Kann ich bei einem diagnostizierten Totalschaden das Geld der Versicherung nehmen und das Auto trotzdem reparieren und weiter fahren?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also du erhälst nur den Wiederbeschaffungswert abzgl. der MwSt. minus den Restwert ausbezahlt! Solltest du dir wider Erwarten ein Ersatzfahrzeug beschaffen, dann mußt die dem Versicherer die Rechnung vorlegen und du erhälst auch die MwSt. noch erstattet ;-)

Läßt du den Wagen reparieren, dann mußt du mind. noch 6 Monate damit fahren, falls du ihn später doch verkaufen willst!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Natürlich kannst du mit dem Fahrzeug machen was du willst. Beachte aber, dass bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten der Restwert (was das Schrottauto noch wert ist) nicht von der Versicherung gezahlt wird, du also nicht den vollen Wiederbeschaffungswert erstattet bekommst. Außerdem wird natürlich die MwSt. vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, sofern diese ausgewiesen ist.

Alternativ kannst du auch reparieren lassen und die Rechnung einreichen. BIs 130% des Wiederbeschaffungswertes wird die Reparatur in voller Höhe reguliert.

Je nachdem wie alt dein Auto ist, bekommt man den Zeitwert. Von wem und ob du das Fahrzeug instand setzen lässt, ist deine Sache.

Ich meine Du würdest nur den Wiederbeschaffungswert bekommen, abzüglich dem Restwert vom Auto. Damit könnteste Dein Auto günstig reparieren. Sollte das Auto zB. 2000€ Wert sein, die Reparaturkosten aber 5000 € betragen, bekommste nicht die 5000€ sonder nur die 2000€ minus Restwert vom Auto. So laienhaft formuliert. Ich kann auch falsch liegen mit meiner Annahme.

Du kannst die angebotene Summe nehmen und das Fahrzeug auch bei einem Schrauber an der Ecke instand setzen lassen. Nur die MwSt bekommst du nicht.

Natürlich wird der Status dieses Fahrzeugs an eine Zentralstelle für Schäden gemeldet. damit niemand auf die Idee kommt, diesen schaden noch mal zu melden.