Ich (Fahrrad) vom Auto angefahren. Wie geht's nun weiter?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Fall ist hier klar. Die Unfallfahrerin muss dir den Schaden ersetzen. Die Fahrzeugsfüherin bezahlt den Schaden aber nicht selbst sondern Ihre Verkehrshaftpflichtversicherung. KFZ Führer müssen eine solche Versicherung habem. Hast du die Adresse bekommen. Wenn nicht erfrage den Versicherugsnamen bei der Polizei. Wenn du den Versicherungsnamen hast, gehe zum Fahrradladen und lasse dir ein verbindliches Angebot geben. Nach dem du das Angebot bekommt hast, reichst es du es mit Hintegrundgeschichte bei der Versicherung mit Bitte um Erstattung ein.

Die Schadensanzeige sollte möglichts schnell erfolgen um keine Rechte zu verlieren.

Die Versicherung kann Rückfragen haben aber die Versicherung muss bzw. wird dir den Schaden ersetzen.

kraftfahrzeug  28.08.2010, 15:20

Mir fiel noch du kannst das Geld auch dir ohne Reperatur auszahlen lassen.

iEnemy 
Fragesteller
 28.08.2010, 15:26
@kraftfahrzeug

Danke für die Antwort.

Ja ich habe die ganze Anschrift der Verursacherin. Also muss ich mir nun die Versicherungsnummer geben lassen, aber was machen wenn die Frau das nicht über die Versicherung abwickeln will sondern so?

Ich war wie schon erwähnt gerade im Fahrradladen, dort hies es, dass der rahmen zu verzogen sei und daher total Schaden. Aber wie kann ich denen vermitteln in welchen zustand mein Fahrrad war?

Letztendlich denke ich, dass ich zwar einen Teil erstattet bekomme, aber mir dafür kein neues Fahrrad kaufen kann.

kraftfahrzeug  28.08.2010, 15:33
@iEnemy

Eine mündliche Auskunft vom Fahrradladen bringt nichts. Sie brauchen etwas schriftliches. Das kann die Versicherung anmeckern und schickt Ihnen dann einen Gutachter. Wenn die Frau den Schaden so abwickeln kein Problem. Räumen Sie Ihr dir Change ein sofort bar zu zahlen. Rechtlich gesehen MUSS die Versicherung haften. Zahlt Frau im Guten nicht UND gibt die Versicherungsdaten nicht raus, müssen Sie sich die Daten über die Polizei besorgen. Hier bekommen Sie die Daten garantiert. Bei weiteren Fragen gerne PN.

kraftfahrzeug  28.08.2010, 15:33
@iEnemy

Eine mündliche Auskunft vom Fahrradladen bringt nichts. Sie brauchen etwas schriftliches. Das kann die Versicherung anmeckern und schickt Ihnen dann einen Gutachter. Wenn die Frau den Schaden so abwickeln kein Problem. Räumen Sie Ihr dir Change ein sofort bar zu zahlen. Rechtlich gesehen MUSS die Versicherung haften. Zahlt Frau im Guten nicht UND gibt die Versicherungsdaten nicht raus, müssen Sie sich die Daten über die Polizei besorgen. Hier bekommen Sie die Daten garantiert. Bei weiteren Fragen gerne PN.

iEnemy 
Fragesteller
 28.08.2010, 15:49
@kraftfahrzeug

Vielen Dank für deine Antworten würde dich gerne per PN kontaktieren kann jedoch nicht den Button dazu finden -.- peinlich

du bekommst ein fahrrad in dem preis was dein "altes" hatte. also der zustand bis zu dem unfall. ich würde evtl. noch zum arzt gehen, wenn du folgeschäden hast, kannst du die später nicht mehr geltend machen. nur wenn du gleich noch zum arzt gehst

iEnemy 
Fragesteller
 28.08.2010, 15:27

Naja ich habe lediglich hier und da eine kleine kaum bemerkbare Schramme, sagt denen auch mir gehts eigentlich ganz okay :S

Hallo iEnemy

Die Versicherung des Unfallverursachers wird den entstandenen Schaden bezahlen. Das neue Fahrrad wird sich in dem Preisrahmen befinden wie dein altes gekostet hat. So war es bei uns. Allerdings Auto. Du hast auch die Möglichkeit glaube ich dir das Geld auszahlen zu lassen, nachdem du ein Gutachten hast.

LG

fsxexperte

Du hast einen Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrad, bzw. den geschätzten Restwert, den es vor dem Unfall hatte.

Du musst allerdings der Versicherung nachweißen, in welchen Zustand es vorher war (restwert) und dass eine reperatur nicht mehr möglich ist, bzw. eine solche den entstandenen Schaden deutlich überschreiten würde!

Am besten gehst Du zu einem Rechtsanwalt, der stellt sämtliche Ansprüche an den Gegner. Schau auch genau nach ob Du Verletzungen hast, denn dann sind auch Atteste wichtig. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss die gegnerische Partei, also die Versicherung der Frau übernehmen.