Wie hole ich korrekt, ein auf Raten verkauften Hund, wegen Nichtzahlung des Käufers wieder zurück?

15 Antworten

Mit der Ratenvereinbarung hast du dir selbst ein Bein gestellt.

Der Vertrag gilt und muss erfüllt werden. Rückabwicklung geht nur in beiderseitigem Einvernehmen - also wenn sie einverstanden ist, denn Hund gegen Rückzahlung der bisherigen Zahlungen zurückzugeben.

Wenn sie damit nicht einverstanden ist, bleibt es ihr Hund, bis ein Richter etwas anderes bestimmt.

Einfach so "abholen" wäre Diebstahl.

Die Polizei ist hier auch keine Hilfe, da sie für Zivilstreit nicht zuständig ist und keine Straftat (auch kein Betrug) vorliegt.

Du kannst nur das restliche Geld einfordern. Einen Anwalt brauchst du dafür erstmal nicht. Einen Mahnbescheid kannst du selbst (sogar online) beantragen. Wann das sinnvoll ist, hängt vom Vertrag ab - wieviele Raten in welcher Höhe sind noch offen?

Inkassobüros kannst du vergessen - informierte Schuldner lachen da nur drüber - und das zu recht.

AnoBBB 
Fragesteller
 23.09.2015, 16:31

Ich habe mahnung schon geschrieben sie liegt drei monate im Rückstand also lieg vertragbruch vor

Georg63  23.09.2015, 16:42
@AnoBBB

Ich meine einen gerichtlichen Mahnbescheid. Wenn sie dem nicht fristgerecht widerspricht, kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen und mit dem dann den Gerichtsvollzieher losschicken, mit dem Auftrag das Geld einzutreiben oder zu pfänden ... z,B. den Hund ....

Ganz ehrlich, wenn ein Käufer das Geld nicht bar auf den Tisch legen kann gibt man doch keinen Hund raus. Mehr als dieses Signal kann es doch gar nicht sein, dass der Käufer kein Geld hat. Das hat er dann auch nicht für die Hundehaltung. 

Ich glaube kaum, dass du das Geld oder den Welpen wieder bekommst. Geh halt zur Polizei und versuche dein Glück, bzw. kämpfe um das Glück des Welpen.

Georg63  24.09.2015, 13:50

Die Polizei ist nicht zuständig. Sie kann das Geld per gerichtlichem Mahnbescheid und notfalls Klage einfordern.

Selber Schuld. Ehrlich. Wer sich den Kaufpreis für einen Rassehund nicht leisten kann, soll zuerst einmal sein Geld zusammen sparen.*** Was wäre wohl, wenn der Hund jetzt ernsthaft erkrankt wäre und eine hohe TA-Rechnung fällig wäre?! 

Nein! nicht überall nehmen die TÄ Ratenzahlungen an, auch die haben ihre Erfahrungen gemacht!

Nimm Dir einen Rechtanwalt und klage Dein Geld ein. Alles andere wäre Diebstahl. 

Was willst denn mit dem Hund? ein zweites Mal dran verdienen? denn das die Käuferin ihr Geld zurück bekäme - im Fall der Rückgabe - das hast du ja wohl nicht bedacht.

***und wer nicht genug solvente Käufer für seine "Ware" hat, der sollte nicht weiter "produzieren". 


rosale  23.09.2015, 18:11

Zu bedauern ist nur der Hund wenn er dauernd herumgeschoben wird.

Hast du mal nachgesehn, ob der Hund überhaupt noch bei der Dame ist?

Viele Ratenkäufer zahlen mal 1-2 Raten und verkaufen den Hund selber um ein Vielfaches. Auf Raten zu verkaufen an unbekannte Personen ist immer mit Risiken verbunden, noch dazu wenn man die Person gar nicht kennt. Kein Vertrag und Anwalt kann dir da helfen, wenn der Hund schon längst andere Besitzer hat. Den Hund siehst du nie wieder und auch dein Geld nicht.

Du kannst nur selber dort erscheinen und mit der Frau reden.

Wenn ein Vertrag vorliegt, solltest du ihr einen Brief schicken, mit einer Mahnung, dass sie die Raten bis zu einem bestimmten Datum zahlen muss. Wenn Sie das nicht tut drohen rechtliche Konsequenzen und du siehst dich gezwungen einen Anwalt einzuschalten. Genau das ist auch der richtige Weg, wenn das Schreiben nicht Fruchtet. Einen Anwalt einschalten und das Geld einklagen. Das Tier einfach zurückzuholen ist leider nicht so einfach. Ein Tier ist rechtlich gesehen nur ein Objekt, so wie ein PC zum Beispiel. Im Normalfall wird eher das Geld eingefordert und notfalls durch einen Anwalt und ein Inkassounternehmen gepfändet. Ein Anwalt kann aber bestimmt auch verlangen den Hund zurückzugeben. Alternativ kannst du die Dame auch bei der Polizei Anklagen wegen betrug. Unter Umständen können die auch was machen. Aber auf eigene Faust wirst du da nicht viel erreichen.

