ist es verboten im auto laut musik zu hören während der fahrt?

10 Antworten

Diese Polizisten haben ihren Beruf verfehlt. Natürlich ist es verboten! Zum einen, weil es Ruhestörung ist und nach vermutlich jeder städtischen Polizeiverordnung Tonwiedergabegeräte nur so laut eingestellt sein dürfen, dass dadurch niemand gestört wird (denk mal an die Anwohner, vor allem wenn Du an einer Ampel stehst!); und zum andern, weil es eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt; denn es lenkt Dich und andere Verkehrsteilnehmer ab. Außerdem kannst Du das Martinshorn nicht mehr hören.

Siehe § 1 Abs. 2, § 23 Abs. 1, § 30 Abs. 1 und § 33 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung.

DennisM19 
Fragesteller
 26.09.2011, 22:44

ahh okey danke für deine antwort weißt du wie hoch so eine strafe ist? bleibt es bei einer geldstrafe oder bekommt man für sowas schon punkte?

eig. ist es mir total egal ich werde trotzdem meine musik so laut hören da für mich so ein gesetzt totaler blödsinn ist >.>

colt1212  27.09.2011, 08:56
@DennisM19

@ klinghaus...das ist zwar weitgehends alles richtig, was du schreibst, aber nicht die berufsverfehlung des polizisten, denn: das sind alles ordnungswidrigkeiten. und bei or4dnungswidrigkeiten KANN der polizeibeamte einschreiten, MUSS aber nicht. denn bei owigs hat er einen ermessenspielraum, ob er waws macht oder nicht. und solange niemand sich bewschwert, und auch sonst nix passiert, warum sollte er was machen?? nix berufsverfehlung, sondern ermessen und sich gewsagt, nee, den lasse ich in ruhe heute.....

Bergmanndocarmo  27.09.2011, 12:21
@DennisM19

Dummheit und Gesetzlosigkeit sind Freunde.

DennisM19 
Fragesteller
 27.09.2011, 15:46
@Bergmanndocarmo

und "bermanndocarmo" was bist du für einer der sich hier meldet?

hat dich jemand nach deiner meinung gefragt? du bisst sicherlich so einer der aufm fahrrad fährt oder mit der bahn :D

immer nur große fresse im internet aber auf der straße würdeste dich verkrichen :D

Klinghaus  27.09.2011, 21:48
@DennisM19

@ colt1212: Was Du über Ordnungswidrigkeiten schreibst, ist (leider) richtig. Die Polizisten haben sich nicht strafbar gemacht. Dennoch bin ich der Ansicht, dass sie ihren Beruf verfehlt haben, wenn sie hier nicht einschreiten.

@DennisM19: Lieber "große fresse im internet" als auf der Straße. Dein Radio ist ja wohl auch eine Art "große Fresse" ... Und zwar eine gefährliche und extrem störende.

Maro95  28.09.2011, 03:55
@Klinghaus

DennisM19, genauso stelle ich mir primitive Leute in diesen getunten VW Golfs mit sooooner Stereo-Anlage vor. Kein Geld für´n richtiges Auto, nicht fahren können, aber große Fresse haben und dann noch versuchen Leute fertig zu machen, weil se evtl. ein klein wenig umweltfreundlicher unterwegs sind als du. Ich wünsche dir von ganzem Herzen, dass sich bald mal ein Polizist deiner annimmt.

Lieber "große fresse im internet" als auf der Straße.

So isses!

PS: GF ist ein FORUM, hier kann jeder seine Meinung äußern, ohne vorher gefragt worden zu sein.

Ob verboten oder nicht, es ist in jedem Fall zum reihern nervig, weil Leute mit fahrenden Discos in der Regel einen grottigen Musikgeschmack haben. Davon abgesehen lenkt es dich ab und gefährdet somit auch andere Verkehrsteilnehmer. Von den unzähligen Leuten, denen du damit auf den Sack gehst ma ganz abgesehen.

Natürlich ist das Lärmbelästigung, die gefahr für andere Verkehrsteilenehmer besteht auch.

Es kommt halt auch drauf wie Laut du hörst, wenn du so hörst dass man es in Wohngebieten in den Häuser wohnt wird das weitestgehend von den Bürgern geduldet.

Wenn du allerdings so Laut hörst das deine Heckklappe oder deine Windschutz anfangen sichtbar mit viel Hub zu schwingen dann würde ich dir als Polizist den Führerschein wegnehmen, denn das ist Gehörschädigend für Leute die neben dir.

Dieser ganze Mediamarkt kack ist nicht weiter Wild, diese extra lauten SPL anlagen sind für Db Drags und nicht für die Straße...

wenn du mit zu lauter musik durch die gegnd fährst, ist das zwar nach diversen §§ ne ordnungswidrigkeit (klinghaus hat sie aufgeführt), aber bei einer owig MUSS der beamte nicht eingreifen, er KANN. und wenn er meint, er lässt dich heute in ruhe, weil sich sonst auch niemand beschwert, ist das absolut in seinem ermessen, das ihm nach dem polizeigesetz zusteht beo ordnungswidrigkeiten.

Die StVO gibt hier keine Vorgaben in § 23.1, auch wenn dies zu Unrecht oft so ausgelegt wird. Weder die Binnenlautstärke von CarFi-Anlagen, noch das Tragen von Kopfhörern ist geregelt. Bei maßvollen Spitzenwerten um 80 Dezibel im Kopfhörer ist dies nicht lauter als starker Straßenverkehr.Kopfhörer auf dem Fahrrad oder im Auto sind ebenso wenig verboten wie ein leistungsstarkes Autoradio. Auf das rechte Maß kommt es an.