Kann eine Lohnabrechnung rückwirkend korrigiert werden?

4 Antworten

Wo liegt das Problem? Bafög ist ein Ausgleich zwischen Bedarf und vorhandenen Finanzen. Wenn du mehr Geld hast dann bekommst du weniger Bafög. Ist doch normal

Dickköpfig finde ich nur dich, nicht das Amt ;)

Nein, rückwirkend wird das nicht akzeptiert, weil es ja einzig und allein den Sinn hat, die Überzahlung vom Bafögamt nicht zurückzahlen zu müssen. Das weißt du, das weiß ich, das weiß auch das Bafögamt.

Sie wollen ein Haufen Geld, aber du hast ja auch ein Haufen Geld ausgezahlt bekommen. Wo ist also das Problem?

Klar kann man das machen. Eine Erklärung der Firma das du Überstunden nur abfeiern darfst und es ein Fehler war.

Sollte reichen.

Dazu Kontoauszüge die das alles Belegen oder eine weitere Abrechnung in der es verrechnet wird. Also den Geldfluss beweisen !!

Nein man kann Fakten hinterher nicht mehr ändern. Genau deswegen will das Amt ja die Daten innerhalb des genannten Zeitraums haben. Nachträgliche Korrekkturen, könnte man auch durchaus als Betrugsversuch bezeichnen.

verreisterNutzer  10.09.2018, 17:58

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