Gehört zu einer Mietwohnung laut Mietrecht ein Kellerraum bzw. Abstellraum?
Eine Bekannte von mir ist Mieterin einer Wohnung, zu der kein Kellerraum gehört. Sie wohnt im 1. Stockwerk, was auch gleichzeitig Dachgeschoss ist. Die Vermieterin wohnt im Erdgeschoss mit ihren zwei Schulkindern.
Sobald man das Haus durch die Hauseingangstür betritt, stehen Fahrräder, Schuhe, Kisten, Flaschen, Eimer, Kehrbesen, Stühle mit allerlei Gerümpel etc. im Eingangsbereich, den meine Bekannte betreten muss, um die Treppe zu ihrer Wohnung hinaufzugehen. Auf dieser Treppe mit einem Treppenpodest hat die Vermietern auch "Besitz" genommen und einen Schrank dorthin gestellt. In einer dortigen Nische hat sie auch allerlei Gegenstände abgestellt und unmittelbar vor der Wohnungstür meiner Bekannten befindet sich eine Luke, die ebenso voll mit Gegenständen belegt ist, die der Mieterin gehören. Auch der im Haus befindliche Keller ist von der Vermieterin voll belegt.
Bei Abschluss des Mietvertrages hat die Vermieterin meiner Bekannten zugesagt (mündlich), ein Fahrrad auf dem zu ihrer gemieteten Wohnung führenden Treppenpodest abstellen zu dürfen. Nun hat sich meine Bekannte ein zweites Fahrrad zugelegt, das sie neben das bereits vorhandene Fahrrad gestellt hat. Das hat zur Folge, dass es die Vermieterin stört, weil sie neuerdings einen Schrank dort platziert hat.
Die Vermieterin hat nun meine Bekannte aufgefordert, ein Fahrrad zu räumen, weil es sie stören würde. Meine Bekannte fühlt sich nun total "eingeengt" und "verdrängt", hat überhaupt keinen Abstellplatz außerhalb ihrer Wohnung, während die Vermieterin nicht nur den Hauseingangsbereich, sondern auch den Treppenaufgang zu ihrer Wohnug benutzt und zustellt.
Nun mache ich mir Gedanken, wie die Rechtssituation aussieht.
Bin gespannt auf Eure Antworten.
13 Antworten
Erstens muss ein Fluchtweg frei gehalten werden, sprich, die Menschen müssen problemlos rein oder raus können, auch Feuerwehr, bzw. Sanitäter mit Trage müssen durch kommen.
Was mündlich ausgemacht worden ist, hat wohl oft keinen Bestand. Besser ist es, alles schriftlich zu fixieren. Aber wenn es so voll ist, wie du beschreibst, dann gibt es bestimmt ein Gesetz, welches das regelt. Waren denn die Sachen nicht dort, als sie die Wohnung besichtigt hat?
Am besten ist es, deine Freundin wendet sich an den Mieterschutzbund und lässt sich dort beraten. Oder sie sucht sich eine "nicht so volle" Wohnung.
Die Vermieterin kann wohl nichts weg werfen? Oder sammelt viel? Alles Gute.
Herzlichen Dank!
Deine Vermieterin verhält sich schon ziemlich rücksichtslos und ist sich wohl ihres Eigentumsrechts mehr als bewusst. Das mit dem zweiten Fahrrad hättest du geschickterweise vielleicht vorher mit ihr besprechen können. Dass sie direkt vor deiner Wohnungstür noch das Treppenhaus belegt finde ich grenzwertig zu einem Übergriff. Warum stand da nicht schon längst ein Schuhschränkchen von dir? Hätte sie es dir verboten und dir schriftlich begründet z.b. wegen Sturzgefahr auf der Treppe, dann hätte sie zumindest ihren eigenen Kram da nicht mehr abstellen können.
Auf keinen Fall solltest Du das Verhalten persönlich nehmen. Mütter mit Kindern können so sein. Ihnen gehört die Welt!
Wenn Du mit ihr redest sei höchst diplomatisch. Auch wenn Du Recht hast: sie wohnt da und kann Dir das Leben schwer machen. Noch schwerer.
Hallo,
es kann laut MIetvertrag vereinbart sein, daß es keinen Kellerraum / Abstellraum gibt. Das wäre in Ordnung so.
Das jedoch soviel Zeugs im Hauseingangsbereich und auf dem Treppenaufgang gelagert ist, kann eventl. nicht in Ordnung sein. Falls es mal brennen würde, wären ja die Fluchtwege eingeengt.
Vielleicht kann dir der Mieterverein weiterhelfen, auch um gegenüber der Vermieterin einen besseren Standpunkt und Argumente zu haben. Der Mieterverein ist in jeder größeren Stadt.
Herzlichen Dank!
Nur wenn derlei Nebenräume außerhalb der Wohnung im Mietvertrag vereinbart wurden, besteht darauf ein Rechtsanspruch.
Herzlichen Dank!
Im Mietvertrag steht drin ob Ihr ein Kellerraum oder eine Alternative zusteht. Ist dort nichts aufgeführt, hat sie leider Pech gehabt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Keller. Grundsätzlich sollten solche Absprachen wie die mit dem Abstellen des Fahrrades im Hausflur schriftlich vereinbart werden, das ansonsten im Streitfalle die eine Aussage gegenüber der anderen steht.
In wie fern Deine Bekannte einen Anspruch auf "Räumung" des Hausflures hat, kann ich leider nicht beantworten.
Herzlichen Dank!
Nein zu einer Mietwohnung gehört nur das was im Mietvertrag steht!
Herzlichen Dank!