13. Monatsgehalt nach Kündigung zurückzahlen?

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... behauptet nun, ich hätte ihn schriftlich um Erlaubnis bitten müssen und diese Gratifikation sein ja im Arbeitsvertrag auch so deklariert, dass sie 1. freiwillig ist und 2. der Erlaubnis bedarf.

Dass eine Gratifikation freiwillig ist,bedarf i.d.R. nicht der schriftlichen Erlaubnis, schon gar nicht durch den Arbeitenehmer.

Die beiden Zeitpunkte Juni und November beziehen sich auf Kündigungstermine, z.B. muss jemand, der vor dem 30. Juni (selbst) kündigt, die Weihnachtsgratifikation zurückzahlen., analog dazu bezieht sich die Kündigung zum 30. November für ein eventuelles Urlaubsgeld.

Dies kann ich aber stets nur auf das aktuelle oder gerade verstrichene Jahr beziehen, nicht aber auf 2.5 Jahre zurück. Die Gratifikation wird ja nur unter der Voraussetzung gezahlt, dass Du zu den besagten Terminen weiterhin beschäftigt bleibst. Und für halbe jahre kann das ohnehin nicht gerechnet werden. Solltest Du vor genau 2.5 Jahren in die Firma eingetreten sein und man hat Dir Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld gezahlt, stellt sich die Frage, ob der Chef sich an den Arbeitsvertrag gehalten hat. In jedem Fall handelt es sich dabei um eine freiwillige Leistung, die er nun nachträglich nicht zurückfordern kann.

nihazu 
Fragesteller
 05.06.2012, 13:23

Er beruft sich daruf, dass ich die Lohnabrechnung gemacht habe und mir ohne seine Erlaubnis die Gratifikationen ausbezahlt habe! Hätte ich doch niemals gemacht!!!!

BuddyOverstreet  05.06.2012, 13:29
@nihazu

Gerade aus diesem Grund solltest Du einen Fachanwalt hinzuziehen. Das ist eine so relevante Anschuldigung, als hättest Du einen Diebstahl begangen.

Alternativ kannst Du eine Selbstanzeige machen, wobei Du unterstellst, dass Du mit seinem Wissen und seiner ausdrücklichen Duldung Leistungen bezogen hast, die auch allen anderen Mitarbeitern zustanden.

nihazu 
Fragesteller
 05.06.2012, 18:11
@BuddyOverstreet

Alle haben ein 13. Monatsgehalt bekommen! Verstösst er damit nicht auch gegen das Gleichbhandlungsgesetz?

man kann eine 13. Monatsgehalt klar definieren. Dann ist es an bestimmte Auflagen gebunden und man kann bestimmen, dass es zurück bezahlt werden muss wenn das AV vor dem .......des folgenden Jahres beendet wird. Wenn davon nchts im AV steht, dann gibt es auch keinen Grund soviel zurück zu bezahlen. Dummheit schützt vor Strafe nicht. Dein Chef kann nicht sagen dass er als chef davon nichts wußte......

Kläre das mit einem Anwalt für Arbeitsrecht, der wird dir eine qualifiziere Auskunft geben können.

Gezahlten Lohn zurückfordern? Weil er es sich anders überlegt hat oder wie? Lass ihn fordern - einfach widersprechen. Anwalt brauchste erst, falls er klagt.

Ab zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht!

meines Wissens musst du das nicht zurück zahlen, schon gar nicht für 2,5 Jahre!

Jorgfried  05.06.2012, 13:11

Wer bezahlt den Anwalt?

nihazu 
Fragesteller
 05.06.2012, 13:21
@Jorgfried

Würde ich auch gerne wissen!

tapri  05.06.2012, 16:00
@nihazu

den muss man bei Arbeitsrecht immer selber bezahlen. Gut wenn man eine Rechtschutzversicherung hat