ist angekündigte Zwangsvollstreckung von GEZ abwendbar, wenn ich noch vorher den Befreiungszettel von Jobcenter (plus Befreiungsantrag) absende?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn dir bereits die Vollstreckung angekündigt wurde, dann hast du möglicherweise schon die 2. Mahnung. Dann ist der zugrunde liegende Beitragsbescheid in jedem Fall unanfechtbar, d. h. gegen die Forderung kann man nicht mehr vorgehen. Dann kann man im Normalfall höchstens noch versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Aber versuche einmal folgendes: Schicke einen Antrag auf Befreiung an den Rundfunkbeitragsservice mit dem Befreiungsnachweis für die Zeit ab 1.7.2015. Dann wird dir wenigstens die Befreiung für die Zukunft gewährt. Außerdem stellst du einen Antrag auf Niederschlagung der Rundfunkbeiträge für die Zeit Januar bis Juni 2015 und fügst deinen Befreiungsnachweis für diese Zeit bei und schreibst dazu, dass du leider vergessen hast, den Befreiungsantrag rechtzeitig zu stellen und dass du - wie man ja am aktuellen Befreiungsnachweis sieht - nicht in der Lage bist, die angefallenen Rundfunkbeiträge zu bezahlen. Viel Glück!

Autonomia 
Fragesteller
 08.07.2015, 20:24

danke für die Nachricht, habe mal meine Jobcenter-Bescheinigung jetzt mit einer Entschuldigung per Mail gesendet und mitgeteilt diese wurde versäumt. Vielleicht habe ich Glück.

Bekommt man vor einer Zwangsvollstreckung nochmal bescheid oder stehen die auf einmal vor der Tür?

gruß

gorbi210  11.07.2015, 09:36
@Autonomia

Das kommt auf die Vollstreckungsbehörde an. Die ist in den einzelnen Ländern verschieden. Das kann der Gerichtsvollzieher sein, die Stadtkasse oder das Finanzamt. Aber wahrscheinlich wirst du von denen vorher benachrichtigt. Wenn einer vor der Tür stehen sollte, zeig ihm deinen Brief an den Beitragsservice.

laurastern7015  12.07.2015, 15:28

die antwort ist falsch

laurastern7015  12.07.2015, 15:38
@laurastern7015

sende alle bescheide ein, die bis januar 2015 erstellt wurden. rückwirkend bis zu diesem datum kannst du befreit werden, wenn du bescheide mit erstelldatum januar 2015 findest. der befreiungszeitraum wird dann eingearbeitet wie genannt. bsp. bescheiderstelldatum 15.1.15 und leistungszeitraum september 14 bis juli 15 - dannn wird genau das befreit wie es drauf steht. beeiel dich das einzusenden.

Die Befreiung gilt nur für kommende Rechnungen und nicht mehr für bereits laufende.

Autonomia 
Fragesteller
 08.07.2015, 16:53

den Zettel vom Jobcenter für Befreiiung für das letzte halbe Jahr habe ich ja noch, nur nicht abgesendent. Kann ich die nicht nachtragen?

ninamann1  08.07.2015, 16:58
@Autonomia

Nein, wird nicht mehr akzeptiert, sowas muß pünktlich abgeschickt werden 

Nein, die GEZ akzeptiert Befreiungen nicht rückwirkend und das Amt erteilt die Befreiung  für die nächste  Rechnung 

ninamann1  08.07.2015, 16:57

Setzte dich mit Der GEZ in Verbindung und versuche Ratenzahlung zu vereinbaren 

Autonomia 
Fragesteller
 08.07.2015, 17:02

also den Jobcenter BefreiungsZettel für 01.01.15 - 30.06.15 habe ich ja noch, bringt das nichts den Zuständigen diesen Zettel zu geben?

petrapetra64  08.07.2015, 17:03
@Autonomia

nein, das bringt gar nichts, eine rueckwirkende Befreiung gibt es nicht.

Das kannst du vergessen, wenn es zur Vollstreckung kommt, ist die Forderung bereits rechtens. Dafuer ist es zu spaet. Du kannst sie nur verhindern, wenn du zahlst.

Befreien lassen kann man sich nur im Voraus, nicht rueckwirkend. Wenn du das jetzt fuer die Vergangenheit beantragen willst, kannst du das gleich vergessen, da haettest du frueher aktiv werden muessen.

Wer die Vogel Strauss Politik betreibt (sich um Post nicht kuemmern), der hat eben das nachsehen und zahlt am Ende immer doppelt und dreifach.

Autonomia 
Fragesteller
 08.07.2015, 20:17

es war weniger die Vogel Strauss Politik als vielmehr die GEZ leck mich am A++++ Politik ;)

petrapetra64  09.07.2015, 08:52
@Autonomia

okay, aber auch die fuehrt am Ende zum selben Ergebnis.

Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich,auch wenn du mit deinem Bewilligungsbescheid die Befreiung für die Rundfunkgebühren erhalten hast,außerdem ist dazu immer ein separater Antrag auf Befreiung notwendig!

Sollte es dennoch dazu kommen,was will man denn von dir pfänden wenn du nichts hast,ansonsten musst du das als Lehre hinnehmen,eine Ratenzahlung vereinbaren und demnächst alles ordnungsgemäß beantragen.

gorbi210  14.11.2016, 14:36

Deine Meinung, man könne nicht rückwirkend befreit werden, ist seit Anfang dieses Jahres leider falsch. Der Beitragsservice befreit nämlich seitdem rückwirkend für längstens 3 Jahre. Damit wendet er zugunsten der Zahlungspflichtigen bereits eine gesetzliche Regelung an, die eignentlich erst ab 2017 in Kraft tritt.