ich habe eine Frage. Ich habe vom Finanzamt nun einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt bekommen. was muss ich tun?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für mich ist deine Tätigkeitsbeschreibung rätselhaft...

Maßnahmen der Verkaufsförderung" (Journalismus)

Das erste hört sich nach 'Propaganda' an, also bspw. die 'Tante' mit dem Probierstand im Supermarkt (= gewerbliche Tätigkeit)

Als Journalistin wärst du dagegen "Freiberuflerin" i.S. des § 18 EStG und nicht gewerblich tätig (und somit auch in den Rathäusern nicht anzeigepflichtig).


M.E brauchst du lediglich das Gewerbe an deinem alten WS bspw. zum 31.10. abmelden und zwar als endgültige Einstellung (nicht als Verlegung).

btw - weshalb sollte ein Bußgeld fällig werden ? Es kommt durchaus vor, dass Tätigkeiten monatelang "ruhen", ohne dass sie gleich abgemeldet werden

Den Bearbeiter im neuen Finanzamt solltest du umgehend tel. oder pers. über die Betriebseinstellung informieren - vermutlich kann er dann auf die Abgabe des FsE verzichten.

Hallo Lola,

idealerweise gehst Du zu einem Steuerberaterdeines Vertrauens und dieser kann direkt auf deineFragen und deinen Sachverhalt eingehen, Das ist besser als hier auf Antworten zu hoffen, obwohl wir gar nicht den genauzen Sachverhalt kennen.

Auch wenn dieser Geld kostet bist du am Ende besser dran.

Viel Erfolg

Du kannst dein Gewerbe abmelden, das ist kein Problem - aber durch den Umzug und die noch erforderliche Versteuerung für die Einnahmen 2015 bleibt dir nichts anderes übrig als jetzt den Bogen auszufüllen und beim neuen Finanzamt abzugeben.

lolarennt50678 
Fragesteller
 25.11.2015, 22:51

Heißt das also, dass ich das Gewerbe neu in meinem neuen Wohnort anmelden muss? Bei Frage nach der Gründungsform ist ja "Neugründung zum... Verlegung zum... Übernahme... Umwandlung...." auszufüllen.

Ich kann das Gewerbe in meinem alten Wohnort also ganz beruhigt (weil ich das anscheinend mit persönlicher Präsenz machen muss) zum Jahreswechsel machen?

angy2001  25.11.2015, 22:55
@lolarennt50678

Verlegung zum...  musst du ausfüllen, denn du hast ja schon eines angemeldet.

Den 2. Absatz verstehe ich nicht, tut mir leid.

Du kannst aber einfach mal beim Finanzamt einen Termin machen und nachfragen.

Y0DA1  26.11.2015, 05:07
@angy2001

Melde es ab und gut ist. Wenn du keines mehr betreiben willst, ist dem Finanzamt auch egal, ob du es auf deine neuen Wohnort anmeldest und gleich wieder abmeldest. Würde ja auch nichts bringen und nur Kosten verursachen.

Ruf den Bearbeiter im Finanzamt an und sag ihm wie es war. Wenn bei deinem alten Finanzamt dein Gewerbe steuerlich geführt wurde, ist der Fragebogen überflüssig.