Ist es laut Gesetz verboten fremde Menschen im Sommer mit einer Wasserpistole (nicht übermäßig) nass zu machen? (Bitte um Gesetznennung und keine Moralapostel?

6 Antworten

Ich kein Jurist, aber das würde wohl unter §118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit fallen. Sollte es wie vom Nutzer Fleischtester genannt auch noch im Straßenverkehr passieren, dürfte das wohl noch unter §315b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr fallen.

Wenn du nur einen bespritzt nicht. Bei mehreren kann es eine Ordnungswidrigkeit sein.

Vorausgesetzt, dass du den Menschen nicht in die Augen oder Nase spritzt, oder sie dabei verletzt was dann eine Körperverletzung und damit eine Straftat wäre ist das besprizen mit Wasser im Einzelfall nicht verboten.

Gem. § 118 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) kann das bespritzen fremder Menschen eine Belästigung der Allgemeinheit darstellen.

Und natürlich geht es zu weit, wenn du jemanden komplett einnäßt. Das wäre zwar auch nicht strafbar, kann unter Umständen eine Zivilklage nach sich ziehen, wenn er dadurch einen Schaden (an Kleidung oder ggf. Vermögensschaden) erleidet.

Hmm wenn nichts kaputt geht dürfte es wohl straflos sein.

Es ist eigentlich Belästigung. Und das solltest du selber wissen.

Man kann es auch ......"Erfrischung" nennen- und du solltest dafür belohnt werden...