Im Testament steht Wohnrecht Auflebenszeit mit Miete (Sozialamt)?

5 Antworten

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Wenn du Wohnrecht auf Lebenszeit hast, darf dich keiner rausschmeißen und die Miete darf auch nicht höher sein, als der Satz vom Sozialamt.

Was wurde geerbt?
Wohnrecht auf Lebenszeit?
Oder eine Wohnung / ein Haus?

Wenn die Wohnung eine angemessene Grösse hat, dann sollte es möglich sein, diese zu halten. Es sollte halt nur nicht der Vermögensbildung dienen. Denn überflüssiges Vermögen könnte verwertet werden. 

Ich denke, dass da Einiges vom Sachbearbeiter abhängt.

Mein Schwager ist aufgrund einer Krankheit voraussichtlich dauerhaft auf irgendwelche Sozialleistungen angewiesen, auch wenn er arbeitet. Aus dem Grunde haben meine Frau und ich ihren Eltern das Haus abgekauft und ihnen darin lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Sonst würde mein Schwager 50% erben, was verwertet werden müsste bzw. wir würden ihn ohnehin auszahlen müssen, was dann seinen Leistungen angerechnet würde. 

So zumindest hatte ich das mal verstanden und denke, dass Du Dich mal im Detail verbindlich informieren solltest.

MarLie2017 
Fragesteller
 22.02.2017, 06:53

Haus von Oma geerbt: Vater allein Erbe, Tochter Wohnrecht auf Lebenszeit 1.Stock, Sohn hat durch Testament Änderung auch Wohnrecht auf Lebenszeit mit dem Zusatz der Zahlung von Miete bekommen! Wie sieht es da dann aus, wenn der Sohn wegen dem Sozialamt das Erbe ausschlagen müsse? Ist auch das Geburtshaus des Sohnes, droht ihm dann nicht die Obdachlosigkeit? Da er auch nicht wo anders hin will?

Wohnrecht auf Lebenszeit steht im Grundbuch - nicht in einem Brief.

MarLie2017 
Fragesteller
 22.02.2017, 06:29

Nee es steht ja in der Änderung vom Testament drin! Das der Sohn mit dem Wohnrecht auf Lebenszeit mit verpflichtet Miete zu zahlen begünstigt wurde! Muss man das Erbe dann ausschlagen damit das Sozialamt keine Forderungen hat?

Gerneso  22.02.2017, 06:34
@MarLie2017

Wenn das lebenslange Wohnrecht nicht im Grundbuch eingetragen ist, existiert es nicht.

Der Eintrag im Testament bedeutet nur dass der Verstorbene den neuen Besitzer des Hauses (derjenige der es geeerbt hat) bittet den Sohn weiterhin gegen Mietzahlung da wohnen zu lassen.

Bedeutet aber im Umkehrschluss auch: Zahlt Sohnemann die vereinbarte Miete nicht darf auch der Mietvertrag wie üblich gekündigt werden. 

Es existiert also lediglich ein Mietvertrag mit dem Sohn, der im Falle das die Mietzahlungen geleistet werden, nicht gekündigt werden darf vom Eigentümer des Hauses.

Wenn die Mutter verstorben ist,was ich mal annehme,dann steht dem Sohn doch in der Regel zumindest sein Pflichtteil des Erbes zu !

Warum soll denn der Sohn Miete zahlen,ist die Wohnung / Haus noch nicht abgezahlt und was ist mit der Tochter,wohnt die auch da und soll Miete zahlen?

In der Regel kann man im SGB - ll oder SGB - Xll ein Erbe dann ausschlagen,wenn mit dem Erbe Schulden übernommen würden bzw. evtl.im nachhinein entstehen könnten.

Ein Erbe kann man in der Regel nach bekannt werden des Erbfalls nur innerhalb von 6 Wochen beim Nachlassgericht / Amtsgericht schriftlich ausschlagen,da muss man persönlich erscheinen,sonst gilt das Erbe und somit auch evtl. vorhandene Schulden als angenommen.

MarLie2017 
Fragesteller
 22.02.2017, 06:40

Das Haus ist komplett schuldenfrei, Miete will ja der Sohn ja zahlen nur ist halt die Frage würde das Sozialamt ihm das dann anrechnen, so das der sein Erbteil das Wohnrecht auf Lebenszeit mit Miete zahlen ausschlagen müsste um nicht in Schwierigkeiten mit dem Amt zu kommen? Sehr kompliziert!

isomatte  22.02.2017, 07:00
@MarLie2017

Ich kann mich zwar jetzt irren,aber meiner Ansicht nach bekommt der Sohn keine Miete gezahlt,dass Haus ist abgezahlt,dann würde er max. seinen Anteil an Neben / Betriebs / Heizkosten gezahlt bekommen !

