Ich brauche juristische Hilfe?

5 Antworten

Man kann sich bei einer Remonstration verschlechtern, daher schreibt man sie zumindest bei 4 Punkten nicht.

Zu dem wie:

Du musst deine Beschwerde an die Anmerkungen bzw. der Zusammenfassung des Korrektor festmachen.

"Auf Seite 6 wurde angemerkt, die Auffassung sei nicht vertretbar. Nach Palandt §xx Rn. 17 allerdings... . "

"Auf Seite 7 wurde angemerkt, die Argumentation sei unvollständig. Tatsächlich stützt sie sich aber auf die Argumente, die zuvor schon auf Seite 5 Punkt A: I. 1. a) angeführt wurden und ist daher in diesem Zusammenhang z sehen. Dies wurde augenscheinlich übersehen".

Wende dich ans Prüfungsamt und erkundige dich nach dem Ablauf des Widerspruchsverfahrens. Dazu hat jeder Student das Recht, wenn er sich ungerecht bewertet fühlt.

Der Widerspruch muss in der Regel mit einer schriftlichen, formlosen Begründung dem zuständigen Prüfungsausschuss zugestellt werden.

Beachte dabei, dass die Fristen Recht knapp sein können.

Beste Grüße!

Für solche Fragen ist eigentlich der Fachschaftsrat ein sehr guter Ansprechpartner. Wende dich doch mal an den! Nicht zuletzt, weil man dort von anderen Studierenden oft auch noch gute "Nebeninfos" bekommt (beispielsweise sowas wie "Wenn du das bei Prof XY machst, kannst du sicher sein, dass du dort in der nächsten Prüfung durchfällst!"...).

Bei uns sitzen ja immer 2 vor diesen Dingern und beide haben sich also geirrt?

Dann würde ich mit beiden sprechen; wie es dazu kommen konnte wird sich ja klären lassen, oder?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Warte du willst juristisch vorgehen weil du die Korrektur deiner BESTANDENEN Klausur nicht richtig findest ? Übertreibst du da nicht ein bisschen...

Also mal als BSP: du schreibst 1+1=3 der Lehrer schreibt ne ist falsch das macht 2 und dir passt die Korrektur aufgrund x nicht und willst jetzt juristisch vorgehen obwohl du trz zb ne 2 auf die Mathe klausr hast ?

Verstehe ich nicht ganz ehrlich gesagt, wenn du da jetzt jusritsich vorgestellt kannst paoseren das doch Lehrer x überhaupt und mehr leiden kann und dann wirklich schlechtere Noten gibt auch wenn er oder si es eig nicht dürfte

Seatmentor 
Fragesteller
 08.06.2020, 13:28
Warte du willst juristisch vorgehen weil du die Korrektur deiner BESTANDENEN Klausur nicht richtig findest ? Übertreibst du da nicht ein bisschen...

Nein überhaupt nicht. Eine Remonstration ist auch absolut üblich in Jura. Ich will mehr Punkte in der Klausur. Und teilweise ist die Korrektur so schlecht, dass man davon ausgehen kann derjenige der die korrigiert hat, hat nicht richtig nachgedacht.

Dein Beispiel ist absolut dämlich. Was soll das nun belegen? Weder geht es um Mathe noch berücksichtigt es die Prämissen richtig. Die Lösung im Beispiel ist falsch und ich habe Dinge geschrieben die mE richtig sind. Teilweise so auch in Kommentaren stehen.

sportfreak2112  08.06.2020, 13:39
@Seatmentor

Das hast du eben so nicht geschrieben. Das sollte auch nicht ttackkerend von mir sein. Aber wenn ich lese die Korrektir ist falsch und ich brauche juristischeGilfe klingt das im ersten Moment etwas strange... wenn er / sie dir etwas richtiges als falsch angestrichen hat und du dadurch fehlerpunkte hast kannst du natürlich dagegen vorgehen ... vg von meinen Eltern die Lehrer sind und die mir das grade erklärt haben ... ich hoffe du kriegst da noch Gerechtigkeit, ist mir nämlich auch schon passiert