Ich möchte gerne einen Holzspalter vermieten. Wie sieht das mit dem Finanzamt aus?

2 Antworten

Gewerbe anmelden, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt. Dadurch wird man übrigens auch erklärungspflichtig; zusätzliches Schmankerl: die Steuererklärungen nebst EÜR müssen elektronisch übermittelt werden, Papierform ist nicht mehr erlaubt!

Versicherungs- und Haftungsfragen kann ich leider nicht beanworten; dafür gibt es hier im Forum auch Spezialisten!

Ich würde eher noch die Haftungsfrage klären.

Es bleibt Dein Gerät (aus meiner Sicht dann auch Deine Verantwortlichkeit)!

  • Was passiert, wenn das Gerät beim Mieter defekt geht?
  • Was passiert, wenn der Mieter oder sein Eigentum durch das Gerät Schaden nimmt?