AnoBBB 
Fragesteller
 23.09.2015, 16:15

Ich habe mehre MAhnungen geschrieben und sie auch sie regiert da eine Woche drauf und dann ist wieder funkstille

sloty12  23.09.2015, 16:15

Ja das muss man machen ;)

AnoBBB 
Fragesteller
 23.09.2015, 16:18
@sloty12

Ich will jetzt nicht großen trara darum machen ich möchte das tier aufgrund des vertagsbruches abholen wie schreibe ich das richtig auf damit ich dann morgen den hund mitnehmen und sie mich in ruhe lässt? er ist so gesehen vertraglich immer noch mein eigentum

Chants96  23.09.2015, 16:17

Dann ab zur Polizei und Anlagen! Einfach so holen kannst du den Hund nicht. Du kannst zwar hinfahren und lieb fragen, aber ohne ihr Einverständnis wird das nichts. Das wäre Hausfriedensbruch und Diebstahl. Alternativ kannst du ihr das Angebot machen, die bereits gezahlten Raten zurückzuzahlen, vielleicht hilft das. Ansonsten hilft nur die Polizei oder ein Anwalt.

Chants96  23.09.2015, 16:18

Ein Vertragsbruch liegt übrigens im allgemeinen erst dann vor, wenn man mit mindestens mehr als einer Rate im Rückstand ist. Also mindestens 2,es sei denn es ist im Vertrag anders vereinbart.

AnoBBB 
Fragesteller
 23.09.2015, 16:19
@Chants96

Ja sie ist schon bei der dritten

mepeisen  24.09.2015, 17:39
@Chants96

Ein Vertragsbruch liegt übrigens im allgemeinen erst dann vor, wenn man mit mindestens mehr als einer Rate im Rückstand ist. Also mindestens 2,es sei denn es ist im Vertrag anders vereinbart.

Ich glaube du verwechselst hier das Ganze mit einem Wohnraummietvertrag.

Chants96  24.09.2015, 18:44
@mepeisen

Sorry dafür, vollkommen richtig!

Chants96  23.09.2015, 16:20

Nein, es ist nicht dein Eigentum! Und das kannst du nicht einfach so! Es gibt einen Kaufvertrag, der Hund ist verkauft. Eben nur nicht bezahlt. Deutschland ist ein Rechtsstaat, da kann eben nicht jeder machen, was er will. Du machst dich damit strafbar und sie kann dich anzeigen!

AnoBBB 
Fragesteller
 23.09.2015, 16:21
@Chants96

ICh habe einen Vertrag geschrieben von meinem rechtsanwalt! Wo drin steht der hund ist mein eigentum bis die letzte rate bezahlt ist.

Turbomann  23.09.2015, 16:49
@AnoBBB

Hallo AnoBBB

Dann wäre dieser Anwalt doch der beste Ansprechpartner für dich und kann dich was rechtliche weitere Schritte betrifft, bestens beraten.

mepeisen  24.09.2015, 17:41
@AnoBBB

Wo drin steht der hund ist mein eigentum bis die letzte rate bezahlt ist.

Trotzdem kannst du den nicht einfach so mitnehmen. Was du hast ist ein sogenannter Eigentumsvorbehalt. Das war auch völlig richtig. So etwas vereinbart man, wenn man etwas auf Raten verkauft. Und am Ende des Tages wirst du auch durchsetzen können, dass du das Tier zurück erhältst. Aber du musst dich an die Spielregeln halten.

Chants96  23.09.2015, 16:23

Okay, gut. Du kannst ihn dennoch nicht so einfach holen, wenn sie ihn nicht rausgibt. In dem Moment, wo du ihre Wohnung betrittst, ist das Hausfriedensbruch. Rede mit deinem Rechtsanwalt, der klärt das dann.

AnoBBB 
Fragesteller
 23.09.2015, 16:40
@Chants96

Danke :)

Chants96  23.09.2015, 16:42

Ich verstehe dich vollkommen. Ich wünsche dir auch ganz viel Glück, dass es dem kleinen gut geht, aber breche nichts übers Knie. Selbstjustiz kann teuer werden. Und wenn dein Rechtsanwalt sowieso dem Vertrag aufgesetzt hat, ist er im Bilde und kann dir schnell helfen. Viel Glück.

mepeisen  24.09.2015, 17:38

Ein Tier ist rechtlich gesehen nur ein Objekt, so wie ein PC zum Beispiel

Das ist so natürlich Blödsinn. Ein Tier ist keine Sache. Es klingt nun wie Korinthenkacken, aber ein Tier ist auch rechtlich gesehen immer ein Tier. Der Gesetzgeber hat es sich nur besonders einfach gemacht: Wo immer es keine Gesetzesregelung gibt, soll man ein Tier so behandeln, als sei es eine Sache. Sprich: So wenig, wie man einfach den auf Raten gekauften PC eigenmächtig "entführen" darf, so wenig darf man es mit dem Tier tun.

Man merkt diesen Unterschied beispielsweise bei Fragen vor Gericht, wo dann doch mal ein Richter anders entscheidet, weil er im Sinne des Wohles eines Tieres entscheidet oder bei so Fragen wie dem Tierschutz.

Tatsächlich müsste man auf Herausgabe klagen und ggf. von einem Gerichtsvollzieher die Herausgabe vollstrecken lassen.

Alternativ kannst du die Dame auch bei der Polizei Anklagen wegen betrug.

Kann man ggf. machen. Allerdings gehört zum Betrug ein Vorsatz. Hier ist erst einmal eine strittige zivilrechtliche Frage zu beantworten. Ob die Frau nie vor hatte, zu bezahlen, wird man eventuell nicht beweisen können.