Irena Programm abbrechen?

1 Antwort

Ja, das kannst du. Es gibt keine Verpflichtung, das Programm fortzuführen, wenn du deine Arbeit wieder aufgenommen hast. Du musst dich nur beim Leistungserbringer abmelden.

Anders wäre es, wenn du arbeitsunfähig wärst und Übergangsgeld von der Rentenversicherung beziehst. Dann könnte man dir mangelnde Mitwirkung vorwerfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung