IP-Adressen wer macht die Anfragen beim Provider die Polizei oder die Staatsanwaltschaft?

3 Antworten

Macht auch die Polizei. Ohne Beschluß, geht ganz schnell. Aber nicht, wenn du das wissen willst.

Nein richtig. Die polizei darf es auch ohne einen Beschluss, wenn akkute Gefahr besteht.

Die Staatsanwaltschaft darf es auch machen.

Ist insoweit korrekt, als der Staatsanwalt nicht selbst aktiv ermittelt, sondern damit die Polizei beauftragt.