder nur zum Teil erfüllt ist es Vertragsbruch und kann angezeigt werden/vor Gericht geregelt werden.
Das es dem Hund bei so einem verantwortungslosen Menschen gut geht bezweifle ich :/
Die rechtsschutzversicherung greift doch nur wenn du verklagt wirst? Geh zur Polizei und zeig sie wegen Diebstahl an. Wenn diese ablehnt musst du zum Anwalt und es über ihn erwirken der Dame den Hund wieder ab zu nehmen.
Natürlich zahlt die Rechtschutz-V. auch, wenn man selber klagt..sonst wäre es doch sinnlos, eine abzuschließen.. ABer man muss genau gucken, ob sie auch in "dem Fall " zahlt. Denn manchmal sind nur bestimmte Gebiete abgesichert.
UNd der Hund wurde ja nicht geklaut, sondern nur teilweise bezahlt. Die Polizei wird das sicherlich nicht besonders interessieren. So richtig viel REchte hat man eh nicht.. Recht haben und Recht kriegen, sind immer noch 2 verschiedene Paar Schuhe.. Leider. ...
Das stimmt wohl :/
Ja habe sie schon angeschrieben... Sie liest es nur durch und antwortet aber nichts. Ich mache mir Sorgen dass sie die Tierarztkosten nicht bezahlen können wird, wenn sie den Hund selbst nicht mal bezahlen kann.
Selbst im Tierheim nehmen sie eine Schutzgebühr, es sind nun mal Lebewesen und die werden nicht kostenlos verschenkt.