Ich habe einen Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt. Muss ich mich dann einen Gutachter vorstellen?

7 Antworten

heutzutage gilt: Reha vor Rente. d.h. man darf dann erstmal in Reha gehen. die Ärzte dort schätzen dann schon die Lage ein und geben ein Statement an die Rentenversicherung.

wenn sie dich nicht zur Reha schicken, dann kommt es idR immer zu einer persönlichen Vorstellung bei einem Gutachter. nach Aktenlage wird da nicht entschieden. es sei denn es ist absolut klar, dass die Voraussetzungen für eine EM-Rente nicht vorliegen.

Hallo prauli,

Sie schreiben:

Ich habe einen Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt. Muss ich mich dann einen Gutachter vorstellen?

Antwort:

Sie schreiben leider nicht, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind!

Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!

Auf Ihrem DRV Rentenkonto müßen mindestens 60 Beitragsmonate (5 Jahre)-davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre) nachgewiesen werden! 

Fehlt da auch nur ein Monats - Beitrag, besteht in der Regel keine Chance auf Erwerbsminderungsrente!

Im nächsten Schritt geht es um den Nachweis der medizinischen Voraussetzungen!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachgewiesen werden, daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

(Leichte Tätigkeiten = zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.)

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

In der Regel gilt:

"REHA geht vor Rente!"

Die DRV prüft an Hand Ihrer eingereichten Arzt- und Entlassungsberichte, ob in Ihrem Fall eine REHA in Betracht kommt oder aber ob Ihre gesundheitliche Situation derart schlecht ist, daß eine REHA keinen Erfolg verspricht!

Sollte Ihnen eine REHA bewilligt werden, so wird das dortige Ärzte-Team nach Abschluß der REHA einen REHA-Entlassungsbericht ausfertigen, welcher dann von der zuständigen DRV-Abteilung ausgewertet und beurteilt wird!

In sehr vielen Fällen werden die Betroffenen aus der REHA als arbeitsfähig entlassen!

So kommt es, daß die meisten Anträge auf Erwerbsminderungsrente zunächst einmal abgelehnt werden und daß dann im weiteren Verlauf im Zusammenhang mit dem Widerspruchsverfahren weitere Begutachtungen erfolgen!

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Das A&O bei der ganzen Sache ist im Endeffekt der Inhalt Ihrer eigenen Krankenakte!

https://erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

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Treten Sie keine REHA-Maßnahme an, ohne daß Sie sich vorher von Ihrem Hausarzt eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen, sonst laufen Sie Gefahr, aus der REHA als arbeitsfähig entlassen zu werden!

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https://www.youtube.com/user/hubkon

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Da gibt es einen genau vorgeschriebenen Ablauf. Erst einmal wirst Du von einem Allgemeinmediziner untersucht. Wenn dieser eine Rente nicht befürwortet, gehst Du in Widerspruch. Es folgt dann die REHA mit dem REHA-Entlassungsbericht. Sollte wieder keine Rente dabei herauskommen, folgt die Klage vor dem Sozialgericht. Jetzt kommt der Amtsarzt ins Spiel, und Du wirst von Gutachtern auf Deinen Gsundheitszustand begutachtet. Das können Psychiater, Psycholgen oder ähnliche sein. Das Gericht kann diese Gutachter bestellen oder Du selber kannst auch ein sogenanntes 109er Gutachten  (zu Deiner eigenen Entlastung) anfordern. Letzteres musst Du aber selber bezahlen.    

Hallo,

die DRV wird anhand deiner angebenene Einschränkungen und Ärzte die Befunde sammeln und prüfen, wie hoch dein Leistungsvermögen ist.

Gibt es bei einigen Erkrankungen und deren Auswirkungen Unklarheiten wird man diese Diagnosen beim Sozialmedizinischen Dienst der DRV oder bei einem externen Gutachten überprüfen.

Es kann auch passieren, das man dich zu einer medizinischen rehe schickt, weil man dich dort 3-4 Wochen lang behandeln und untersuchen kann und eine Empfehlung der Reha-Klinik bekommt.

Beste Grüße

Dickie59

Das Gutachten wird schon während der Reha gemacht, deshalb musst du diese ja zuerst machen