Und wie gesagt,ein Erbe kann man in diesem Fall nur ohne Probleme ausschlagen,wenn mit dem Erbe Schulden verbunden wären und das ist ja hier nicht der Fall.

Wenn er sein Erbe ausschlagen würde,dann würde er nicht nur den Vater und der Tochter ( Schwester ) einen Vorteil verschaffen,sondern er würde sich ggf.selber bedürftiger machen als es der Fall sein müsste.

Denn wenn der Sohn dann aus irgend einem Grund nach dem ausschlagen des Erbes aus dem Haus müsste,dann würden dem Sozialamt ja höhere Kosten entstehen,dann müssten sie je nach Einkommen des Sohnes die KDU .- Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) einer angemessenen Unterkunft übernehmen.

Ich würde mir mal versuchen eine Beratungsstelle für SGB - ll / Xll zu finden,evtl.gibt es ja eine in der Stadt und die können da ggf.hilfreiche Auskunft geben.

isomatte  22.02.2017, 07:14
@isomatte

Wenn das Haus der Oma gehört hat,also der Mutter vom Vater,dann haben seine Kinder in dem Fall Sohn und Schwester mit dem Erbe doch nichts zu tun,dann ist der Vater Alleinerbe des Hauses !

Erst wenn der Vater das Erbe ausschlagen würde rücken die Kinder nach und wenn die ausschlagen deren Kinder usw.

Es wird ihnen laut Testament doch nichts vererbt,also gibt es da meiner Ansicht nach auch nichts zum ausschlagen.

Hat der Sohn bisher keine Miete gezahlt und jetzt möchte der Vater Miete haben,dann muss er das dem Sozialamt mitteilen,er wäre dann ja nur Mieter,dann müsste der Vater einen Mietvertrag mit dem Sohn abschließen.

Die Wohnung sollte dann der Angemessenheit nach dem SGB - ll / Xll entsprechen und dann sollte die Übernahme der Kosten auch nicht das Problem sein.

Die Frage müßt ihr mit dem Sozialamt besprechen. Ohne genaue Kenntnis der Umstände kann die Frage hier nicht beantwortet werden.

Nach meiner Meinung (die falsch sein kann!) müßte der Nachlaßverwalter dafür sorgen, dass das testamentarisch verfügte lebenslange Wohnrecht des Sohnes ins Grundbuch eingetragen wird. Wenn die Miete höher ist, als das Gesetz es zuläßt, dann wird das Sozialamt nur den Regelsatz der Miete bezahlen und der Begünstigte (Sohn) müßte den Rest selbst bezahlen.

Da es offenbar noch 2 weitere Erben des Begünstigten gibt, können sich die 3 Erben auf die Miethöhe einigen, die das Sozialamt bezahlt. Dann gäbe es keine Probleme.

MarLie2017 
Fragesteller
 22.02.2017, 06:35

Dankeschön  für die Antwort, denke das Sozialamt kann ihm nicht das Wohnrecht auf Lebenszeit dann streitig machen, womit der Sohn gezwungen wäre das Erbe dann ausschlagen zu müssen? Oder! Ist sehr kompliziert die Sachlage! Denn wenn der Sohn wieder gesund würde stünde er mit nichts da dann, oder?

Mignon5  22.02.2017, 06:42
@MarLie2017

Ich denke nicht. Aber nochmals: Um kein Risiko einzugehen, müßt ihr die Fragen mit dem Sozialamt klären und nicht hier und das ziemlich schnell. Für das Ausschlagen einer Erbschaft gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen.

MarLie2017 
Fragesteller
 22.02.2017, 06:45

Es soll ja nicht ausgeschlagen werden es geht ja darum ob der Sohn Probleme bekäme da er ja was erbt! Sehr verwirrend und kompliziert die ganze Sache!

Mignon5  22.02.2017, 06:47
@MarLie2017

Ja, es ist etwas kompliziert!

Die Fragen könnt ihr nicht hier klären. Hier ist ein Laienforum. Geht zum Sozialamt und besprecht die Angelegenheit dort. Es bringt dir nichts, wenn du hier vielleicht zwar gut gemeinte, aber falsche Ratschläge bekommst. Wir haben auch nicht alle Einzelheiten und kennen die Situation nicht richtig.

MarLie2017 
Fragesteller
 22.02.2017, 07:05

Danke stimmt auch wieder! Aber man weiß wenigstens etwas mehr! Dankeschön

Mignon5  22.02.2017, 07:16
@MarLie2017

Sehr gerne und viel Glück! :-)