Ist es juristisch strafbar Stundenzettel zu fälschen?
Folgender Fall, ein MA in einem Baubetrieb ist für die Führung von Zeitarbeitszetteln und Konten für alle MA verantwortlich. Da die zulässige Arbeitszeit regelmässig massiv überschritten wird, wurde der MA nun von seinem Chef angewiesen die Stundenzettel ( die er für alle führt ) zu verändern. Es werden keine Unterschriften gefälscht, nur weniger Stunden aufgeschrieben als gearbeitet worden ist.
Ist das ein strafbares Handeln? Oder ist das eine Ordnungswidrigkeit? Wenn das Gewerbeaufsichtsamt nun kontrolliert und die Sache auffliegt, was droht dem AN?
5 Antworten
Schaut mal:
Täter in diesem Sinne ist nur der Arbeitgeber, nicht der betroffene Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist der Normadressat des Arbeitszeitgesetzes (und damit aber auch die Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers als beauftragte Personen). Als Täter kommen auch vom Arbeitgeber beauftragte Personen in Betracht, z. B. Abteilungs- oder Betriebsleiter, leitende Angestellte, die für den Arbeitgeber Weisungen erteilen. Sind mehrere an der Verwirklichung der Ordnungswidrigkeit beteiligt, so kann jeder von ihnen zur Verantwortung gezogen werden.
Seit wann ist Abrechnungsbetrug und Lohndumping eine "Ordnungswidrigkeit"?
Das ist ganz eindeutig Betrug.
Du erschleichst dir damit ja einen Vermögensvorteil
Für den Arbeitnehmer ist das Beihilfe zum Betrug.
Er kann sich auch nicht auf den "Befehlsnotstand" berufen.
sicher ist das strafbar
er umgeht damit vorsätzlich arbeitsschutzbestimmungen
Ich habe das gefunden, das spricht eher für eine Ordnungswidrigkeit:
Straf- und Bußgeldvorschriften nach dem ArbeitszeitgesetzIm Arbeitszeitgesetz sind in den Artikeln §§ 22 ff. Bußgeldvorschriften und sogar Strafvorschriften geregelt. Verstößt der Arbeitgeber durch Anordnung zusätzlicher Arbeitszeit gegen das Arbeitszeitgesetz, dann handelt er zumindest ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen. Dabei haftet der Arbeitgeber nicht nur für vorsätzlicher Verhalten, sondern auch für Fahrlässigkeit.
Wenn Abrechnungszettel aktiv gefälscht werden, ist das glasklar Betrug.
Dabei wird auch nicht nur der einzelne AN geschädigt, sondern das gesamte Sozialsystem wird betrogen
Da er auch das Mindeslohngesetz beugt ist es sogar eine Straftat.
Betrug ist strafbar.
Es geht hier um den Arbeitnehmer der die Zettel im Auftrag des Chefs fälschen soll. Daß der Chef großen Ärger bekommen kann ist klar, aber was ist mit dem Arbeitnehmer? Der Arbeitnehmer hat Angst sich zu weigern, weil das zu schlimmen Auseinandersetzungen führen würde. Aber die Frage ist ob er sich in irgendeiner Art und Weise strafbar macht, wenn er die Anweisungen befolgt.