Kann ein Vermieter verbieten das Schuhe vor der Türe eines Reihenhauses abgestellt werden?

9 Antworten

Kann ein Vermieter verbieten das Schuhe vor der Türe eines Reihenhauses abgestellt werden?

Klar darf er es verbieten.

Warum?

Der Flur ist nicht mitvermietet.

Dort haben auch keinen Schuhschränke oder Blumentöpfe was zu suchen, denn der Flur ist auch Fluchtweg.

Hier mal zwei Urteile über Kinderwagen:


Die Vermieterin untersagt das etwas im Eingangsbereich steht. Obwohl wir zwei Kinder im Haushalt haben verbietet sie das Abstellen eines Kinderwagens weil es "den Gesamteindruck stören würde. 

Ab der zweiten Etage haben die Richter ein Nachsehen mit Familien und Kinderwagen. Die Eltern dürfen die Wagen im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abstellen, auch wenn die
Hausordnung oder Mietvertrag es verbietet.

Eine Ausnahme machen die Richter aber: Ist der Hausflur eng geschnitten und stört der geparkte Wagen den Durchgangsverkehr, haben die Eltern keine Chance. Sie dürfen den Kinderwagen nur vorübergehend parken.

Aktenzeichen: Amtsgericht Frankfurt
33 C361/97-27

Im engen Flur nur vorübergehende Halteerlaubnis

Im engen Hausflur dürfen Kinderwagen nur vorübergehend im Hausflur abgestellt werden. Nachts müssten Kinderwagen in
einem dafür vorgesehenen Abstellraum untergebracht werden.

Wohnungseigentümer aus Essen wollten wegen der Enge im Flur das Abstellen von Kinderwagen ganz verbieten. In der
Eigentümerversammlung waren sie damit allerdings gescheitert und hatten
deswegen vergeblich geklagt. Ein vorübergehendes Abstellen sei

selbstverständlich und sozialüblich. In dem speziellen Fall gebe es zudem keine andere Abstellmöglichkeit im Erdgeschoss. Der Abstellraum im Keller sei nicht mit dem Fahrstuhl zu erreichen. "Für Eltern von Kleinkindern ist es
unzumutbar, wenn nicht gar unmöglich, den Kinderwagen nach jedem Ausgang mit in die Wohnung zu nehmen", heißt es in der Begründung des Gerichts.

Die Hausordnung sei zudem mit der zeitlichen Einschränkung hinreichend bestimmt. Nachts oder bei längerem Nichtgebrauch müssten die Wagen ohnehin in den Abstellraum.

Die Eigentümer hatten geklagt, weil die im Hausflur abgestellten Kinderwagen nur noch 45 Zentimeter Platz zum Laufen ließen. Die Bewegungsfreiheit sei jedoch ausreichend Rechnung getragen, da die
Wagen nicht andauernd dort abgestellt werden dürften, befanden
die Richter.

Aktenzeichen: 

Oberlandesgericht Hamm 15 W 444/00.

MaoRice 
Fragesteller
 27.03.2016, 19:53

Es geht nicht um einen Hausflur. Es ist ein Einfamilienhaus. Der Vorgarten ist im Mietvertrag inbegriffen. Die Schuhe/der Kinderwagen stehen ausserhalb jeglichen Fluchtweges.

johnnymcmuff  27.03.2016, 19:59
@MaoRice

Wenn der Vorgarten mitvermietet ist dann darf da da auch was abstellen, aber wenn Ihr auf Euer Recht pocht, wird es Ärger geben.

Mal zusammensetzen miteinander reden und vielleicht einen Kompromiss finden.

MaoRice 
Fragesteller
 27.03.2016, 20:05
@johnnymcmuff

Vielen Dank. Das Zusammensetzen war ergebnislos. Der Ärger ist bereits da. Mir ging es um die rechtliche Seite. Der nächste Schritt wird ein Schiedsmann sein. 

Ihr habt ein Reihenhaus gemietet mit eigenem Zugang und der Vorgarten gehört auch zur Nutzung des Mietobjekts.

Ich sehen keinen Grund, dass ihr nicht einen Kinderwagen oder Schuhe vor der dem Eingang abstellen könnt. Das gehört meiner Meinung zum normalen Gebrauch der Mietsache - da hört der Zugang und der Vorgarten auch dazu. Die Vermieterin soll sich nicht so haben. Mit Kindern ist nun mal nicht alles immer aufgeräumt. Ihr vermüllt ja nicht den Vorgarten. Hier geht es doch nur um ein kurzes Abstellen diverser Dinge wie Kinderwagen, Schuhe etc. 

In einem gemeinsamen Treppenhaus ist das wieder ganz was anderes. Aber dort seid ihr die einzigen Mieter.

Das kann sie euch eigentlich nicht Vermieten außer es steht Sowas im Vertrag, aber dies kann auch nicht immer rechtmäßig sein. Geh mal mit dem Vertrag zu einem Anwalt. 

Also die gründe die sie gibt sind nicht rechtens, ein Grund der tatsächlich dies veranlasst das man im eingangsbereich nichts hinstellen darf liegt daran das man Fluchtwege versperren oder stören würde. 

Sollte es zu einem Brand kommen wärt ihr und die Mieter in Gefahr welche unnötig wäre. 

MaoRice 
Fragesteller
 27.03.2016, 18:08

Vielen Dank. Diese Gefahr besteht nicht, da es um "neben der Türe" geht. Der Tür/Eintrittsbereich selber ist frei.

Rikkin  27.03.2016, 18:12
@MaoRice

Außerhalb der eingangstüre oder innerhalb? Innen kann ihr alles egal sein, da ist es euer Ding.  In österreich ist es zb so das Schuhe auch neben der Tür nicht stehen dürfen da wenn es immer mehr werden könnte man darüber stolpern etc. (Ich weiß unsinnige Gesetze manchmal - nur teilweise durchgedacht). 

In Deutschland sind ja die Gesetze ähnlich aber es ist doch ein klein wenig anders, ich kann also nur von Österreich sprechen. 

(Sorry wenn ich so nicht wirklich helfen konnte

Da sieht man es mal wieder: Niemals in das Haus ziehen, in dem der Vermieter wohnt.
Gibt es eine schriftliche Hausordnung, die das verbietet? Ansonsten würde ich sagen, ist das durchaus normaler Mietgebrauch.

schleudermaxe  28.03.2016, 17:40

Bist Du sicher, daß diese Verbote später und einseitig festgelegt wurden und bei Vertragsabschluß nicht bekannt waren?