Ist der Widerruf einer Zustimmung zur Versicherungsänderung möglich?

3 Antworten

Und was soll deiner Meinung nach in den Versicherungsbedingungen stehen, dass der Debeka untersagt, bei einer Anzeigepflichtverletzung den Vertrag nicht anzufechten?

Du solltest dir überlegen, ob du den Vertrag zu den veränderten Bedingungen noch willst. Wenn nein, dann musst du ihn kündigen. Aber das ist auch gut so, denn wenn du von der Debeka rausgeworfen würdest, müsstest du dies bei jeder Arbeitskraftabsicherung, die du nun abschließen willst, angeben. Was dann zu größeren Nachteilen bei der neuen Versicherung führen kann. Wenn du ordnungsgemäß kündigst, bringt das für eine Folgeversicherung keine Nachteile.

Die ursprünglichen Bedingungen wirst du aufgrund der Anzeigepflichtverletzung nicht mehr bekommen, der Zug ist abgefahren. Von daher musst du nun für dich eine Entscheidung treffen.

Hallo Dirk,

ich verstehe das ganze nicht…

war dein Ursprungsvertrag auch schon bei der DEBEKA?

PS: eine BU schließt man nicht bei der DEBEKA ab!

Sie sind schlicht und eínfach übertölpelt worden und haben dafür keinen Beweis. Warum aber unterschreibt oder ändert man was ohne dazu schriftlich aufgefordert geworden zu sein ?

Es ist Ihnen schon klar dass Sie diese BU in die Tonne kloppen können ?