Ist der Verkäufer verpflichtet, das Hausgutachten darzulegen?

8 Antworten

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Grundsätzlich gilt: Hat der Verkäufer ein vitales Interesse am Verkauf seiner Immobilie und ist den Vertragsparteien bekannt, dass ein Wertermittlungsgutachten vorliegt, so wird hinsichtlich der Kaufpreisfindung und im weiteren Verlauf bei der notariellen Verbriefung des Kaufvertrages möglicherweise hierauf Bezug genommen.

Ein von einem unabhängigen und vereidigten Sachverständigen erstelltes Gutachten umfasst i.d.R. ca. 25 bis 30 Seiten, kostet etwa € 1.500,00 und weist darin u.a. auch evtl. bestehende Modernisierungs- und Instandhaltungsrückstaus sowie weitere sichtbare bzw. zukünftig zu erwartende Mängel auf!!

Jeder seriöse Verkäufer wird zur Abwehr etwaiger zukünftiger Regreßansprüche oder zur Vermeidung einer Rückabwicklung des Kaufvertrages dieses Gutachten als Verhandlungs- grundlage vorlegen.

Ob bei einem Neubau (hier gelten entsprechende Haftungs-Regelungen nach BGB oder VOB) oder Altbau: Lassen Sie sich in jedem Falle die Objekt-Unterlagen der Immobilie (techn. Baubeschreibung, Grundrisspläne, Querschnittzeichnungen, Wohnflächen- und Kubaturberechnungen, Lageplan, Katasterauszug, Grundbuchauszug, Lichtbilder vom Objekt bzw. analog bei Neubauten einen ausführlichen Verkaufsprospekt) vorlegen, denn diese haben Sie im Rahmen einer Baufinanzierungsanfrage bei den Banken obligatorsich einzureichen. Und hierzu ist der Verkäufer / Eigentümer / Bauträger verpflichtet!

Sollten aufgrund des hohen Alters einer Immobilie oder durch Kriegswirren die o.a. Unterlagen nicht mehr verfügbar sein, dann ist in jedem Fall auf ein Gutachten zu bestehen. Denn spätestens bei der Bewertung durch die Banken (diese verfügen entweder über eigene Gutachter bzw. beauftragen authorisierte Unternehmen) offenbart sich die Werthaltigkeit eines Objektes.

Deshalb kein verbindliches Kaufangebot (in notarieller Form) vor Klärung dieses Sachverhaltes abgeben.

MBallack 
Fragesteller
 02.01.2011, 17:39

Inwieweit und wann ist ein Kaufangebot verbindlich? Wenn ich das Haus schriftlich reserviere zu einem Betrag xy? Oder was wäre dafür nötig?

Marokiel  03.01.2011, 00:23

Der Verkäufer ist lediglich verpflichtet, selbständig auf versteckte und gravierende Mängel hinzuweisen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen (Wohnfläche, Alter, Grundstück etc.) bzw. den Käufer zu bevollmächtigen, entsprechende Unterlagen einzusehen. Ein Gutachten gehört ausschließlich dem Auftraggeber und muss nicht ausgehändigt werden. Ein Kaufinteressent muss sich daher selbst kundig machen, gegebenenfalls durch Beauftragung eines eigenen Gutachters.

Kann er, muß er nicht. Den Gutachten läßt er nicht unbedingt für den Käufer erstellen. Verschweigt er aber irgendwelche Sachen, die in dem Gutachten drin sind, dann macht er sich unten Umständen wg. arglistige täuschung, dessen Versuch, strafbar. Den Gutachten kannst aber glatt vergessen, einst hatte ein Makler einige Architekten zur Hand, die aus den schlimmsten Schuppen teuere Wohnhäuser in gesuchte Lage herdichteten...

AuSchwarte  01.01.2011, 23:19

Woher weiß man dann, ob ein Gutachten wirklich aussagekräftig ist??

Noergelix  01.01.2011, 23:24
@AuSchwarte

Das ist ein kardinales Problem, wer mit welchen Zweck und welchen Hintergedanken den Gutachten in Auftrag gegeben hat?

Nein, ist er nicht. Und als mich ein Interessent nach dem Energieausweis fragte und ihn unbedingt sehen wollte (er aber nicht vorlag), habe ich das Haus einfach jemandem anderen verkauft, der nicht so pingelig war. Als Hauskäufer sollte man sich schon etwas auskennen oder einen Experten zur Seite nehmen, dann ist auch dieser bürokratische und nur geldkostende Energieausweis nicht nötig.

Was ist ein "Hausgutachten"?? Wertgutachten? Bautechnisches Gutachten? Empfehle konkreter nachzufragen.

Davon unabhängig muss ein solches Gutachten weder aufgestellt noch vorgelegt werden.

Wenn aber eins besteht und es wird nicht vorgelegt, ist etwas faul; entweder ist der Preis zu hoch oder es sind bauliche Mängel vorhanden.

Also: Auf Kauf verzichten!!!

Also mit den Gutachten ist das auch so eine Sache. Wichtiger ist es, den Verkäufer nach vorhandenen Mängeln zu befragen, auch nach versteckten Mängeln. Immer eine andere Person mitnehmen und die Aussagen von diesem protokollieren lassen. Stellen sich später Mängel heraus, die er verschwiegen hat oder die er hätte wissen können,kannst du ihn an den Kragen.