Ist es erlaubt, wenn man andere Fahrer vor Blitzern warnt oder den Blitzort angiebt?

15 Antworten

Ich kann jetzt nur für Österreich sprechen, aber bei uns gabs glaub ich vor einiger Zeit mal ne Diskussion darüber (Autofahrerklubs vs. Polizei), mit dem Ergebnis, das es zumindest nicht bestraft wird, wenn man andere Autofahrer warnt.

Saab95  17.04.2010, 14:06

doch doch ..ist grundsätzlich erlaubt. wenn du dich mit einer tafel an den strassenrand stellst "achtung radar" ist das ok. du darfst sie nur nicht mit den warneinrichtungen des autos warnen. ich mach dazu ganz einfach das fenster runter und deute "langsamer". das ist nämlich nicht verboten. bei uns ist ja sogar der gesetzgeber verpflichtet vor radar zu warnen durch anbringen einer dementsprechenden tafel am ortseingang z.b. was natürlich nichts bringt weil sie ja sowieso schon überall steht.

Nein, es ist nicht erlaubt, aber ich mache es auch trotzdem. Nicht, weil ich notorische Raser vor ihrer Strafe bewahren will (die rauschen irgendwann sowieso mal rein), sondern weil ich es immer gut finde, wenn so wenig wie möglich geblitzt werden, denn dann wird vielleicht auch nicht mehr so viel kontrolliert.

Denn nicht selten werden Radarfallen sehr hinterhältig positioniert und da kann mir dann niemand erzählen, daß es nur um die Sicherheit, sondern nicht auch ums Abkassieren geht. 

Und ich bin auch froh um jeden "Warner", da mir so selbst auch schon hin und wieder eine Strafe erspart geblieben ist. Denn nicht jeder, der mal etwas gedankenverloren 10 oder 20km/h auf einer gut ausgebauten Straße zu schnell fährt, ist gleich ein Raser, aber zahlen muß er trotzdem.

Frage mich auch, wie man dabei "erwischt" werden soll, wenn man andere warnt. 

Wenn ein Polizeiauto entgegen kommen würde, dann würde ich es natürlich nicht machen. Und ein Zivilfahrzeug legt sicher auch keine Vollbremsung ein, kehrt um und verfolgt den oder die "Warner".

Außerdem kann man ja auch mal aus Versehen an den Hebel der Lichthupe gekommen sein (z.B. durch Verwechslung mit dem Scheibenwischer).

Also wie soll da Vorsatz nachgewiesen werden?

Nein, das ist verboten.

Lichthupe ist in dem Fall eine "missbräuchliche Verwendung von Signaleinrichtungen" und strafbar. Andere Autofahrer zu warnen ist aber legal.

abibremer  18.04.2010, 12:25

"strafbar" ist hier der falsche ausdruck. "ordnungswidrig" wäre richtig. folge: eine mündliche kostenlose oder gebührenpflichtige "verwarnung".

Wer mit Lichthupe andere Autofahrer vor Radarfallen warnt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann sich, so er erwischt wird, eines Knöllchens erfreuen. Handzeichen oder andere Hinweise auf Radarfallen sind hingegen erlaubt.

Im Radio kommen bei uns laufend Hinweise auf Radarfallen. Dagegen gingen schon einige Städte oder Gemeinden vor. In allen Fällen scheiterten die Kläger. Im Radio dürfen Radarwarnungen veröffentlicht werden.Dass sowohl die Polizei, als auch die Städte das verhindern möchten liegt auf der Hand. Je mehr "Sünder" man erwischt, umso voller die Kassen. Schliesslich ist eine gewisse Summe in den Haushalten der Gemeinden und Städte eingeplant, die bei den Autofahrern abkassiert wird.  Mit diesen Warnungen die legal sind, verringern sich eben die Einnahmen.