Ist tauschen zwischen Privatpersonen steuerpflichtig?

3 Antworten

Grundsatz

Wenn man Wertsachen wie Edelmetalle, Schmuck, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Oldtimer, Münz- und Briefmarkensammlungen länger als ein Jahr besitzt, ist der Verkauf immer steuerfrei.

Was Du beschreibst ist aber allesamt der privaten Sammlertätigkeit zuzurechnen und daher nicht steuerbar.

Der Kauf von Einzelstücken und Kollektionen und die Veräußerung oder das Wegtauschen von Einzelstücken sind unumgänglich, um die angestrebte Vollständigkeit der Sammlung zu erreichen. Die auf Vervollständigung und Bestandsvermehrung abzielenden An- und Verkaufs- oder Tauschvorgänge sind trotz ständiger Wiederholung keine steuerlich relevanten Umsatzakte. Durch abgeschlossene Tauschbörsen fehlt es zudem auch an der Teilnahme am allgemeinen Marktgeschehen.

Der Sammler wird auch nicht dadurch Unternehmer, daß er seine Sammlung nicht mehr nur vervollständigen, sondern ganz oder teilweise veräußern will. Das Veräußern (Wegtauschen) der Sammlung in einem oder auch in mehreren gleichartigen Handlungen gehört als deren letzter Akt zu der privaten Sammeltätigkeit und löst keine Besteuerung aus. Eine solche Veräußerung ist der Abschluß der aus privaten Neigungen aufgebauten Sammlung und nicht mit der Tätigkeit eines Händlers vergleichbar.

Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes.

Die Frage ist letztlich, ob die Sache als gewerblich anzusehen ist. Der Ankauf zur Vervollständigung der eigenen Sammlung ist definitiv unkritisch. Sofern Du mit dem verbleibenden Rest tatsächlich nur tauscht, d.h. auch keine geldliche Abgeltung stattfindet, würde ich das auch noch als unkritisch ansehen, hängt aber womöglich vom Umfang ab und ob die vorgenommenen Tauschgeschäfte dazu dienen, weitere Lücken in Deiner Sammlung zu füllen oder doch einen anderen Zweck haben.

Im Zweifel besser mal einen Steuerberater fragen ...

Wissensschmied 
Fragesteller
 07.04.2022, 19:39

Vielen Dank für den Hinweis :) Ja, ich vervollständige damit größtenteils nur meine Sammlung.

Was soll da steuerpflichtig sein ?

Gewerbe ? Einkaufen um gleich wieder zu verkaufen. Gewinne erzielen!

Spekulationsgeschäft .. nur wenn man was kauft das im Wert steigt und der Verkauf nach weniger als 12 Monaten erfolgt!

Beides ist wohl nicht gegeben. Allerdings könnte Gewerbe auch gegeben sein wenn man das systematisch macht um Gewinne zu erzielen, also bei jedem Tausch der wert steigt oder wenn mit Verrechnung in z.b. Silbermünzen nur das Geldgeschäft vermieden würde. Wenn ich z.b silberschrott bei der Scheideanstalt Einliefere und Goldmünzen dafür bekomme, dann müssen die Ankauf und Verkauf separat buchen.

Aber .. kein Gewinn... was soll denn versteuert werden ?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung