Ist der Widerruf einer Zustimmung zur Versicherungsänderung möglich?
Hallo, hier die Kurzfassung. Die Versicherungsvertreterin der DEBEKA war bei mir wegen dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der Überprüfung meiner Versicherungen ist aufgefallen, das ich bei einer alten Lebensversicherung mir Berufsunfähigkeitsschutz angeblich falsche Angaben zu meiner Erkrankung gemacht habe (ich habe damals die Erkrankung ebenso angegeben wie dieses Mal, damals hat sie der Versicherungsvertreter scheinbar nicht eingetragen). Deshalb sollte ich die Zustimmung zur Änderung (Auschluss von Leistungen bei best. Erkrankungen) erteilen, anderen falls würden sie die Versicherung kündigen/aufheben. Also habe ich die Zustimmung unterschrieben. Ein paar Tage später habe ich mir dann die Versicherungsbedingungen durch gelesen und festgestellt, das sie die Versicherung nicht beenden können. Also habe ich die Einverständnis zur Änderung widerrufe. An dem Tag (ca. 5 Tage nach der Unterschrift), an dem ich den Widerruf abgesendet habe, kam ein Schreiben der Versicherung mit der Bestätigung der Vertragsänderung. Ich bekam dann ca. 3 Tage später ein Schreiben der DEBEKA, dass der Widerruf zur Vertragsänderung eingegangen ist, er aber nicht mehr berücksichtigt werden kann, da die Versicherung bereits geändert wurde. Ausserdem stand in dem Schreiben das sie sich rechtliche Schritte gegen mich vorbehalten würden. Bitte sagt mir eure Meinung zu der Frage, Können die das so machen? Vielen Dank DIrk
3 Antworten
Und was soll deiner Meinung nach in den Versicherungsbedingungen stehen, dass der Debeka untersagt, bei einer Anzeigepflichtverletzung den Vertrag nicht anzufechten?
Du solltest dir überlegen, ob du den Vertrag zu den veränderten Bedingungen noch willst. Wenn nein, dann musst du ihn kündigen. Aber das ist auch gut so, denn wenn du von der Debeka rausgeworfen würdest, müsstest du dies bei jeder Arbeitskraftabsicherung, die du nun abschließen willst, angeben. Was dann zu größeren Nachteilen bei der neuen Versicherung führen kann. Wenn du ordnungsgemäß kündigst, bringt das für eine Folgeversicherung keine Nachteile.
Die ursprünglichen Bedingungen wirst du aufgrund der Anzeigepflichtverletzung nicht mehr bekommen, der Zug ist abgefahren. Von daher musst du nun für dich eine Entscheidung treffen.
Hallo Dirk,
ich verstehe das ganze nicht…
war dein Ursprungsvertrag auch schon bei der DEBEKA?
PS: eine BU schließt man nicht bei der DEBEKA ab!
Sie sind schlicht und eínfach übertölpelt worden und haben dafür keinen Beweis. Warum aber unterschreibt oder ändert man was ohne dazu schriftlich aufgefordert geworden zu sein ?
Es ist Ihnen schon klar dass Sie diese BU in die Tonne kloppen können ?