Inwieweit muss ich dem Arbeitgeber meine privaten Daten zur Verfügung stellen?

15 Antworten

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Generell bist du dazu nicht verpflichtet.

Allerdings sollte man hier abwägen. Bei einem einfachen Arbeiter oder Angestellten halte ich die Forderung für weit überzogen.

Bei einem leitenden Angestellten, der deutlich über Tarif bezahlt wird, würde ich jedoch schon davon ausgehen, dass dieser im Notfall auch erreichbar sein sollte.

Aber wie gesagt, einen Rechtsanspruch auf deine Handy-Nr. hat der Arbeitgeber nicht.

Minimilk 
Fragesteller
 10.12.2014, 10:30

Ich bin eine "einfache" Angestellte in einem Call Center

Nein, musst Du nicht, auch die Festnetznummer hättest Du ihm nicht geben müssen.

Nein, musst Du nicht, wenn es privat ist.

Du hast ihm ja Deine Festnetztnr. gegeben, er kann Dich also erreichen,w enn mal was ist.

Wenn Deinem AG das nicht passt oder w enn wer meint, wo ist das Problem.. dann kannst Du davon ausgehen, die Gehirnzellen sind schon ein bissl erweicht.

Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass ein AN seinem AG seine private Handy-nr. geben muss.

Hallo,

zu den freien Zeiten musst Du für Deinen Arbeitgeber nicht erreichbar sein, es sei den es gäbe eine Rufbereitschaft, die dann aber zu vergüten ist und zu der Dir der Arbeitgeber dann eben ein Handy geben muss. Ein Lob auf den Erfinder, früher mussten die mit Rufbereitschaft schön zuhause sitzen und warten ob was kommt.

Deine persönlichen Daten sind für ein Unternehmen nur in der Form relevant, das dieses Deine Anschrift und die notwendigen Daten für die Steuer braucht. Auch eine Festnetznummer gehört für mich mit dazu. Alles andere ist irrelevant

Per Handy mußt Du nur erreichbar sein, wenn Du ein betriebseigenes Handy erhalten hast. Dein privates Handy ist privat. Sollte er weiter nerven, sag ihm dass dein Handy der ganzen Familie zur Verfügung steht und Du nicht garantieren kannst, dass Du erreichbar bist!