Ist ein Mietvertrag bindend mit der Unterschrift vor der Schlüsselübergabe?

9 Antworten

Heute ging das ganze vor Gericht. Der Richter hat zu gunsten der Vermieterin entschieden, da es angeblich das Recht gibt, dass ein Vermieter von dem Mietvertrag zurücktreten darf, so lange die Schlüssel nicht übergeben sind.

Welches Gericht? Das von Tackertuckerland? Mal davon abgesehen arbeiten Gericht nie nimmer so schnell.

Die Vermieterin will der Familie vermutlich einen riesen Bären aufbinden.

Das ist Blödsinn hoch 3.

Ein ein mal abgeschlossener Mietvertrag kann nur gekündigt werden und die darin vereinbarte Miete ist bindend.

Sprich der Mietvertrag ist gültig und die Mieter haben Anspruch auf die Wohnung.

Also das kann so nicht stimmen. Vertrag ist Vertrag und bindend. Hier fehlt ganz sicher etwas erhebliches am Sachvortrag.

Ein Mietvertrag kann schriftlich als wohl auch mündlich geschlossen werden. Die Vertragsschließung ist in allen Fällen nicht davon abhängig das die Schlüsselübergabe sofort statt finden müsste. Diese kann also am letzten Tag beim Einzug des Mieters erfolgen. Der VM kann auch die vereinbarte Miete schon vor Mietbeginn erhöhen. Der VM kann ein Mieterhöhungsverlangen alle 12 Monate + die Überlegungsfrist des Mieters 3 Monate also ges. 15 Monate stellen. Der Mieter muss also immer 15 Monate vor Mietanpassung Ruhe haben.

werbon  12.09.2013, 12:58

Der VM kann auch die vereinbarte Miete schon vor Mietbeginn erhöhen.

Sorry, sollte nicht erhöhen bedeuten. Das wäre wie geschrieben nach einem Jahr möglich.

ich bin auch völlig baff - war das ein Amtsgericht?? Selbst Richter dort haben manchmal eine komische meinung. Ein Rücktrittsrecht gibt es nur bei haustürgeschäften - sonst nicht im Vertragsrecht.

Die lt. Mietvertrag vereinbarte Miethöhe ist zunächst verbindlich. Frühestens nach einem Jahr ab Mietbeginn darf der Vermieter dem Mieter ein Mieterhöhungsverlangen zusenden. Dabei muss er natürlich die Kappungsgrenze (örtliche Vergleichsmiete bzw. Mietspiegel) beachten bzw. einhalten. Ein Rücktrittsrecht vom Mietvertrag gibt es im deutschen Mietrecht nicht, für keine der beiden Vertragsseiten. Ein klares Fehlurteil gegen welches du Berufung einlegen solltest. Du solltest in einer Widerklage auf Herausgabe der Wohnung mit Schlüsseln zum vereinbarten Mietbeginn klagen.

Ich hätte es nicht für möglich gehalten. Es sei denn, es war vielleicht ein offensichtlicher Tippfehler im Vertrag - dass da 70,00 statt 700.00 Euro stand oder ähnliches.

Wenn da ein normaler/üblicher Preis im Vertrag stand und plötzlich will der Vermieter mehr, also da hätte ich niemals gedacht, dass er mit sowas durchkommen könnte.

Gab es eine Begründung seitens des Gerichts?

MosqitoKiller  11.09.2013, 21:53

Das wäre dann tatsächlich ein Anfechtungsgrund wegen Irrtums. Das hat dann aber nichts mit einem Rücktritt zu tun...

Ich denke, der Fragesteller hat hier nur die Hälfte geschrieben, ein Urteil wie in der Frage beschrieben ist kaum denkbar...