Wieviel Mahnungen bis zum Inkasso schreiben!?

6 Antworten

Das ist korrekt, eine Zahlungserinnerung genügt. Dass oft drei verschickt werden, ist reine Freundlichkeit, aber keine Vorschrift. Es braucht auch nicht gedroht zu werden, ich kann Dir eine Rechnung schicken, eine Zahlungserinnerung (die muss noch nicht einmal Mahnung heißen) und anschließend Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren. Inkasso kann ich sogar ganz ohne Zahlungserinnerung machen.

Verhalten: zahlen. Ist billiger als streiten, die sind im Recht.

Du bist einen Vertrag eingegangen und kanntest die Vertragsbedingungen. Dazu gehört auch die Zahlungsfrist. Für die pünktliche Zahlung bist du zuständig.

Eine Erinnerung kannst du dir selber einstellen - ob mit Handywecker oder Knoten im Taschentuch ist deine Sache.

Nach Ablauf der Frist oder spätestens nach 30 Tagen ist die Forderung überfällig und kann sofort eingeklagt werden. Niemand ist verpflichtet, um das ihm zustehende Geld zu betteln.

Normalerweise schickt man als Unternehmen erst eine freundliche Zahlungserinnerung, dann die 1. Mahnung und dann die 2. Mahnung. Dann erfolgt ein Mahnbescheid oder die Einschaltung eines Inkassounternehmens. Aber diese Reihenfolge ist kein Muss. Jedes Unternehmen entscheidet es selbst, wie es bei Nichtzahlung vorgehen will. Ich würde an Deiner Stelle mal sehen, dass ich schnell die Rechung zahle, denn es wird immer teurer werden für Dich. Rechne nicht damit, dass Dein "Freund" die Rechnung zahlt. Ich schätze, dass Du das Geld von dem nicht sehen wirst. Zahl schnell die Rechnung.

Man muss keine Mahnungen verschicken, das ist nun mal Fakt.

Auf der Rechnung steht, bis wann der Rechnungsausgleich vorzunehmen ist.

Überschreitet man dieses Zahlungsziel, können sofort, auch ohne Mahnungen, Massnahmen eingeleitet werden. Inkassobüro, Mahnbescheid echt.

Die Annahme, dass erst einige Mahnungen verschickt werden müssen, bis man an sein Geld kommt, ist falsch.

Wie wäre es, einfach die Rechnung zu bezahlen. Die Firma ist nicht verpflichtet, x Mahnungen zu schicken. Mit der Bestellung hast du auch den allgemeinen Vergaufsbedingungen der Firma zugestimmt und muss dich nun dran halten. Du bist selber Schuld, wenn du sie nicht gelesen hast.