Im Trennungsjahr gemeinsames Haus betreten erlaubt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich darfst du das Haus betreten, halt nur mit seinem Einveretändniss. Es ist sogar möglich das Trennungsjahr gemeinsamm im gleich Haus zu verbringen.

Dabei kommt es darauf an das man von "Tisch und Bett getrennt ist."  Das heißt die Ehepartner schlafen nicht mehr im selben Bett, jeder Kocht für sich, isst für sich, macht selbst seine Wäche usw. 

Außerdem ist es dein Recht deine persönlichen Sachen und die deiner Tochter aus dem Haus zu holen. Für mich hört sich das eher so an als würde er dir absichtlich Steine in den Weg legen und versuchen auf diese Weise nochmal nachzutragen.

Versuch mit ihm einen Termin auszumach damit er auch dabei ist und sieht was du mitnimmst. Wenn er sich nicht darauf einlassen will bitte deinen Anwalt um Hilfe.


Klingt irgendwie unglaubwürdig.

Jeder halbwegs normale Mensch würde doch sofort nach dem "Rausschmiss" das Schloss wechseln. Das kostet vielleicht 50 € für eine halbwegs hochwertige Ausführung und kann von jedem Menschen, der einen Schraubendreher festhalten kann, selbst gemacht werden.

Und nein, du darfst das Haus nicht betreten, er muss dir aber deine Sachen und die der Tochter geben. 

Trennungsjahr heißt nicht, das du das Haus nicht mehr betreten darfst.

Du wohnst doch schon woanders. Dann seid ihr getrennt lebend.

Er muss dich rein lassen um deine Sachen zu holen.

Strolchi2014  28.11.2017, 11:26

Sorry, meine Antwort war falsch.Konnte sie nicht mehr ändern:

 

Darf ein Ehegatte das Eigenheim nach seinem Auszug wieder betreten?

Der Ehegatte, der aus dem gemeinsam genutzten Eigenheim auszieht, darf dieses nach seinem Auszug nur noch mit Zustimmung des anderen Ehegatten wieder betreten. Dies gilt auch dann, wenn der ausziehende Partner alleiniger Eigentümer der Wohnimmobilie ist.

Wenn der ausziehende Ehegatte dem anderen nicht innerhalb von 6 Monaten seine Rückkehrabsicht anzeigt, erwirbt dieser das alleinige Nutzungsrecht am Eigenheim mindestens bis zur Rechtskraft der Scheidung.

Du darfst tatsächlich nicht das Haus betreten, auch wenn noch Sachen drin sind.

Am besten enen festen Termin ausmachen und alles mitnehmen, was euch ist.

Er hat tatsächlich recht. Du bist Ausgezogen und er wohnt jetzt allein darin.

Ihr habt jetzt eine Art Mieter-Vermieter Verhältnis. Dir gehört das Haus zur hälfte, er muss dir dafür einen Ausgleich zahlen. 

Wie und auf welche Art und weise das geschied, lasst euch Anwaltlich beraten. Laufen noch Kredite muß geklärt werden wer was bezahlt. Eventuell verzichtest du auf deinen Mietanteil und er zahlt dafür den Kredit allein ab. Oder er zahlt dich aus...