ich habe eine Frage. Ich habe vom Finanzamt nun einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt bekommen. was muss ich tun?
ich habe eine Frage. Ich habe vom Finanzamt meines neuen Wohnortes nun einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bezüglich einer Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit zugeschickt bekommen. Da ich hauptberuflich nun sehr eingespannt bin, möchte ich meine nebenberuflichen Tätigkeiten zur "Maßnahmen der Verkaufsförderung" (Journalismus) einstellen. Das Gewerbe habe ich 2006 mit der Betriebsanschrift (Adresse meiner Eltern) in meinem vorherigen Wohnort angemeldet. Muss ich das Gewerbe rückwirkend (mit eventuell folgendem Bußgeldverfahren) abmelden? Oder reicht es das Gewerbe in meinem vorherigen Wohnortzum Jahreswechsel abzumelden? Meinen Wohnsitz habe ich seit 01.11.2015 gewechselt . Betriebsanschrift bei meinen Eltern könnte ja noch realistisch sein... Ein Gewerbe in meinem neuen Wohnort möchte ich nicht mehr anmelden. Rechnungen habe ich bis Anfang Oktober geschrieben.
Vielleicht können Sie mir weiterhelfen?
3 Antworten
Für mich ist deine Tätigkeitsbeschreibung rätselhaft...
Maßnahmen der Verkaufsförderung" (Journalismus)
Das erste hört sich nach 'Propaganda' an, also bspw. die 'Tante' mit dem Probierstand im Supermarkt (= gewerbliche Tätigkeit)
Als Journalistin wärst du dagegen "Freiberuflerin" i.S. des § 18 EStG und nicht gewerblich tätig (und somit auch in den Rathäusern nicht anzeigepflichtig).
M.E brauchst du lediglich das Gewerbe an deinem alten WS bspw. zum 31.10. abmelden und zwar als endgültige Einstellung (nicht als Verlegung).
btw - weshalb sollte ein Bußgeld fällig werden ? Es kommt durchaus vor, dass Tätigkeiten monatelang "ruhen", ohne dass sie gleich abgemeldet werden
Den Bearbeiter im neuen Finanzamt solltest du umgehend tel. oder pers. über die Betriebseinstellung informieren - vermutlich kann er dann auf die Abgabe des FsE verzichten.
Hallo Lola,
idealerweise gehst Du zu einem Steuerberaterdeines Vertrauens und dieser kann direkt auf deineFragen und deinen Sachverhalt eingehen, Das ist besser als hier auf Antworten zu hoffen, obwohl wir gar nicht den genauzen Sachverhalt kennen.
Auch wenn dieser Geld kostet bist du am Ende besser dran.
Viel Erfolg
Du kannst dein Gewerbe abmelden, das ist kein Problem - aber durch den Umzug und die noch erforderliche Versteuerung für die Einnahmen 2015 bleibt dir nichts anderes übrig als jetzt den Bogen auszufüllen und beim neuen Finanzamt abzugeben.
Verlegung zum... musst du ausfüllen, denn du hast ja schon eines angemeldet.
Den 2. Absatz verstehe ich nicht, tut mir leid.
Du kannst aber einfach mal beim Finanzamt einen Termin machen und nachfragen.
Melde es ab und gut ist. Wenn du keines mehr betreiben willst, ist dem Finanzamt auch egal, ob du es auf deine neuen Wohnort anmeldest und gleich wieder abmeldest. Würde ja auch nichts bringen und nur Kosten verursachen.
Ruf den Bearbeiter im Finanzamt an und sag ihm wie es war. Wenn bei deinem alten Finanzamt dein Gewerbe steuerlich geführt wurde, ist der Fragebogen überflüssig.
Heißt das also, dass ich das Gewerbe neu in meinem neuen Wohnort anmelden muss? Bei Frage nach der Gründungsform ist ja "Neugründung zum... Verlegung zum... Übernahme... Umwandlung...." auszufüllen.
Ich kann das Gewerbe in meinem alten Wohnort also ganz beruhigt (weil ich das anscheinend mit persönlicher Präsenz machen muss) zum Jahreswechsel machen?