Ist die Hausverwaltung verpflichtet die Schlüsselkarte auszuhändigen?

7 Antworten

Ja. Wo ist denn jetzt das Problem ? Du willst noch 2 Schlüssel und musst die nicht mal selbst machen lassen. Bezahlen darfst Du, evt. will die HV nur ein Pfand, welches Du bei Rückgabe der Schlüssel zurückbekommst. Schlüsselkarten dienen ja dazu, dass nur ein Berechtigter Schlüssel anfertigen lassen kann und somit einen Überblick über die Anzahl hat.

Diese Vorgehensweise ist absolut korrekt.

Die Schlüsselkarte kann und darf nicht an die Wohnungseigentümer ausgegeben werden, weil damit der Wohnungseigentümergemeinschaft und der sie vertretenden Verwaltung die Kontrolle entzogen wird, wer wieviel Schlüssel oder Schlösser angefertigt hat.

Da aber die Schließanlage der Wohnungseigentümergemeinschaft gehört, muß sie auch wissen, wieviele Schlüssel im Umlauf sind. Denn wird ein Schlüssel verloren, muß derjenige der ihn verloren hat damit rechnen, die Schließanlage oder zumindest einen Teil der Schließanlage auf seine Kosten zu ersetzen resp. erneuern.

Wenn das in der Hausordnung steht, ist das so. Du kannst allerdings einen Abdruck vom Schlüssel machen lassen - und aufgrund dessen eine Kopie davon..

(ob's erlaubt ist, ist eine andere Frage...)

soissesnunmal  17.08.2012, 11:04

Ein seriöser Schlüsseldienst will die Karte haben. Warum sollte er auch einen Abdruck machen, er hat ja einen Schlüssel.

Immofachwirt  17.08.2012, 13:50

Die Hausordnung hat damit gar nichts zu tun. Sinn und Zweck einer Schließanlage mit Sicherungskarte ist es, dass genau das nicht geschehen kann, was du hier vorschlägst.

Die Verwaltung verhält sich absolut korrekt!

Das ist gängig. Schließlich will der die Kontrolle darüber behalten, wie viele Schlüssel zu einer Wohnung existieren - nur so kann er ja sicher sein, dass er auch alle wieder bekommt.