Kann ich bei einen gewonnen Zivilprozess meine Anwaltskosten und Gerichtskosten vom Gegner anfordern?

5 Antworten

Wer die Kosten des Verfahrens trägt, steht im Beschluss oder Urteil. Dein Anwalt kann die Festsetzung der Kosten beantragen.

Jetzt ist die Frage wer bezahlt die Gerichts kosten ?

Beide Parteien zu gleichen Teilen.

AnglerAut  11.01.2017, 16:49

Das wäre mir jetzt aber ziemlich neu ...

FordPrefect  11.01.2017, 16:57
@AnglerAut

Kostenschuldner der Gerichtskosten ist primär stets der Antragsteller (§ 22 Abs. 1 GKG). Üblicherweise setzt das Gericht bei Urteilsverkündung auch den Kostenverteiler fest, was bedeutet, dass entweder der Entscheidungsschuldner (§ 29 Nr. 1 GKG) die Kosten trägt, oder beide Beteiligte. Üblicherweise wird die Kostensumme geteilt; du hast aber Recht: Eine paritätische Verteilung kann, muss aber nicht gelten.


privatfoerster  11.01.2017, 19:36
@FordPrefect

Es gibt immer wieder auch gelegentlich neue Sachen:

Da musste die obsiegende Partei 80% der Kosen tragen, weil diese anwaltlich nicht vertreten war und daher "hypothetisch" angenommen werden muss, dass diese mit Ihren haltlosen Eingaben keine Rechte begründen kann usw.:

http://blog.justizfreund.de/olg-celle-13w11804-richter-detlef-ulmer-und-richter-gunter-schaffer-lg-buckeburg-1o6104-und-das-herumpicken-wie-ein-huhn-in-meinen-schriftsatzen-versagung-des-rechtlichen-gehors-und-dadurch-hypo/

Ontario  30.07.2020, 07:49

Kann ja nicht sein, wenn man einen Prozess gewinnt, dass man sich an den Kosten beteiligen muss.

FordPrefect  30.07.2020, 09:28
@Ontario

Doch, sehr wohl. Es kann dir auch passieren, dass du verklagt wirst, die Klage abgewiesen wird, und du als Beklagter trotzdem dich an den Gerichtskosten beteiligen musst. Nochmal - die Kostenverteilung nach GKG kann, muss aber nicht dem Prozessausgang folgen.

Der Verlierer zahlt die Zeche, außer erstinstanzlich im Arbeitsrecht.

Ja, grunsätzlich zahlt die unterlegene Partei die Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung dienlich waren (§91 ZPO):
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__91.html

Die Gerichtskosten muss allerdings ohnehin die Ex zahlen, da diese gegenüber dem Gericht ohnehin die Kostenschuldnerin ist.

Das wir in der Regel auch so sein. Gelegentlich gibt es aber auch unglaublichste Willkür in alle Richtungen allerdings besonders, wenn man anwaltlich nicht vertreten ist und der anwaltlich nicht vertretenen Partei werden dann trotzdem willkürlich Kosten auferlegt.

Im Urteil sollte es auch eine Kostengrundentscheidung geben.
Daraufhin wird Dein Anwalt einen Kostenfestsetzungsbeschluss wegen der Höhe der Kosten beantragen.

Wenn die Ex allerdings einfach gesagt kein Geld hat, dann darfst Du als Auftraggeber Deinen eigenen Anwalt (erstmal) selbst bezahlen.

warum hast du das nicht gleich deinen Anwalt gefragt?