Inkasso - Wie verhalten?

7 Antworten

  1. Du alleine bist dafür verantwortlich deine Kontoauszüge zu kontrollieren, nicht die Bank.
  2. Du musst die Inkassogesellschaftt nicht bezahlen, wer erzählt dir denn den Müll? In sehr vielen Fällen, sind Inkassokosten vermeidbar und daher nicht erstattungsfähig.
  3. Du zahlst die 182,80 € zzgl. evtl. Verzugszinsen und Rücklastschriftgebühr an IKEA.
  4. Du schreibst dem Inkassobüro einen "Widerspruch über die Gebühren" in dem du angibst dass die Hauptforderung an den Gläubiger gezahlt wurde (Beleg beiheften). Ferner untersagst du die Weitergabe deiner personenbezogenen Daten und drohst für den Fall einer weiteren Kontaktaufnahme seitens des Inkassobüros an rechtliche Schritte einzuleiten (z.B. Strafanzeige wegen Nötigung, Meldung an das aufsichtsführende Land- bzw. Oberlandesgericht).
  5. Den Widerspruch sendest du per Einwurfeinschreiben.

Eine streitig gestellte Forderung darf nicht in die Schufa eingetragen werden bis zur gerichtlichen Klärung.

erstmal dind diese Daten nur beim Inkasso gespeichert. Über dich bin ich allerdings sehr verwundertz. du hättest doch spätestens Anfang April mal auf dem Kontoauszug sehen können, dass Ikea nicht abgeucht hat und dann mal nachfragen können. Ausserdem verstehe ich nciht, dass da gleich ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. sind da nicht vorher Zahlungserinnerungen von IKEA gekommen? Ich würde sagen, zahl umgehend die gesamte Rechnung, damit es vom Tisch ist, denn wenn ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird, dann ist es bis zur Schufa nur noch ein Katzensprung

Überweise 182,80 plus 10 € pauschal für die Rücklastschrift zweckgebunden direkt an Ikea

Kontodaten befinden sich auf dem Rücklastschriftbeleg

Die Daten sind zunächst nur beim Inkassobüro gespeichert und nicht bei der Schufa. Ein Eintrag bei der Schufa ist nach § 28a BDSG nur zulässig, wenn es sich um eine unbestrittene Forderung handelt und wenn zweimal ergebnislos gemahnt wurde und dabei auf den bevorstehenden Eintrag hingewiesen wurde.

Ob ein Großunternehmen selbst bei tatsächlich bestehendem Zahlungsverzug überhaupt Inkassokosten ersetzt bekommen darf, ist rechtlich umstritten. Es gibt Gerichtsurteile, wonach solchen Großunternehmen ohne weiteres die Führung einer Mahnabteilung zuzumuten ist und die Auslagerung des Forderungsmanagements als unnötig kostentreibende Maßnahme angesehen wird.

Wenn überhaupt, dann kann IKEA nur dann Inkassokosten geltend machen, wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt. Wenn bei einer Kartenzahlung aus Gründen, die der Karteninhaber nicht zu vertreten hat, die Zahlung tatsächlich nicht erfolgt ist, dann wäre es Aufgabe des Mahnwesens von IKEA, dem Karteninhaber zunächst einmal eine Mahnung mit Zahlungsziel zuzustellen. Wenn überhaupt, dann könnte IKEA allenfalls nach Verstreichen dieses Zahlungsziels von einem Zahlungsverzug ausgehen und (evtl., je nach Rechtsprechung) Inkassokosten verlangen.

Man kann also in so einer Situation sicherlich mit Fug und Recht an den Gläubiger (nicht an das Inkassobüro) Zahlung leisten und gegenüber dem Inkassobüro unter Hinweis auf fehlenden Zahlungsverzug die Erstattung der Inkassokosten verweigern. Auch danach wäre ein Schufa-Eintrag unzulässig, bestrittene Forderungen dürfen nicht eingemeldet werden.

Wenn du innerhalb der gesetzten Frist bezahlst, wird nichts an die SCHUFA übermittelt.