Ist der Begriff Bürokauffrau oder zumindest kaumännische Angestellte geschützt?
Folgendes. Ich habe Krankenschwester gelernt. Aber nach der Ausbildung nicht weiter in dem Beruf gearbeitet, weil es einfach nichts für mich war. Ich interessierte mich immer schon für Büroarbeiten, Computer etc.
Nun habe ich auch immer im Büro gearbeitet. Laut Arbeitsvertrag z.B. als "Buchungsagentin" (da war ich am längsten)
Nun habe ich per Zufall ein super Angebot in meinem Traumberuf bekommen. Und zwar als Einkäuferin (also Angebote einholen, Bestellungen ausführen etc.) In der Firma meines Mannes gibt es nämlich einen Einkäufer (ein studierter Mann), der früher Geschäftsführer war (woanders) und nun so tut, als ob diese Arbeit unter seiner Würde ist.
Nun brauchen die dringend Ersatz, weil die Produktion, wegen nicht gemachter Bestellungen fast schon still steht. Die haben schon in der Vergangenheit Probleme gehabt, einen Einkäufer zu finden, der auch mit den Leuten zusammen arbeitet.
Nun war ich auf dem Firmenfest und habe mich mit einem der Geschäftsführer darüber unterhalten. Und meinte mehr aus Scherz, dass kann doch nicht so schwer sein. Das habe ich in anderen Firmen nebenbei machen müssen. Der sprang sofort darauf an und fragte mich, ob ich das machen würde? Nun ja, dachte ich, versuchen kann ich es ja mal, ob ich genommen werde.
Nun ja, lange Rede... Ich habe in meinen bisherigen Firmen immer die gleiche Arbeit gemacht, wie meine Kolleginnen mit Bürokauffrau Ausbildung. Kann ich nun wenigstens im Lebenslauf schreiben, dass ich von -bis nicht als "Buchungsagentin" gearbeitet habe, sondern als Bürokauffrau oder wenigstens kaufmännische Angestellte?
Das hört sich dem Beruf entsprechend besser an?
Ich weiß ja, dass der Geschäftsführer überzeugt ist, zumahl ich schon das eine oder andere Mal ausgeholfen habe, wenn die Damen aus dem Büro mit dem Pc nicht klar kamen. Aber das letzte Wort hat der Geschäftsinhaber. Der kennt mich nicht, weil er Milliardär ist und sich da nur sporadisch 1 mal im Monat blicken lässt.
Das ist aber ein ganz netter, was ich von den Leuten weiß. Und in der Notsituation brauchen die dringend jemanden, der den Job auch machen will. Ich habe in meinem Lebenslauf die Ausbildung ausgelassen, um Ihn nicht mit der Nase drauf zu stoßen und nur meine 4 Arbeitgeber aufgelistet, wo ich bei 3 im Büro gearbeitet habe. Und dass von 2003- Ende 2009.
4 Antworten
Kaufmännische Angestellte kannst du schreiben. Bürokauffrau geht nicht, denn dann gehen die davon aus, dass du den Beruf erlernt hast.
Ja es geht nicht darum, dass da Einkäufer drin steht, sondern dass klar wird, dass ich kaufmännisch Fit bin. Aber kaufmännische Angestellte recht mir auch schon.
In meinem letzten Arbeitszeugnis steht als "Buchungsagentin" drin. Das steht bei allen so auch im Arbeitsvertrag. Nur ich habe die Erfahrung gemacht, dass damit keine Arbeitgeber was anfangen kann. Ich finde den Begriff auch etwas sehr ungenau.
Wenn der Firmeninhaber Dich haben will, wo ist das Problem? Es gibt doch Probezeit.
Sehr mysteriös - daß nicht mal der GF über Verträge Bescheid weiß? Überleg lieber noch mal, ob Du in einer Firma arbeiten möchtest, die so schlecht organisiert ist.
schreibe das was in deinen Arbeitzeugnissen drin steht (Stellenbeschreibung) da du diese ja mitschickst...
da steht (bei einem gut geschriebenen) drin was du alles genau gemacht hast und in der Bewerbung kannst du ja reinschreiben das du zeitweise die Aufgaben der Einkäufer gemacht und ausgeholfen hast...
Ja, die gibt es und ich habe dem Geschäftsführer auch nochmal gesagt, dass ich gerne bereit bin, auch nur einen kurzem Vertrag anzunehmen und die können sich das anschauen.
Nur ist der Posten wie gesagt momentan an jemand teuer bezahlten vergeben und nicht mal der Geschäftsführer weiß, was er vom Inhaber für einen Vertrag bekommen hat. D.h. es kann sein, dass sie Ihn nicht so einfach loswerden und dann weiter bezahlen müssen und mich gleichzeitig einstellen. Und dem muss der Inhaber zustimmen.