Ist eine Klageschrift unzulässig bei falschen Vornamen?

5 Antworten

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Wenn man nicht durch Auslegung zu der Erkenntnis kommt, wer wirklich gemeint ist, dürfte hier eine falsche - nicht existente - Person Beklagter sein und die Klage dadurch in der Tat unzulässig sein. Davon abgesehen könnte auch die Zustellung der Klage selbst formal unwirksam sein.

Ja, ist unzulässig,den es handelt sich ja in den Moment um eine andere Person, somit auch um eine Anschuldigung einer Person die in diesem Zusammenhang nichts damit zu tun hat

Man könnte die Ansicht vertreten, dass das ein unerheblicher Formfehler ist, der problemlos korrigiert werden kann. Wenn aus der Klageschrift hervorgeht, gegen wen sich die Klage richtet, sollte die Klage m.E. zulässig sein. Der Anwalt des Beklagten kann dazu aber eine fundiertere Einschätzung abgeben.

Dann kannst Du die Klageschrift mit "unbekannt" zurückschicken. Allerdings darfst Du natürlich den Brief nicht geöffnet haben.

Nein, ist nicht gültig. Der Name muß stimmen.